Nahrungsverbote

Schweinefleischverbot – bis wohin?

Ich suche Zuflucht bei Gott vor dem verworfenen Satan,
Im Namen Gottes, des Erbarmers, des Gnädigen

Es gibt Leute, die unter dem Einfluss der Gelehrten, welche eine neue Religion im Namen Gottes kreieren und meinen, es besser als Gott zu wissen, die diese Frage nach dem Schweinefleischverbot wie folgt beantworten: Es besteht ein Konsens unter den Gelehrten, sowohl den heutigen als auch den früheren, dass alle Teile des Schweins haram (verboten) sind.

Dass solch ein angeblicher Konsens keiner Überprüfung standhält, ist ja noch die eine Angelegenheit. Der viel wichtigere Umstand ist, dass man glaubt, den Gelehrten vertrauen zu müssen, wohingegen in der Gottergebenheit (Islam) das Prinzip der Selbstaufklärung und Überprüfung gilt (17:36). Über die Verbote oder Gebote des Koran lässt sich des Öfteren streiten, doch in wenigen Fällen ist die Sachlage deutlich.

Prinzipiell gibt es mehrere Wege, etwas zu erlauben oder zu verbieten. Die direkte Variante beinhaltete eine komplette Liste von Verbotenem oder Erlaubtem. Die indirekte Variante geht über Umwege und verbietet oder erlaubt ebenso alles, was zu einer sonst klar als verboten oder erlaubten bezeichneten Handlung führt. Das Wort Gottes beinhaltet keine abschließende Liste an Verboten. Es ist auf klare Art und Weise beschrieben, dass es erlaubt ist, wenn es nicht im Koran direkt oder indirekt verboten wurde (5:101-103).

Gelehrte wurden über Jahrhunderte hinweg als unfehlbare Autoritäten hingestellt. Ihre Meinungen sind jedoch unwichtig. Im Koran steht, dass der Schweinefleisch verboten ist und nicht „alle Teile des Schweins“, und egal wie man es umbiegen will, diese Tatsache ist unveränderbar.

Führen wir das Argument am Beispiel von Schweinefett. Schweinefett ist nicht verboten und diese Verse sind die beste Antwort für solche selbsternannte Gelehrte:

 

6:145-146 Sage: „Ich finde in der mir verkündeten Offenbarung keine den Menschen verbotene Nahrung, es sei denn: tote Tiere, beim Schlachten verflossenes Blut, Schweinefleisch, da es unrein ist, und das einem Wesen außer Gott geweihte und geschlachtete Tier. Wer gezwungen ist, davon zu essen, ohne vorsätzlich eine Übertretung oder eine Sünde begehen zu wollen, dem verzeiht Gott, ist dein Herr doch voller Vergebung und Barmherzigkeit. Den Juden haben Wir verboten, von den Tieren zu essen, die Krallen haben. Das Fett der Kühe und Schafe haben Wir ihnen zu essen verboten, außer dem, was am Rücken oder an den Eingeweiden haftet oder mit Knochen verwachsen ist. Das war eine Strafe für ihre bösen Taten. Was Wir dir verkünden, ist die Wahrheit.

 

Wie es klar ersichtlich ist, kann Gott es uns leicht mitteilen, wenn Er Fett verbieten will, weil Er es deutlich formulieren kann, wie in den obigen Versen gezeigt wurde. Er hat sogar detailliert, welches Fett für die Juden verboten war und sogar mit welchen Ausnahmen. Schweinefett hat Er nicht verboten. Er soll uns also über die detaillierten Verbote bzgl. der Nahrung der Juden aufklären und vergisst dabei, uns Schweinefett zu verbieten?

Die Juden werden im Koran an zahlreichen Stellen erwähnt, sowohl für schlechtes wie auch für vorbildliches Verhalten. Sie mischen in beiden Richtungen in der Weltklasse mit. Dass den Juden zusätzlich weitere Nahrungsmittel verboten wurden ist eine disziplinarische Maßnahme unseres Schöpfers. Es sind weitere Verbote für die besonderen Umstände, in denen Juden auf ihre Weise reagierten. Es stellt sich nun die Frage, was denn nun mit den heutigen Juden ist? Was können die dafür, was die früheren gemacht haben? Dass sich die Juden an diese Regeln halten, die sie in der Thora wiederfinden, ist ihre eigene Entscheidung. Kein Zwang, der nur aus dem Koran käme. Der Koran gibt lediglich wieder, was in den Schriften bereits steht.

Wie gesagt, es gibt Leute, die meinen, die die Offenbarungen Gottes korrigieren zu müssen, weil sie denken, dass sie es besser wüssten! Man beachte solche Leute nicht, die Gottes Gebote missachten!

 

16:116 Sagt nicht von dem, was eure Zungen lügnerisch behaupten: „Dieses ist erlaubt, und jenes ist verboten“, indem ihr eine Lüge gegenüber Gott erdichtet. Diejenigen, die ihre Lügen Gott zuschreiben, erzielen keinen Erfolg.

2:173 Für verboten erklärte ER euch doch nur (1) verendete Tiere zu essen, sowie (2) Blut, (3) Schweinefleisch und (4) Tiere, die anderen Gottheiten außer Gott geweiht wurden. Wer aber in der Not davon isst, ohne zu übertreiben oder eine böse Absicht zu hegen, der bürdet sich keine Schuld auf. Gott ist voller Vergebung und Barmherzigkeit.

 

Durch den Koran hindurch werden nur vier Nahrungen aus Tieren verboten (6:145; 16:115). Die erfundenen Verbote außerhalb dieser fußen auf den untereinander unterschiedlichen Rechtsschulen, welche die Erfindungen „Hadith & Sunna“ dem Koran beigesellen. Etwas zu verbieten, was Gott nicht verboten hat, bedeutet Gott einen Partner beizugesellen (siehe auch: 6:121,147; ebenfalls: 10:59-60 und 16:112-116).

Als Gottergebene (Muslime) dürfen wir prinzipiell Nutzen aus Schweinen ziehen. Nur der Verzehr vom Fleisch ist verboten. Der Genuss von Erzeugnissen wie Haribo, in denen Gelatine enthalten ist, ist also unbedenklich und erlaubt. Gelatine ist nämlich kein Fleisch, sondern ein Erzeugnis aus Bindegeweben von vor allem Haut und Knochen. Dass etwas „aus dem Schwein“ ist, ist noch keine hinreichende Bedingung. Es muss klar sein, aus welchem Teil des Schweins. Sind etwa Fleischbestandteile drin, also ist das Fett nicht getrennt vom Fleisch, ist das Produkt für den Konsum (als Nahrung) verboten. Auch das Pferdefleisch wie etwa in Pferdewürstchen ist erlaubt. Gottes Gebote einzuhalten ist für uns in erster Linie wichtiger als gesellschaftliche Harmonie mit irgendwelchen Gruppierungen, die Gottesworte eigenmächtig erweitern oder abändern. Sie erdichten eine Lüge über Gott.

Übrigens, wenn man nicht nur das Fleisch, sondern alles vom Schwein als verboten ansieht, so sind dann auch viele Medikamente, Zahnpaste, Brot, Kaugummi und weitere Dinge verboten, wo man es gar nicht vermuten würde. Es ist auch nicht immer erkennbar. Also nicht nur Gummibärchen können Bestandteile vom Schwein enthalten.

Um mehr über das Thema Schweinefleisch zu erfahren, können Sie folgenden Artikel lesen: Schweinefleisch und Gesundheit oder eine kürzere Übersicht hier durchlesen.

Frieden sei mit Ihnen!

Talha Çakır

Das Verhältnis der Muslime zu Andersgläubigen

basierend auf Das Verhältnis der Muslime zu den Andersgläubigen nach dem Koran von Hüseyin Yaşar

Ich suche Zuflucht bei Gott vor dem verfluchten Teufel,
Im Namen Gottes, des Gnädigen, des Barmherzigen

1. Das koranische Menschenbild

Nach den Aussagen des Korans wurde der Mensch im biologischen Sinne als ein vollkommenes Wesen geschaffen (95:4). Er ist ein soziales Wesen, das mit technischen und kulturellen Fähigkeiten begabt ist (17:70). Der Schöpfer hat den Menschen mit geistigen und moralischen Werten ausgestattet und ihn ein System der Nachfolge (Khalifa) gerufen (2:30; 6:165; 7:69,74; 10:14,73; 27:62; 35:39 und 38:26). Der Mensch hat im Vergleich zu den anderen Geschöpfen eine gesonderte Stellung vor Gott, während Gott absolut über den Menschen steht (112:2; 3:34; 2:255).

Der Mensch ist ein auf Gott bezogenes Wesen. Auch wenn die Menschen sich sozial und religiös unterscheiden, haben sie doch Gott gegenüber die gleichen Pflichten und sind somit einander gleichgestellt. Die Menschen mögen sich verschiedenen Stämmen und Völkern zugehörig fühlen und unterschiedlicher Hautfarbe sein, sie sind dennoch allesamt Nachkommen Adams (49:13), sind sie alle Kinder Adams (7:26,27,31). Der Beste unter ihnen ist daher auch nur derjenige, der die Weisungen Gottes am besten einhält (49:13).

 

2. Die Religionen im Koran

Gott hat die Menschen als Angehörige zivilisierter und kultivierter Völker geschaffen (5:49-50). Er hat zu den Menschen aller Nationen und Stämme, unabhängig von ihrer Hautfarbe, Gesandte und Propheten gesandt. Diese überbrachten ihnen die Offenbarung Gottes und warnten sie vor dem Unglauben (13:7; 35:24). Daraus folgt logischerweise, dass der Glaube an Gott universell ist, erreichten doch die Offenbarungen Gottes die gesamte Menschheit. Die geographischen Unterschiede und die mangelnde Kommunikation zwischen den Menschen führten jedoch allmählich zum Verlust der Originalität der religiösen und kulturellen Werte.

Da nach dem Koran Gott zu allen Völkern Propheten geschickt hatte, stammen alle Religionen und der Glaube aller Menschen von der göttlichen Religion ab. Daher anerkennt der Koran auch innere Verwandtschaft des Islams (Ergebung) mit den anderen Religionen, wie z.B. mit dem Christentum und das Judentum, die dem Islam bekanntlich geographisch und inhaltlich besonders nahe stehen. So nennt er Juden und Christen ebenfalls ‚Schriftbesitzer‘ (ahl al-kitâb). Der Koran erkennt den Anhängern der christlichen und jüdischen Religion einen höheren Stellenwert zu als den Angehörigen anderer Religionen, bestätigt er doch die Wahrheit ihrer Heiligen Bücher, die vor dem Koran offenbart worden sind (5:43-48). Dies zeigt unmissverständlich, dass der Koran auf diesen Traditionen fußt, und dass er die gleiche Botschaft wie die zwei vor ihm geoffenbarten Bücher verkündet (42:15).

Der Koran bestätigt aber nicht nur die früheren Heiligen Bücher, sondern er bringt auch neue Botschaften Gottes. Trotzdem ist jeder Muslim verpflichtet, an alle Heiligen Bücher Gottes zu glauben (42:15). Daraus folgt, dass in der himmlischen Botschaft der Muslime und der Angehörigen der Religionen der anderen Heiligen Bücher Gemeinsamkeiten bestehen. In Anbetracht der Gemeinsamkeiten der Offenbarungen können die Angehörigen der himmlischen Religionen bei der Suche nach Lösungen für die religiösen und kulturellen Probleme, denen die Menschheit ausgesetzt sind, kooperieren.

 

3. Die Respektierung der Andersgläubigen und ihrer Religionen

Die Koranexegese behandelt das Thema Glaube und Unglaube sehr ausführlich. Der Glaube aber, der mit dem islamischen Glaubensbekenntnis nicht im Einklang steht, wird nicht ignoriert und deren Anhängern wird ein unverbrüchliches Recht auf Leben, auf Gemeinschaft und Religionsausübung zugestanden. Dazu heißt es im Koran: „Euer Glauben für Euch, mein Glaube für mich“ (109:6; 18:29; 10:41; 2:256). Diese Verse dienen als Fundament der islamischen Lehre von der Religions-, Gewissens- und Meinungsfreiheit.

Der Koran missbilligt darüber hinaus die gegenseitige Missachtung von Judentum und Christentum (2:11,113). Er dagegen nimmt beide Religionen im Blick auf die Wahrheitsfrage ernst, sieht in ihnen notwendige Dialogpartner und schottet sich daher von ihnen religiös nicht ab. Die klaren Religionsunterschiede, die nicht übersehen werden, sollten aber kein Grund für feindselige Auseinandersetzungen zwischen den Religionen sein. Ganz im Gegenteil, sie sollten eher Grund für einen Wettstreit unter den verschiedenen Gläubigen sein. Eine solche friedliche Auseinandersetzung ist nach islamischer Lehre Gottes ausdrücklicher Wille. Gott wollte und will diesen edlen Wettstreit, damit Menschen unterschiedlichen Glaubens miteinander kommunizieren und in einen Dialog eintreten. Gott hätte es ansonsten so arrangiert, dass die Menschen nur eine einzige Religion pflegten, nur ein einziges Volk bildeten und immer nur den Einen Gott anbeteten. Aber das wollte Gott nicht. Durch die religiöse Unterscheidung und Vielfalt wollte Gott die Menschen zum Wettkampf geradezu zwingen, um sie so zu prüfen (5:48). Damit ist nun allerdings nicht gesagt, dass der Koran alle vorislamischen Religionen in jeder Hinsicht anerkennt. Der Koran bestätigt zwar die ursprüngliche Wahrheit der älteren Heiligen Bücher, gleichzeitig weist er aber auch auf, dass spätere Auslegungen sie entstellt, ja oft verfälscht haben (5:17,72-75,77-78). Deshalb lädt der Koran ja auch die Anhänger dieser Religionen ein, der die Entstellungen der Auslegung der älteren Heiligen Bücher aufgedeckt hat, anzunehmen (3:64).

Der Koran achtet gleichzeitig andere Religionen, denn in 6:108 heißt es:

Ihr sollt diejenigen, die andere außer Gott rufen, nicht beschimpfen, sonst beschimpfen sie Gott, ohne Wissen, aus Feindseligkeit. Nur so haben wir jedem Volk sein Tun geschmückt, letztendlich kommen sie alle zu Gott zurück, dann sagt Er ihnen, was sie getan haben.

Dieser Koranvers verbietet das Verfluchen anderer Religionen. Dergleichen führe nur zu unnötigen Auseinandersetzungen zwischen Muslimen und den Angehörigen anderer Religionen. Es heißt, dass der Vers zu einer Zeit offenbart wurde, als es bereits zu schweren Auseinandersetzungen zwischen Muslimen und Verfolgern von Mohammed gekommen war. Der zitierte Vers soll die Eskalation dieses gefährlichen Konflikts zwischen den Muslimen und Götterverehrern verhindert haben.

Dabei muss man sich vor Augen halten, dass die damaligen Andersgläubigen keineswegs Juden oder Christen, sondern vielmehr Polytheisten waren, die nach dem Koran niedriger als die Anhänger der Buchreligionen bewertet werden (6:106; 2:105) , gilt doch die Vielgötterei im Islam als die größte Sünde (31:13). Trotzdem verbietet der Islam das Verfluchen der Polytheisten. Es ist ein zeitloses und allgemeingültiges Verbot. Dieser Koranvers kann ebenfalls als die Grundlage für Religions- und Gewissensfreiheit interpretiert werden.

Der Mensch denkt im Rahmen der Gesetzmäßigkeiten, die Gott geschaffen hat. Der Mensch geht seinen Weg und er verteidigt sein Tun aus seinen Vorstellungen heraus, auch wenn sein Verhalten nicht korrekt ist. Derjenige, der den rechten Weg geht, findet sein Verhalten schön. Aber auch der Mensch, der den richtigen Weg nicht gefunden hat und schlecht handelt, sieht seine Handlungen als schön an, weil der das Handeln des Menschen relativiert, womit der auch versucht, das Handeln der Ungläubigen zu erklären.

Zusammenfassend kann man sagen, dass man Andersgläubige, unabhängig von Religion und Nation, nicht verfluchen oder beleidigen, dass man ihr Gewissen nicht verletzten darf. Das gilt auch unabhängig davon, wie falsch oder unsinnig die Religion des Andersgläubigen sein mag. Der Sinn dieser strengen Bestimmungen zum interreligiösen Frieden besteht also darin, der Achtung vor anderen Religionen gottgewollte, d.h. unbedingte Geltung zu verschaffen.

 

4. Nachbarschaftsrechte im Islam

Der Koran teilt die zwischenmenschlichen Beziehungen in die Grundkategorien Frieden und Krieg ein. Grundlage dafür sind die Verse 8 bis 9 der Sure 60:

Gott verbietet euch nicht, gegen diejenigen pietätvoll und gerecht zu sein, die aus religiösen Gründen nicht gegen euch gekämpft, und die euch nicht aus euren Wohnungen vertrieben haben. Gott liebt die, die gerecht handeln. Er verbietet euch nur, euch denen anzuschließen, die der Religion wegen gegen euch gekämpft, und die euch aus euren Wohnungen vertrieben oder bei eurer Vertreibung mitgeholfen haben. Diejenigen (Muslime), die sich diesen anschließen, sind die (wahren) Frevler.

Der Koran erlaubt also den Muslimen denjenigen Andersgläubigen zu helfen oder mit ihnen freundschaftliche Beziehungen zu pflegen, die sich mit ihnen nicht im Kriegszustand befinden. Der Koran verbietet also den Muslimen den freundschaftlichen Umgang nur mit den Andersgläubigen, die mit ihnen Krieg führen. Solange also die Nichtmuslime weder den Islam noch die Muslime bekämpfen, dürfen Muslime mit ihnen Freundschaft pflegen und darüber hinaus Hilfe leisten.

Da der Koran Gerechtigkeit als Fundament der Religion ansieht, verbietet er den Muslimen, Andersgläubigen Unrecht zu tun. Der Koran verbietet darüber hinaus, einen anderen Menschen überhaupt zu etwas zu zwingen (2:256). Denn derjenige Mensch, der einen anderen ungerecht behandelt, verliert die Liebe Gottes (2:190). Dagegen gewinnt der Muslim, der die anderen Menschen liebt, die Liebe Gottes (60:8).

Die Aussage im Vers „Gott verbietet nicht“ will also sagen, dass die Andersgläubigen gut behandelt werden müssen. Der Vers widerlegt also die Meinung vieler traditionellen Muslime, die meinen, dass man Andersgläubige nicht gerecht behandeln und auch nicht helfen dürfe. Der Vers macht unmissverständlich den Willen Gottes klar, dass die Muslime die Andersgläubigen, die nicht an den Islam glauben oder den Islam nicht bekämpfen, gut und gerecht behandeln müssen.

Auch der Koranvers 36 der Sure 4 weist in die gleiche Richtung, denn dort heißt es:

Und dient Gott und gesellt ihm nichts (als Teilhaber an seiner Göttlichkeit) bei! Und zu den Eltern (sollt ihr) gut sein und zu den Verwandten, den Waisen und den Armen, zum Verwandten und zum fremden Beisassen, zum Gefährten(, der euch) zur Seite (steht), zu dem, der unterwegs ist, und zu dem, was eure Rechte Hand besitzt. Wer eingebildet und prahlerisch ist, den liebt Gott nicht.

Die gute Behandlung der Eltern ist nach dem Gebet also die nächste moralische Pflicht für den Muslim (17:23-25; 29:8; 31:14-15; 46:15). Nach den Eltern kommen dann im Pflichtkatalog die nahen Verwandten, die Waisen, die Armen, die Nachbarn, die Freunde, die Reisenden und diejenigen, für deren Unterhalt man zuständig ist. Der Vers zählt alle möglichen Gruppen von Menschen, denen man im Leben begegnen kann, auf und fordert, dass man sie gut behandeln und mit ihnen ein harmonisches Zusammenleben suchen soll. Dieses sozialmoralische Verhalten gilt im Islam als eine Art von Gottesdienst.

In der islamischen Tradition gehören die Hilfeleistungen an Arme zu den wichtigen religiösen Handlungen. Sie werden durch die Vorschriften der ‚zakât‘, d.h. der Almosen, geregelt. Sie kommen nicht nur den nahen Verwandten zugute, sondern vor allen Dingen denjenigen, die diese Unterstützung am meisten benötigen (9:60).

Nach dem Koran wurde der Mensch geschaffen, um sich den Willen Gottes zu unterwerfen (15:99; 51:56; 67:2; 72:16-17). Sein Leben ist daher eine Prüfung. Der Koran ist ihm dabei die Rechtleitung. Der oben zitierte Koranvers 4:36 nennt zwar die Verpflichtung des Muslim zum Gottesdienst als erste Pflicht. Dann folgt aber sofort der göttliche Auftrag, alle Menschen gut zu behandeln und ihnen Hilfe zu leisten. Daraus folgt, dass auch diese ethischen Werke zu den gottesdienstlichen Handlungen gehören. Sie werden denn auch von Gott belohnt.

Jeder Muslim, der an Gott glaubt, hat also seine Nachbarn gut zu behandeln. Das heißt auch, dass der sich um ihre Sicherheit sorgen soll. Und wenn eine Notsituation entsteht, und er ihnen nicht helfen kann, soll er sie zumindest auch nicht stören. Ein Nachbar kann sowohl ein Muslim als auch ein Nichtmuslim sein. Der Muslim ist also gehalten, jeden Nachbarn gut zu behandeln, ohne irgendwelche Beurteilungen vorzunehmen.

Über die Nachbarschaftsrechte kann abschließend gesagt werden, dass der Muslim da, wo er lebt, sich im Rahmen, den der Islam ihm vorgibt, integrieren soll. Die eigene soziale Integration in die Gesellschaft, ist nach dem Koran eine notwendige moralische Aufgabe für jeden Muslim.

 

5. Die Speisevorschriften und das gemeinsame Mahl
mit Andersgläubigen in der Diaspora

Durch die modernen Kommunikationsmittel und durch die schnellen Verkehrsverbindungen ist unsere Welt kleiner geworden, und im Unterschied zur Vergangenheit leben wir in einem Weltdorf. Das führt zur Mobilität und Migration. Menschen aus unterschiedlichen Kulturen und Anhänger verschiedener Religionen leben heute auf engem Raum zusammen. Doch die kulturellen und soziale Probleme, die daraus entstehen, lassen sich nicht so schnell lösen. Im Koran werden lediglich vier Sorten von Nahrungen verboten, was das Leben der Muslime enorm erleichtert. In Sure 5:5 heißt es dazu auch:

Heute sind euch die guten Dinge erlaubt. Und was diejenigen essen, die die Schrift erhalten haben, ist für euch erlaubt und (ebenso) was ihr esst, für sie.

Diejenigen, denen die Schrift gegeben war, sind die Christen und die Juden. Der zweite Teil des Verses zeigt, dass Integration möglich ist, weil die Anhänger der Buchreligion gemeinsam essen können. Der Koran verbietet das gemeinsame Mahl von Muslimen mit Christen in keiner Weise. Doch das Verbot des Verzehrs von Schweinefleisch, Blut (5:3; 6:145) und die Meidung alkoholischer Getränke (5:90-91) gelten weiter.

Da der Koran den Muslimen nicht verbietet, gemeinsam mit den Nichtmuslimen zu essen, kann so das gemeinsame Mahl die nachbarschaftlichen Beziehungen verbessern helfen und die Integration fördern.

In seiner türkischen Übersetzung der Botschaft des Korans (Mesaj) schreibt Edip Yüksel bei Vers 5:4:

Wir sollten Gottes Namen gedenken, bevor wir zu trinken und zu essen beginnen. Dieser Vorgang des Gedenkens kann wörtlich oder gedanklich und in jeder Sprache erfolgen. Es gibt keine Pflicht, den allgemein als „Bismillah“ bekannten Vorgang des Gedenkens während dem Schlachten der Tiere zu vollbringen. Denn im 5. Vers wird das Essen der Schriftsbesiter als erlaubt beschrieben…

Des Weiteren ist es den Ergebenen erlaubt, einem bestimmten Essverhalten auf individueller Basis nachzugehen, wie zum Beispiel nur noch vegetarische oder gar veganische Kost zu sich zu nehmen, weil im Koran diesbezüglich keine regulatorischen Bestimmungen vorzufinden sind, die Entscheidung nach dem Koran also dem Individuum überlassen ist (5:101-103).

 

6. Die Herausforderung für die Muslime auf der Welt

7:128 Da sagte Moses zu seinem Volk: „Bittet Gott um Hilfe und seid geduldig! Die Erde ist Gottes, und Er vererbt sie, wem Er will unter Seinen Dienern. Das gute Ende gehört den Frommen.“

Die im Koran festgeschriebenen Pflichten und Verbote gelten für jeden Einzelnen und für alle Zeiten. Dazu gehören die Vorschriften zum Kontaktgebet sowie die ethischen Gesetze. Sie hängen aber nicht davon ab, ob der Muslim in einem „islamischen“ oder „nichtislamischen“ Land lebt. Der koranische Islam beabsichtigt es nicht, die Welt in ein so genanntes „Haus des Islam“ (Dar al-Islam) zu verwandeln, sondern zieht es eindeutig vor, die Vielfalt und die Verschiedenheit der unzähligen Völker als Vorteil aufzufassen (49:13). Der Muslim hat also den Aspekt zu berücksichtigen, dass die Erde der ganzen Menschheit vererbt wurde. Somit muss der Muslim auch das Recht der Immigration akzeptieren (4:97-98; 7:128). Die Vorschriften zu beten, gerecht zu handeln, sein Versprechen zu halten, nicht zu lügen, nicht zu töten, niemanden zu belästigen etc. sind überall auf der Welt zu befolgen.

Die Muslime müssen also in allen Ländern ihre Versprechen halten, sie dürfen die Einwohner nicht gefährden, d.h. sie dürfen sie nicht töten und ihre Ehre nicht verletzen. Der Muslim hat sich zu verantworten, wenn gegen die Gesetze des Landes verstoßen wurde, oder wenn ein Mitbewohner des Landes sich in seinen Rechten durch einen Muslim verletzt fühlt. Zuständig ist allein die Rechtssprechung des Gastgeberlandes. Daraus folgt, dass die Muslime die dort gültigen Gesetze achten müssen und nicht gegen sie verstoßen dürfen. Die Muslime sind verpflichtet, das Eigentum der Gastgeber zu respektieren und dürfen das Land, in dem sie leben, auch nicht verraten.

Aus dem Gesagten folgt, dass der Koran die Muslime auffordert, sich friedlich in eine andersartige Umgebung zu integrieren und ihre andersartigen neuen Mitmenschen gerecht und gut zu behandeln. Er ist sogar verpflichtet, die Werte und Traditionen seiner neuen Heimat auf einer friedlichen Weise kennenzulernen und – auch wenn er allenfalls nicht alle inhaltlich bejahen kann – zu achten (49:13).

Die erfundene Religion und die Koranische Religion – Kapitel 19: Essen gemäß Koran und gemäß Sekten

Die Nahrung, die zu essen verboten ist, wird im Koran deutlich bezeichnet:

16:115 Verwehrt hat Er euch nur tote Tiere, Blut, Schweinefleisch und das, worüber ein anderer Name als Gottes angerufen worden ist. Wer aber genötigt wird, (davon zu essen,) ohne die Gebote übertreten zu wollen und ohne das Maß zu überschreiten, dann ist Gott Allverzeihend, Barmherzig.

6:145 Sprich: „Ich finde in dem, was mir offenbart worden ist, nichts, was einem Essenden verboten wäre, es sei denn: tote Tiere, ausgeflossenes Blut, Schweinefleisch – da es unrein ist – und das Fleisch der Tiere, worüber ein anderer Name als der Gottes angerufen worden ist.“ Wenn aber jemand durch Not (dazu) getrieben wird und dabei keine Ungehorsamkeit oder Übertretung begeht, dann ist dein Herr Allverzeihend, Allbarmherzig.

 

Kein Muschel- oder Krabbenverbot!

Wie wir in den vorangehenden Versen erkennen konnten, waren nur vier Dinge verboten, nämlich: tote Tiere, Blut, Schweinefleisch und Fleisch von einem Tier, dass in einem anderen Namen, als dem von Gott, erfleht wurde. Jedoch darf der Mensch in einer Situation, wo ihm keine andere Wahl bleibt, davon essen, vorausgesetzt ohne willentlichen Ungehorsams und ohne dabei ins Extreme zu gehen. Es ist zu sehen, dass der Koran lückenlos ist. Dennoch dachten die Sekten, es gäbe Lücken und hielten es für ratsam andere Verbote hinzuzufügen. Zum Beispiel hat die Hanafi Sekte, die größte der Sekten, das Essen von Muscheln und Krabben verboten. Bedauerlicherweise enthalten sich viele Menschen davon, weil sie denken, das diese Gaben der Natur durch die Religion verboten sind. Die Sekten widersprechen nicht nur dem Koran, sondern sich auch gegenseitig. Beispielsweise bestätigt die Maliki Sekte die Genießbarkeit von Muscheln und Krabben, die von der Hanafi Sekte verboten werden. Andererseits halten die Schafi- und Hanbali-Sekten Pferdefleisch, das von Maliki verboten ist, für verzehrbar. Das ist nicht alles, was von großen Gelehrten für verboten erklärt worden ist. Fleischfresser, wie der Wolf, der Bär und das (Eich)Hörnchen befinden sich ebenso auf der schwarzen Liste. Die Sekten haben auch Raubvögel verboten. Der schwarzen Liste können auch noch Schlangen, Frösche, Kröten Schildkröten und Krebse hinzugefügt werden. Jene, die die Verbote im Koran als ungenügend erachteten, hielten es für notwendig, der Liste der verbotenen Tiere noch diejenigen hinzuzufügen, die ihnen hässlich erschienen. Mensch sollte sich vor Augen halten, dass sich die Küche der Bevölkerungen in anderen Gebieten der Erde erheblich unterscheidet. Angesichts der Tatsache, dass im Koran keine anderen Beschränkungen angegeben sind, als die vier oben erwähnten, haben wir die freie Auswahl.

6:140 Den Schaden tragen wahrlich jene, die ihre Kinder aus törichter Unwissenheit töten und das für verboten erklären, was Gott ihnen gegeben hat und so eine Lüge gegen Gott erfinden. Sie sind wahrlich in die Irre gegangen, und sie sind nicht rechtgeleitet.

Wie in dem Vers deutlich zu erkennen, würde es bedeuten Waffen gegen Gott zu erheben, wenn mensch der Religion Dinge zuschreibt, die nicht im Koran stehen; eine Verleumdung gegen Gott und ein Verrat an der Religion. Es ist eine Kapitalsünde, dazu beizutragen, dass die Menschen sich dazu veranlasst fühlen, sich von der Religion abwenden.

5:87 Ihr Gläubigen! Erklärt die guten Dinge, die Gott euch erlaubt hat, nicht für verboten. Doch übertretet nicht, denn Gott liebt die Übertreter nicht.

 

Reis mit drei Fingern essen

Unter dem Deckmantel der Sunna sind noch viele andere Dinge eingeführt worden, die ohne Beziehung zum religiösen Geltungsbereich sind, angefangen von den Tischmanieren bis hin zur Speisekarte.

Hier noch einige der Hinzufügungen: um die Tischmanieren zu beachten, muss eine Mahlzeit auf dem Boden sitzend gegessen werden. Egal ob Reis oder andere Gerichte, es müssen drei Finger benützt werden und keine Gabel oder Löffel. Beim Sitzen auf dem Boden sollte das rechte Bein im Knie abgewinkelt und das linke unter dem Gesäß platziert sein. Es ist absolut erforderlich die rechte Hand zu benützen, da geglaubt wird, dass Satan mit der linken isst. Auf der Speisekarte des Propheten stand Folgendes öfters als nicht: Hühnchen, Rindfleisch, Kürbis und Auberginen. Da zu Lebzeiten des Propheten Amerika noch nicht entdeckt war, waren Kartoffeln, Tomaten und Mais außerhalb der Grenzen der Sunna. In anderen Worten vollzog eine Person, die Kürbis aß, eine verdienstvolle Tat, während der Kartoffelesser von diesem Segen ausgenommen ist.

Auch Zahlen waren wichtig: So sollte das Wasser in drei Schlucke getrunken werden. Gemäß der Sunna ist es auch erforderlich, dass die Speise in einem einzigen Behälter serviert wird, woraus die Menschen drumherum essen. (Jedoch wird im 61. Vers der Sure „Das Licht“ [24. Sure] folgendes besagt: „Es ist keine Sünde für euch, ob ihr nun zusammen oder getrennt esset.“)

Entsprechend einem anderen weit verbreiteten Glauben ist das Fastenbrechen im Monat Ramadan mit Oliven und Datteln eine lobenswerte Tat. Eine Person, die das Fasten mit einer Suppe oder Käse bricht verdient nicht die gleiche Anerkennung wie die zuvor erwähnte. Am Ende einer Mahlzeit sollten die drei Finger, die zum Essen benutzt wurden, abgeleckt werden und die Reihenfolge in der dies ausgeführt wird, sollte gemäß der Sunna erfolgen. Die Auffassung der Koran sei ineffizient, hat die Religion in fast unendlichen Details getaucht. Das Wesentliche hinsichtlich der Essensgewohnheiten beschreibt der Koran wie folgt: Der Fakt, dass das, was gegessen wird, rechtmäßig ist und die Gegebenheit, dass Gott für das Essen gedankt wird in der Erkenntnis, dass die Nahrung von Gott kommt. Alles andere sind Bräuche der Araber, an die sich der Prophet angepasst haben mag.

6:38 … Nichts haben Wir im Buch ausgelassen.