Und sie sagen der Koran reicht aus! (1/4)

Kategorien: Hadith und Sunna,Theologie & Auslegung

Standpunkte und Gegenargumente im Überblick

 

Frieden,

Ich habe eine vierteilige Artikelreihe über dieses Thema, der Koran reicht aus, geschrieben, welche nach und nach hier veröffentlicht wird. In dieser Reihe werden die Argumente aus dem Koran zu diesem Thema vorgestellt und analysiert. Ich hoffe euch mit dieser Artikelreihe an Wissen zu bereichern und – so Gott will – euren Glauben noch mehr zu festigen aber auch Menschen zu erreichen, die Gottergebenheit ohne traditionelle Sunna besser verstehen wollen …

Den meisten von uns wurde bereits im Kindesalter eingetrichtert, dass der Koran nicht alle Einzelheiten beinhalte, welche die Religion betreffen. Auf diese Weise wachsen viele mit der Vorstellung auf, dass der Koran nicht ausreiche. Somit erscheint es naturgemäß, dass wenn man das erste Mal mit der Tatsache konfrontiert wird, dass der Koran sich als vollständig, klar oder auch ausführlich detailliert bezeichnet, dies einem fremdartig erscheint. Mitunter wird sogar vorschnell geurteilt, diese Ansicht könne nicht nur falsch sein, sondern sei auch einfältig gedacht. Gemäß Manchen gehe man nach Gelüsten, gemäß Anderer träte man damit gar aus dem Glauben aus.

Die Frage nach der Vollständigkeit ist fundamental für jede und jeden Gottergebene/n (arabisch: Muslim). Denn je nach Antwort zu dieser Frage wird der jeweilige andere Weg ausgeschlossen. Er wird ad absurdum geführt. Wenn der Koran vollständig ist, sei es bezüglich der Einzelheiten des Gebetes, der Pilgerfahrt, der Rechtsprechung, der moralischen Prinzipien, der religiösen Ethik und dergleichen, so hat die traditionell gelehrte Sunna keinerlei Autorität und Aussagekraft mehr in der Religion. Wenn dies nicht gegeben ist, bekommt die Sunna eine Autorität und die Gottergebenheit ohne eine wie auch immer geartete Sunna wäre nicht mehr haltbar.

Ich werde hier die Argumente derjenigen Gottergebenen aufzeigen, die ohne die traditionell bekannte Sunna auskommen, aber auch die Gegenargumente, die dagegen angeführt werden. Anschließend werde ich diese Gegenargumente genauer unter die Lupe nehmen.

Betrachten wir nun folgende Argumente, welche die Gottergebenen mitunter anführen, um zu zeigen, dass der Koran alleine ausreicht.

 

16:89 … Und wir haben die Schrift (den Koran) auf dich hinab gesandt als eine Klarlegung aller Dinge (tibyānan likulli shay‘), und als Rechtleitung, Barmherzigkeit und Frohbotschaft für die Ergebenen.

12:111 … Und er (der Koran) ist kein erfundener Hadith, sondern eine Bestätigung dessen, was (an Offenbarung) vor ihm da war, und er ist eine Darlegung aller Dinge (tafāsīl likulli shay‘), eine Rechtleitung und Barmherzigkeit für Leute, die glauben.

 

Natürlich ist der Koran in der Anzahl an Worten beschränkt, und deshalb betrifft hier das „alles“ (kulli) natürlich nur die religiösen Belange (dazu 5:3). Jedoch sagen die Sunnaanhänger, dass die Sunna im Koran verankert sei. Dazu komme ich später. Wir werden uns jetzt anschauen, nach welchen Kriterien laut Koran die Menschen vor dem Propheten Mohammed ihre Religion praktizierten.

Denn die Ergebenheit (arabisch: al-Islām) gegenüber Gott ist keine neue Religion, sondern bestätigt die vorherigen Gesandten, die auch Gottergebenheit (al-Islām) predigten und praktizierten.

 

Wonach urteilten die frühesten Menschen?

 

2:213 Die Menschen waren eine einzige Gemeinschaft. Dann schickte Gott die Propheten als Verkünder froher Botschaft und als Überbringer von Warnungen und sandte mit ihnen die Bücher mit der Wahrheit herab, um zwischen den Menschen über das zu richten, worüber sie uneinig waren.

 

Hier kann man argumentieren, dass eine „Sunna“ im Sinne der Tradition damals in den Büchern legitimiert gewesen sein soll, wie es von der Mehrheit der heutigen Muslime behauptet oder geglaubt wird. Dies deshalb, um angeblich unklare Angelegenheiten in der Religion zu klären oder sie gar zu erweitern. Allerdings wird so eine „ergänzende Sunna“ im Vers nicht genannt und im Hinblick auf den Koran wird an keiner Stelle von einer sogenannten „Sunna des Propheten“ gesprochen. Das Wort „Sunna“ wird im Koran nur in Bezug auf Gott verwendet in Form von „sunnatullah“ (siehe Verse 33:38,62; 35:43; 40:85; 48:23). Traditionalisten, die für eine „Sunna des Propheten“ eintreten, haben also kein Fundament im Koran und widersprechen somit der einzigen Sunna, der Sunna Gottes. Deutlich wird bei Diskussionen über dieses Thema, dass die althergebrachten Überzeugungen bereits viel Raum eingenommen haben, dass die Wahrnehmung dieser Tatsache leider unbeachtet bleibt.

Zu dem Vers können wir auch sagen, dass damals die Bücher allein das Urteil Gottes sprachen. Stellen wir uns nun die folgende Frage:

 

Wie sollten die Juden und Christen urteilen?

 

5:44 Gewiss, Wir haben die Tora hinabgesandt, in der Rechtleitung und Licht sind, womit die Propheten, die sich (Gott) ergeben hatten, für diejenigen, die dem Judentum angehören, urteilen (yaḥkum), und so auch die Leute des Herrn und die Gelehrten, nach dem, was ihnen von der Schrift Gottes anvertraut worden war und worüber sie Zeugen waren. So fürchtet nicht die Menschen, sondern fürchtet Mich. Und verkauft Meine Zeichen nicht für einen geringen Preis! …

 

Hier wird also klargestellt, dass Juden nach der Tora zu urteilen haben. Sagt der Koran etwas über andere Quellen aus, die Juden benutzen dürfen? Befürwortet der Koran diese oder lehnt er sie gar ab? Der vorangegangene Vers 5:43 gibt darüber Aufschluss:

 

5:43 Wie aber können sie dich richten lassen (yuḥakkimūnaka), während sie doch die Tora haben, in der das Urteil Gottes (enthalten) ist, und sich hierauf, nach alledem, abkehren? Diese sind doch keine Gläubigen.

 

Wie also können die Juden den Propheten Mohammed zu etwas Religiösem befragen, ihn also zum Richter (ḥākim) machen, wo sie doch das Urteil (ḥukm) bereits in der Tora finden können? Oder anders gefragt: Wie aber wollen wir den Propheten zum absoluten Richter machen, während wir doch den Koran bei uns haben, worin Gottes Urteil ist?

 

Der Einwand aber, der Prophet Mohammed hätte doch eine Richterfunktion inne, scheint durch folgende Verse gestützt zu werden:

 

4:59 O die ihr glaubt, gehorcht Gott und gehorcht dem Gesandten und den Befehlshabern unter euch! Wenn ihr miteinander über etwas streitet, dann bringt es vor Gott und den Gesandten, wenn ihr wirklich an Gott und den Jüngsten Tag glaubt. Das ist am besten und am ehesten ein guter Ausgang.

4:65 Aber nein, bei deinem Herrn! Sie glauben nicht eher, bis sie dich über das richten lassen (yuḥakkimūnaka), was zwischen ihnen umstritten ist, und hierauf in sich selbst keine Bedrängnis finden durch das, was du entschieden hast, und sich in voller Ergebung fügen.

 

Die erste zu betonende Tatsache ist hier, dass beide Verse thematisch zusammenhängen. Das Thema des allgemeinen Gehorsams gegenüber Gott und Seinem Gesandten erstreckt sich in diesem Kontext vom 58. Vers bis zum 70. Vers der vierten Sura. Allgemein werden gleich zu Beginn der vierten Sura mehrere Gesetze, Regelungen und Pflichten erhoben in Bezug auf die Waisen und die Erbschaft (4:1-12). Was hierbei besonders erwähnt werden muss, ist die Tatsache, dass gleich nach Anschluss dieser Gesetze Gottes im 13. Vers deutlich wird, dass dem Gesandten zu gehorchen nichts anderes bedeutet als die Schranken Gottes (ḥudūd Allāh) einzuhalten. Denn der Gesandte hat die Aufgabe Gottes Worte zu verkünden, deshalb muss ihm gehorcht werden, damit wir überhaupt Gott gehorchen können, da Gott nicht direkt in den Dialog mit den Menschen tritt. Dies erklärt gleichzeitig auch, wieso gerade das Wort „Gesandter“ (rasūl) als Bezeichnung für den Menschen verwendet wird, der Gottes Wort verkündet: ein zeitlich eingeschränkter Mittelweg, mit dem Gott zu uns spricht.

Der erste Vers (4:59) handelt vom Gesandten, dessen einzige Funktion aber nur die Verkündigung ist. Dies wird an zahlreichen Koranstellen ersichtlich (13:40, 16:35, 16:82, 24:54, usw.). Auf die Gesandtenfunktion gehe ich aber später nochmal ausführlicher ein. Der wichtige Punkt hier ist, dass eine weitere Autorität eingeführt wird, die aber selbst nicht absolut wie Gott oder der Gesandte ist, der Gottes Wort übermittelt: die Menschen, die von Rechts wegen auf gesellschaftlicher Ebene zu urteilen haben. Dass diese weitere Autorität nicht absolut sein kann, wird dadurch ersichtlich, dass in einem Streitfalle die Angelegenheit vor Gott und den Gesandten gebracht werden muss, also im Endeffekt mittels des Korans entschieden wird. Wenn der Koran zur Entscheidungsgrundlage wird, so ist es das Wort Gottes, welches die endgültige Autorität besitzt, und somit eben Gott allein.

Die Bedeutung des Verses 4:65 wird nicht nur wie der vorige Vers aus dem umliegenden Kontext deutlich, wo klar wieder nur vom Gesandten die Rede ist und somit wieder nur Gott Autorität einbehält. Sondern auch durch die Wortwahl innerhalb des Verses mittels yuḥakkimūnaka („sie lassen dich urteilen“) genau wie in 5:43, wobei zusammen mit 5:48 klar wird, dass das Urteil des Gesandten allein mittels der Offenbarung zustande kommt. Somit bleibt der Koran, Gottes Wort, immer noch die einzige Autorität.
Zurück zu 5:43, der sich wie im vorigen Beispiel (5:44) nur auf eine Quelle beschränkt, nämlich die Tora – eine unumstößliche Antwort auf die Frage, ob andere Quellen wie der Talmud, die Mischna oder die Gemarra als Quelle der Religion erlaubt sind. Hier könnte man aber wieder argumentieren, dass eine zusätzliche Quelle eines Propheten (hier Moses) wieder in der Tora erlaubt sei, doch müssen sich die Sunnaanhänger mit der Frage auseinandersetzen, warum Gott an keiner Stelle von anderen Quellen als den Offenbarungen spricht. Weiter lesen wir in 5:44:

 

5:44 … Wer nicht nach dem urteilt (yaḥkumu), was Gott (als Offenbarung) herabgesandt hat, das sind die Ableugner.

 

Hier muss man spätestens einsehen, dass nur die Bücher (Offenbarungen) gemeint sind, weil hier direkt der Bezug zur Herabsendung gesetzt wird. Wenn eine andere Quelle eingesetzt wird, kann diese keine Offenbarung mehr sein und wird somit ausgeschlossen. Wir werden gleich sehen, dass der Prophet Mohammed nur nach dem Koran urteilte.

Doch wie sollen die Christen urteilen gemäß Koran?

 

5:47 Die Leute des Evangeliums sollen nach dem urteilen (layaḥkum), was Gott darin herabgesandt hat. …

 

Es wird nur das Evangelium angeführt, ohne dass beispielsweise Katechismen von Jesus (christliche „Sunna“) auch eine Erwähnung finden. Wir lesen weiter in 5:47:

 

5:47 … Diejenigen, die nicht nach dem urteilten (lam yaḥkum), was Gott herabsandte, sie sind die Frevler.

 

Noch einmal wird mit Nachdruck gefordert, nur nach den Offenbarungen zu urteilen. Somit können andere Quellen, außer Gottes Offenbarungen selbst, keine von Gott legitimierte Geltung finden. Hier wird von manchen eingewandt, dass diese Verse ja nur für die Juden und Christen gedacht seien und nicht für die Muslime gelten können, die sich an den Koran halten wollen. Dem kann insofern direkt widersprochen werden, als dass beispielsweise in Vers 12:111 erwähnt wird, dass „in ihren Geschichten wahrlich eine Lehre (ʾibra) für diejenigen ist, die Verstand besitzen.“ Insofern ist es klar, dass im Koran jede Geschichte, jeder Absatz, jeder einzelne Satz ja manchmal gar jedes einzelne Wort einen Einfluss auf das Verständnis ausübt. Oder anders betrachtet: sollten gewisse Passagen des Koran einfach sinnlos erwähnt werden? Darüber hinaus empfehlen wir denjenigen, die Arabisch beherrschen, den Wortvergleich der umliegenden Verse zu 5:44, um die frappierende Ähnlichkeit der Verse zu sehen. Diese Ähnlichkeit hat zur Folge, dass das gleiche Prinzip, also die gleiche Sunna Gottes für alle Gemeinschaften galt und weiterhin gilt.

Im zweiten Artikel werden wir uns anschauen, wie der Prophet Muhammad urteilte und wie seine genaue Funktion laut Koran dargelegt wird.

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