Sex

Ehe und Sexualität in der Ergebung (Islam)

Ich suche Zuflucht bei Gott vor dem verstoßenen Teufel,
Im Namen Gottes, des Gnädigen, des Barmherzigen

In diesem Artikel werden einige Fragen zum Thema Sexualität behandelt: Masturbation, Pornographie, Sex und Ehe und Homosexualität.

Darf sich ein Muslim selbst befriedigen?

Masturbation ist eine im Koran nicht erwähnte Angelegenheit, deshalb unserem eigenen Ermessen überlassen. Die Frage kann also mit ruhigem Gewissen „ja“ beantwortet werden. Masturbation ist eine natürliche Angelegenheit und dient in vielerlei Hinsicht auch für unser Wohlbefinden. Masturbation ist ein unseren biologischen Veranlagungen entsprechendes Bedürfnis.

Auf jeden Fall ist es aber nicht gesund für die Psyche, wenn wir das Masturbieren als eine teuflische Sache ansehen. Es geht um den positiven, richtigen und gesunden Umgang damit. Nicht um ein „sollen“, sondern um ein selbstverständliches „dürfen“, die eigene Privatsphäre wahrend. Wichtig ist, dass man mit der Masturbation nicht übertreibt, sie nicht zu einer Sucht werden lässt, und damit nicht Unerlaubtes verknüpft, wie etwa pornographischen Inhalt zu schauen. Damit kommen wir schon zum nächsten Punkt:

Darf man Videos mit pornographischem Inhalt ansehen?

Pornographische Inhalte widersprechen der Philosophie des Koran und verletzen auch die Privatsphäre der Frauen und Männer, die in den Videos auftreten. Im Koran gibt es klare Anweisungen darüber, wer die Schambereiche eines Menschen sehen darf und wer nicht. Es ist nicht erlaubt, sich vor Fremden zu entblößen.

24:30 Sprich zu den gläubigen Männern, dass sie ihre Blicke senken und ihren Schambereich hüten sollen. Das ist reiner für sie. Wahrlich, Gott ist dessen, was sie tun, kundig.
24:31 Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke senken und ihren Schambereich hüten und ihre Zierde nicht zur Schau tragen sollen, mit Ausnahme dessen, was sonst sichtbar ist. Sie sollen ihre Tücher über ihre Brüste legen und ihren Zierde nicht offen zeigen, es sei denn ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehegatten, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen ihrer Schwestern, ihren Frauen, denen, die ihre rechte Hand besitzt, den männlichen Gefolgsleuten, die keinen Trieb mehr haben, und den Kindern gegenüber, die die Blöße der Frauen nicht beachten. Sie sollen ihre Füße nicht aneinanderschlagen, damit man gewahr wird, was für einen Schmuck sie verborgen tragen. Bekehrt euch allesamt zu Gott, ihr Gläubigen, auf dass es euch wohl ergehe.

Die Gottergebenen sind verpflichtet sich nicht gegenseitig in Gier und Lust anzuschauen. Pornographie ist etwas Obszönes, etwas, was dem Gehirn falsche Eindrücke vermittelt und das Bild der Sexualität verzerrt. Studien belegen, dass Pornographie psychische Probleme und Komplexe bis hin zur Sucht verursachen kann. Zudem widerspricht es aus Sicht der Pornodarsteller dem Gebot, kein Sex außerhalb der Ehe auszuüben und monogam zu leben.

Es gibt ehemalige Pornodarstellerinnen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, gegen Pornographie einzutreten. Siehe zum Beispiel: http://www.shelleylubben.com/ (Englisch)

Ehe und Sexualität

Grundlagen

Der Sex außerhalb einer ehelichen Verbindung ist definitiv verboten und wird als Zina (Unzucht) gekennzeichnet. Da man sich diesem außerhalb einer Ehe nicht nähern darf, sind auch alle ähnlichen Handlungen miteingeschlossen, wie z. B. Petting oder ähnliches (23:5-7, 17:32). Sex während der Menstruation wird ebenso aus Gründen der Hygiene verboten (2:222). Um keine Unzucht zu begehen, wird die Ehe ermutigt (24:32-33). Jene, die zur Ehe nicht erlaubt sind, werden in folgenden Versen näher erläutert: 2:221, 2:235, 60:10, 4:22-24, 24:3. Das Heiratsalter geht einher mit der geistigen Reife sein Leben selbst zu regeln (4:6) und dem Wissen, was das eheliche Leben ausmacht (4:34, 3:195). Eine etwaige Adoption während der Ehe wäre möglich (33:4-5). Es ist dem Mann auferlegt, vor der Eheschließung eine Brautgabe oder Morgengabe (60:10, 4:24, 4:4) zu zahlen. Es braucht einen weiteren Zeugen, der den Ehebund bezeugt (2:237). Die Höhe dieser wird im Koran nicht festgelegt, um den zeitlichen und kulturellen Schwankungen Raum zu geben. Auf jeden Fall soll es eine ernste Angelegenheit sein. Der Mann muss zusätzlich zur Grundversorgung der Familie auch für die Entschädigung der Stillung aufkommen (2:233). Mit dem Eingehen einer Ehe gelten automatisch auch die Erbrechte (4:7-8, 4:11). In besonderen Fällen wie im Kriegszustand könnte Polygamie angemessen sein, jedoch ist ganz klar Monogamie die Eheform, die Gott für uns als Prinzip vorgesehen hat (4:4, 4:129). Bei einem Streit der Ehepartner gibt der Koran ebenfalls detaillierte Schilderungen, wie vorzugehen ist (4:19, 4:34, 4:128, 65:1, 4:130). Die Scheidung wird in den folgenden Versen angeschnitten, angedeutet oder auch ausführlich behandelt: 4:19-21, 4:35, 65:6, 2:241, 2:236-237, 65:1-4, 2:225-233, 33:49. Selbst zur Situation einer Witwe gibt es Anordnungen: 2:240-241, 2:234-235.

Wie also zu sehen ist, enthält der Koran zahlreiche und detaillierte Informationen, um eine Ehe klar festzulegen und um ihren Bedeutungsrahmen zu vermitteln. Wir sollten uns davor hüten, unsere eigene Kultur oder unser eigenes Verständnis der Worte „Ehe“ oder „Verlobung“ oder auch des Wortes „Vertrag“ (wie etwa bei einem Ehevertrag) den koranischen Worten zuzuschreiben. Gottes Buch ist das einzige Buch, das Gesetze festlegt und Worte verwendet, die sich durch die Art der Verwendung und den Kontext, in dem sie auftauchen, selbst erklären.

Was ist Ehe laut Koran?

„Ehe“ ist etwas Allgemeineres als in unseren Gesellschaften gemeinhin definiert (z.B. Standesamt, Papier unterzeichnen). Es gibt ja heutzutage auch eheähnliche Gemeinschaften oder andere Formen des Zusammenlebens. Es kommt also auf die Absicht hinter und die Beschaffenheit der Beziehung an, nicht auf das Ritual, dass zu einer sogenannten „Ehe“ führt. Natürlich, auch die allgemein definierte Ehe hat klare, vom Koran auferlegte Schranken und sollte gewissen Verantwortungen unterliegen. Die nötigsten Vorkehrungen trifft bereits der Koran: Morgengabe, Erbgesetze etc. (sh. oben).

Vieles von dem, was hier folgt, steht in krassem Widerspruch zu dem, was „traditionelle Muslime“ glauben. Das Buch Gottes, welches den echten Gläubigen ausreicht, beschreibt alles Notwendige zu diesem Thema. Andere traditionelle Quellen des Islam sind hier nicht notwendig. „Traditionelle Muslime“ werden oft sagen, dass der Mann sich nur mit Hodscha/Scheich und großer Feier einer Frau nähern darf … oder vielleicht sagen auch einige, dass der Mann sich zwar jeder Frau nähern darf, aber die Schwester darf dasselbe nicht bei Männern etc. Einige würden auch behaupten, eine Ehe auf kurze Zeit (muta), wie sie bei den Schiiten praktiziert wird, sei die Lösung gegenüber Promiskuität. Für welch einen geringen Preis sie Gottes Religion verkaufen!

Der sogenannte traditionelle Islam kennt sehr viele Lehren und Praktiken, die mit dem Buch Gottes nichts zu tun haben.

Gott hat es uns leicht gemacht, Sexualität, Zärtlichkeit und Liebe in einem guten und gesegneten Rahmen zu leben. So etwas nennt der Qur`an Nikah: Bund, Vereinigung, Zusammenschluss. Wir übersetzen das oft mit Ehe oder Heirat. Aber im koranischen Sprachgebrauch ist das jedenfalls nicht ganz korrekt, wenn wir Ehe nur mit etwas gleichsetzen, wozu wir ein Standesamt, einen Geistlichen oder eine große Feier brauchen. Nikah ist nicht, wie die christliche Ehe, ein heiliges Sakrament. Nikah ist auch nicht, wie die Standesamtsehe, etwas auf dem Papier. Es ist eine Sache zwischen zwei Menschen, einem weiteren rechtschaffenen Zeugen (2:237) und vor Gott, die nicht geheim bleiben und den Gesetzen des Koran unterliegen sollte. Wenn also ein Mann und eine Frau fest zusammen sind und dies auch öffentlich klar ist, dann ist das schon Nikah. Kein spezieller Priester, kein speziell ausgebildeter Imam wird hier gebraucht, keine Zeremonie, kein Standesamt.

Allerdings bedeutet das auch, dass das Paar rechtlich wie eine nichteheliche Gemeinschaft behandelt wird, wenn es zum Beispiel um Steuern oder die Erbfolge geht. Durch die Verbindlichkeit bekommt die Beziehung eine tiefere Ernsthaftigkeit. Wer sich traut, sich vor dem Standesamt trauen zu lassen, geht einen Bund ein, der nicht nur steuerliche Vorteile bringen kann, sondern auch viele weitere Rechte begründet. Denn das Grund­gesetz schützt Ehe und Familie, weshalb Eheleute und in weiten Teilen auch einge­tragene Lebens­partner recht­lich besonders umgarnt werden. Das zeigt sich nicht nur im alltäglichen Leben, zum Beispiel bei der jähr­lichen Einkommensteuererklärung oder bei der Pflicht zum gegen­seitigen Unterhalt. Auch wenn einer der Eheleute stirbt, ist der andere abge­sichert: Verheiratete haben ein gesetzliches Erbrecht. Daher ist eine standesamtliche Trauung in unserer heutigen Zeit empfehlenswert.

Was ich natürlich nicht meine ist, dass man wild seinen Trieben folgen sollte. Aber auf der anderen Seite haben wir im Qur’an auch keine Verteufelung von Sexualität, Zärtlichkeit und Erotik (2:223). Das Zentrale ist dabei die Verantwortung. Nikah heißt im koranischen Kontext erstmal nur so viel wie „Vereinigung zwischen Mann und Frau“. Nun gibt es eine solche Vereinigung in einem guten Rahmen und in einem weniger guten. Der Koran wünscht, dass Beziehungen sexueller Natur in nachvollziehbaren Bahnen ablaufen. Dies hat den Hintergrund des Schutzes der Personen bzw. der Kinder, die durch sexuellen Kontakt entstehen können. Wenn wir den Qur’an lesen, dann sehen wir nur wenige Bedingungen für Nikah. Die wichtigste ist die, dass sich die Partner über ihre koranischen wie auch gesellschaftlichen Rechte und Verantwortungen im Klaren sind. So hat die Frau nach dem Qur’an zum Beispiel das Recht, vom Mann als Absicherung eine Geldmenge (Morgengabe) oder etwas vergleichbar Wertvolles zu erhalten. Des Weiteren brauchen sie laut 2:237 nur einen rechtschaffenen Menschen als Zeugen und Vermittler für etwaige Streitschlichtungen, in dessen Hand der Ehebund dann vor der Gesellschaft liegt, der jedoch nicht Imam oder Hodscha sein muss.

Wenn ein Mann eine Frau wirklich liebt und sie ihn, wenn sie beschließen fest und monogam zusammen zu sein und ihre Verantwortungen vor Gott und vor der Gesellschaft zu teilen und wenn sie sicher sind, dass das alles kein Experiment ist, sondern dass es ernst gemeint ist und demnach wohl überlegt handeln, die Morgengabe zahlen und den Zeugen festgelegt haben, dann sind diese nach Allahs Gesetz „vereinigt“ – ohne einen Hodscha, ohne Feier, ohne Standesamt …

Aber natürlich will auch so ein Schritt gut überlegt sein und das ist vielleicht eher das Problem mit vielen heutigen Partnerschaften. Viele Menschen in unserer Gesellschaft nehmen Partnerschaft auch wieder zu leicht. Sie gehen mal eben als Experiment eine Beziehung ein, ohne sich sicher zu sein, betrügen leicht, fühlen sich nicht gebunden. Und das gilt auch für viele auf dem Papier verheiratete! Und die Folgen sind dann oft schmerzhaft.

Gott will es uns mit Seinem Buch leicht machen, nicht schwer. Er offenbart uns Seinen Willen, damit wir glücklich werden, nicht damit wir unglücklich werden. Er sagt uns, dass wir eine Partnerschaft in Verantwortung und mit Barmherzigkeit und Zärtlichkeit führen sollen, zu unserem eigenen Besten.

Aber es ist auch nicht zu vergessen, dass Partnerschaft nicht alles ist. Sicher, wenn man alleine ist, sehnt man sich danach. Aber auch Partnerschaft kann nicht der Inhalt des Lebens sein. Sie ist vielmehr ein Mittel, damit zwei Menschen gemeinsam diesen Sinn finden mögen.

Ein „Ritual“, in welcher Form auch immer, ist aber hingegen oft hilfreich, um sich des Ernstes der Lage bewusst zu werden, und wenn es sich nur um eine besondere Aktion zwischen den beiden Betroffenen handelt. Und schön kann es auch noch sein.

Einige könnten einwenden, der Koranvers 4:25 schreibe ja vor, man müsse die Erlaubnis der Eltern einholen. Doch bei genauerem Hinsehen ist es klar, dass es sich hier um die Wendung „ma malakat aymanukum“ (was in eurer Rechten ist) handelt und dass wir die Erlaubnis derer einholen sollen, in deren „rechten Hand“ die Frauen sind, die wir heiraten wollen… die also in irgendeiner Rechtsform nicht „frei“ sind.

Nochmals kurz zusammengefasst: die Definition von Heirat im Koran ist eine ganz andere, als wir sie üblich wahrnehmen. Die Heirat im Koran bindet zwei Menschen aneinander aus Liebe und Güte untereinander (30:21, 9:71). Es soll kein Experiment oder eine leichtfertige/leichtsinnige Entscheidung sein. Beide sollten sich über ihre koranischen Positionen bewusst sein (z.B. auch, was Scheidung und Wartezeit in diesem Fall angeht). Dies wird im Koran dadurch festgelegt, dass in den entsprechenden Versen oft der Satz „wenn ihr an Gott und den Jüngsten Tag glaubt“ betont wird, wenn von uns verlangt wird, die Schranken Gottes einzuhalten.

Schliesslich will man sich ja nicht mit dem Schöpfer des Universums anlegen, um sich selbst eine kurzzeitige fleischliche Freude des diesseitigen Lebens als scheinbar gültig zurechtzubiegen. Wir werden nämlich aufgrund dieses Koran zur Rechenschaft gezogen und so sollten wir uns unserer Verantwortung vor dem Allwissenden bewusst bleiben.

Missbrauch von Sexualität

Bei einer Betrachtung der sexuellen Orientierung sollte man genau differenzieren, was in der Offenbarung thematisiert wird und von wem. Spricht Gott, spricht der Prophet aus der jeweiligen Geschichte in eigenem Namen und nicht aus göttlichem Auftrag heraus? Welche sprachlichen Eigenheiten kommen dabei vor und wie sind diese zu bewerten?

Es gibt einige Textstellen im Koran, die von vielen in Zusammenhang mit der Homosexualität gebracht werden:

  • 7:80-84
  • 11:77-83
  • 15:58-77
  • 26:160-174
  • 27:54-58
  • 29:26-35
  • 54:33-39
  • 21:71-75
  • 37:133-138
  • 51:32-37
  • Bezugnahme auf das Volk Lots in 11:89, 22:43, 38:13 oder 50:13 (die Brüder Lots).
  • Unklar, ob zur Geschichte Lots zugehörig oder nicht: 25:40. Möglicherweise ist hier Sodom angedeutet.
  • Weitere Stellen, an denen Lot erwähnt wird, sind: 6:86 und 66:10 (Frau Lots).

Die Umgestürzten (9:70, 53:53, 69:9  al-muʾtafikāt), für die keine Namen genannt sind, werden von einigen Auslegern auf Sodom und die Nachbarstädte gedeutet, diese Verbindung ist jedoch nicht eindeutig.

Bei den abscheulichen Taten kommt das arabische Wort Fāḥischa vor, was als Gräuel, Unsitte oder Abscheulichkeit verstanden werden kann. Darunter werden auch mehrere Handlungen beschrieben, die meistens vom Missbrauch der Sexualität sprechen:

  • Stiefmütter heiraten (4:22)
  • Unehelicher Geschlechtsverkehr (17:32, 4:15-16 in Zusammenhang mit 24:1-26)

Man kann die Wurzel (فحش) in alquran.eu nachschlagen, um sich selbst zu überzeugen, welche Handlungen damit verbunden sind (6:151, 24:21, 27:54-55). In Vers 27:55 erklärt Lot nämlich das, was er zuvor (27:54) als (Fahischa) definiert hatte. Es ist jedoch klar, dass die Abscheulichkeit nicht allein den Missbrauch der Sexualität meinen kann, wie wir dies aus den Versen 29:28-30 entnehmen können. Es ist also umstritten, ob wir den homosexuellen Verkehr als Bestandteil von Fahischa sehen können oder ob gerade dies vom Wort Fahischa abgegrenzt werden soll. Des Weiteren ist der Begriff der Homosexualität ein moderner Begriff, der als solches im Koran nicht vorkommt und dessen Bedeutung nicht durch die Verse abgedeckt wird.

Offenheit und Toleranz bedeuten nicht Zustimmung und Einverständnis. Gehen wir also offen und tolerant mit unseren homosexuellen Geschwistern um! Wir dürfen auch die direkten Aussagen von Lot nicht wortwörtlich nehmen, wenn er zu seinem Volk meint: Ihr begeht das Schändliche, wie es vor euch keiner von den Weltenbewohnern getan hat (29:28, vgl. dazu 7:80). Der Ausdruck wie es vor euch keiner getan hat ist nicht als historisch präzise Aussage zu verstehen, sondern als ein persönlicher Ausruf des Propheten aus seiner Wut und seinem kulturellen Kontext heraus. Er glaubt offenbar, sowas noch nie in diesem Ausmaß gesehen zu haben, was aber nur seine persönliche Einschätzung wiedergibt und theologisch nicht weiter verwertet werden sollte. Darüber hinaus scheint der Missbrauch der Sexualität nur eine Randrolle zu spielen (29:29-30), denn als Begründung für die Bestrafung wird ihre Ablehnung des Prophetentums von Lot angegeben (vgl. 38:13-14, 50:12-14, 6:86-91).

Auch können die Verse als Ehebruch verstanden werden, indem sie ihre eigenen Partnerinnen betrügen:

7:81 Ihr geht in Begierde zu den Männern, statt zu den Frauen. Nein, ihr seid maßlose Leute.

26:165-166 Wie könnt ihr denn zu den Männern unter den Weltenbewohnern gehen und das vernachlässigen, was euch euer Herr an Partnern erschaffen hat? Nein, ihr seid Leute, die Übertretungen begehen.

27:55 Wollt ihr denn in Begierde zu den Männern gehen statt zu den Frauen? Nein, ihr seid Leute, die töricht sind.

Auch wir bleiben nicht stehen und sind in der Lage unsere Positionen zu überdenken und suchen deshalb auch immer wieder die sachliche Auseinandersetzung. Diese kurze Meinung soll als Anreiz zur Diskussion und als Basis für eine weitergehende Recherche dienen. Nichtsdestotrotz ist die Würde des Menschen in jedem Falle zu respektieren. Schwule Gottergebene (deutsch für Muslim) oder gottergebene Lesben sind somit kein Widerspruch in sich und sie sind unsere Geschwister. Offenheit und Toleranz bedeuten nicht Zustimmung und Einverständnis. Gehen wir also offen und tolerant mit unseren Geschwistern um!

Theologisch betrachtet müssen wir uns einsetzen für die Rechte aller Menschen ohne irgendeine Diskriminierung von irgendwelchen Gruppen aufgrund Rasse, Kultur, Sprache oder sexueller Orientierung. Das bedeutet beispielsweise auch, dass wir für die gesellschaftliche und rechtliche Gleichstellung auch von Menschen aus der LGBTIQ*-Community sein müssen, da ein allein religiös motiviertes Gesetz auf gesellschaftlicher Ebene nicht erlaubt ist, sofern sich die Menschen dazu nicht demokratisch bereit erklären. Auch in einem demokratischen Mehrheitsbeschluss darf kein Entscheid gefällt werden, welche Minderheiten marginalisiert und sie ihrer grundlegenden gesellschaftlichen Rechte beraubt.

In jedem Falle sollten wir verbinden und nicht trennen.

Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern Gottes Segen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen und in Frieden