Frauenrechte

Weißer Sand

Aufbrüche – auf SRF Blickpunkt Religion und Zwischenhalt

Unser Verein war sehr aktiv dieses Jahr. Kerem Adıgüzel spricht über die verschiedenen Vereinsentwicklungen im Radio SRF zum Thema Um- und Aufbrüche. Unter anderem sprach er über Weihnachten aus muslimischer Perspektive (etwa bei Minute 45’18’’). Zusätzlich nahm er teil an einem interreligiösen Gespräch zusammen mit der römisch-katholischen Theologin und Wort-zum-Sonntag-Sprecherin Veronika Jehle und mit der Juristin, Mediatorin und praktizierenden Hindu Laavanja Sinnadurai.

 

Aufbrüche für ein aufgeklärtes Verständnis des Islam

Unser Verein engagiert sich für eine offene Moschee, in welcher der Koran allein massgeblich ist. Dieser Vision sind wir dieses Jahr ein Stück näher gekommen, worüber in der Sendung Zwischenhalt gesprochen wird.

Zu hören auf SRF Zwischenhalt.

 

Aufbrüche: Interreligiöse Gesprächsrunde

Teil 1: Umweltschutz

Weltweit gingen 2019 so viele Menschen wie noch nie für den Klimaschutz auf die Strasse. Der Klimawandel ist auch seit Jahren bei uns in der Gemeinschaft ein Thema und bewegt allgemein auch religiöse Menschen.

Zu hören auf: https://www.srf.ch/sendungen/blickpunkt-religion/aufbrueche-2019-interreligioese-gespraechsrunde-1-umweltschutz

 

Teil 2: Frauenrechte

Beim Frauen*streik im Juni 2019 liefen auch Kirchenfrauen oder Musliminnen mit. Unser Verein verfasste dazu eine Medienmitteilung, welche auf viele positive Rückmeldungen stieß. Im zweiten Teil der interreligiösen Gesprächsrunde gehen wir der Frage nach der Stellung von Frauen in Bezug auf religiöse Ämter nach.

Zu hören auf: https://www.srf.ch/sendungen/blickpunkt-religion/aufbrueche-2019-interreligioese-gespraechsrunde-2-frauenrechte

 

Teil 3: Ehe für alle?

Sowohl das Parlament in der Schweiz als auch Religionsgemeinschaften haben 2019 viel über die gleichgeschlechtliche Ehe debattiert. Die Schweizer Reformierten sagten dazu ja. Darüber reden wir in unserem letzten interreligiösen Gespräch in der Adventsserie zu Auf- und Umbrüchen 2019 in der Sendung Blickpunkt Religion.

Zu hören auf: https://www.srf.ch/sendungen/blickpunkt-religion/aufbrueche-2019-interreligioese-gespraechsrunde-3-homosexualitaet

Nachdenkliches Mädchen - Enthaltsamkeit

Ramadan: Eine Zeit der Enthaltsamkeit und Erneuerung

Ramadan ist eine Zeit der Enthaltsamkeit, in der Gottergebene («Muslime») Achtsamkeit üben müssen, wenn wir das Fasten in seiner Tiefe verinnerlichen möchten.

2:183 „Ihr, die ihr glaubt, vorgeschrieben ist euch das Fasten, so wie es denen vor euch vorgeschrieben war, auf dass ihr achtsam seid.“

Hanif-Übersetzung

Dabei ist diese Übung der Enthaltsamkeit eine Einladung an alle Menschen über die verschiedenen Wege zu reflektieren, wie wir die Gesundheit unserer Seelen über den Rest des Jahres vernachlässigen.

Wir praktizieren einen Monat lang Fasten, Meditieren, Reflektieren und Gebete, um den Mysterien dieses wunderschönen Universums, der Barmherzigkeit und dem Wissen Gottes näherzukommen. Und in diesem Monat war es, in welchem die Lesung («Qur’an») eingegeben wurde:

2:185 Monat Ramadan: In dem die Lesung als Rechtleitung für die Menschen herabgesandt wurde, als Klarstellungen über die Rechtleitung und die Unterscheidung. 

Hanif-Übersetzung

Seelische und gesellschaftliche Revolution

Diese Worte Gottes änderten nicht nur das Leben unseres geliebten Propheten, sondern revolutionierten auch seine Gesellschaft. Sie beeinflussen unsere Welt heute noch. Diese Worte gehen über die Beschreibung der Natur unserer Körper weit hinaus und zeigen uns auf, dass wir den Hauch Gottes in uns tragen und alle aus derselben einen Seele erschaffen sind (4:1, 15:29). Wir sind alle miteinander verbunden.

Diese Revolution, die beim Propheten zunächst in seiner Seele stattfand und dann in der Gesellschaft, sollte auch die Erfahrung von Gottergebenen in ihrem eigenen Ramadan sein, zusätzlich zur Enthaltsamkeit von Essen, Trinken und Sex von Morgendämmerung bis Sonnenuntergang. Diese intensive Disziplin sollte uns näher zu Gott bringen, indem wir unsere grundlegendsten Wünsche und Bedürfnisse kontrollieren. Dadurch erreichen wir eine höhere Ebene des Bewusstseins, um eine tiefere Hingabe gegenüber Gott zu leben.

Indem wir uns buchstäblich entleeren, einerseits physisch von Nahrung und andererseits spirituell von unserer Anhänglichkeit gegenüber allen Dingen, die uns von Gott weg bewegen, schaffen wir Raum. Wir schaffen den nötigen Raum, in dem unsere Seelen erneut gedeihen können. So wie bei einem vollen Glas nichts mehr hinzugefügt werden kann, ist es nicht möglich, einer von sich selbst gefüllten Seele Raum zu geben für Gott. Es muss eine Lücke entstehen.

Unsere Seelen atmen im Ramadan aus, damit wir beim Einatmen die Barmherzigkeit Gottes, sozusagen frische Luft empfangen können. Es ist kein Zufall, dass viele Meditationen mit dem Atmen arbeiten, um diese symbolische Verbindung zu verinnerlichen. Vom ersten Atem bis zum letzten widmen wir uns deshalb Gott:

6:162 Sprich: Mein Gebet und meine Kulthandlung, mein Leben und mein Sterben gehören Gott, dem Herrn der Welten.

Übersetzung von Adel T. Khoury

Es kann deshalb ein sehr positives Zeichen sein, wenn wir im Verlauf des Ramadan ein Gefühl der Leere oder der Erdrückung empfinden. Dies ist die seelische Wirkung der Enthaltsamkeit, die den so dringend benötigten Raum schafft.

Gott steht uns dabei stets zur Seite. Es liegt nur an uns, dass wir Seine gütige, liebende und leitende Gegenwart in diesem neu geschaffenen Raum spüren. Durch die Anrufungen erklären wir Gott gegenüber unsere Unfähigkeit, immer das zu tun, was nötig ist. Das Fasten mag sehr schwer vorkommen, die innere, seelische Arbeit sehr anstrengend sein. Es kann sogar so stark werden, dass wir das Gefühl entwickeln, keine Luft zu bekommen. Der Gedanke: «Ich kann das nicht machen, Gott!», zeigt auf, wie viel Raum wir uns selbst noch einräumen in unseren Seelen. Wir müssen uns innerlich entleeren, damit wir mehr Raum haben für das Göttliche. Wahre Ergebung und das Ego können nicht im selben Behälter fortbestehen.

2:186 Und wenn dich meine Diener nach mir fragen, so bin ich nah, antworte auf den Ruf des Rufenden, wenn er mich rief. Sie sollen dann mir antworten und an mich glauben, auf dass sie vernünftig sind.

Hanif-Übersetzung

Im Ramadan fand die erste Eingebung zwischen dem Heiligen und dem Siegel der Propheten (33:40) der Gottergebenheit («Islam») statt. Ramadan ist demnach eine Zeit, in der das Selbst hinterfragt und entleert wird. Dies kann schmerzhaft sein. Doch erst dieses Reflektieren erlaubt es uns, die Rechtleitung Gottes zu erhalten. Ohne eine seelische Änderung wird auch kein Wandel stattfinden (13:11). Gerade diese Einengung, den seelischen Gürtel enger zu schnallen, lässt unsere Seelen erneuern und sich erholen. Liebe zu erfahren und Kummer zu zeigen ist ein Ausdruck der Barmherzigkeit – Gottes Barmherzigkeit. Und die Barmherzigkeit Gottes ist für fortgeschrittene Seelen gedacht, die zeitgleich mit Stärke und Feingefühl durch die Welt wandern. Diese Seelen achten auf ihre Umwelt und Mitmenschen, üben Achtsamkeit («Taqwá»), und sorgen durch eine allseits gerichtete Läuterung («Zakâh») für eine Verbesserung sämtlicher Umstände (7:156).

Barmherzigkeit

Dies bedeutet, dass wir uns im Ramadan auch all dessen bewusst werden, was uns von dieser Rückverbindung mit uns selbst und Gott ablenkt. Wenn Gott sich selbst Barmherzigkeit vorschreibt (6:12, 6:54), so haben wir uns selbst auch Barmherzigkeit zu zeigen. Sollten wir gewisse Ziele nicht erreichen, so beginnen wir einfach von Neuem.

Wenn Gott sich selbst Barmherzigkeit vorschreibt, sollte unser Fokus dann nicht auch Barmherzigkeit, Vergebung und Verzeihung sein?

Lasst uns wieder bewusst werden, was die Bismillah bedeutet: im Namen Gottes, des Erbarmers, des Gnädigen. Dieser Satz wird unter Gottergebenen oft zu Beginn einer Tätigkeit ausgesprochen. Al-Rahman, der Erbarmer, Al-Rahiim, der Gnädige. Beide entstammen dem Wort rahmah, Barmherzigkeit, und haben eine Verbindung zu rahim, Gebärmutter. Gott, der Leben aus Seiner Barmherzigkeit heraus in den Gebärmüttern erschafft, zeigt uns die Verbindung zwischen der Barmherzigkeit und der Erschaffung. Wir müssen uns um unsere Familien und genauso um unsere Mitgeschöpfe aller Art gnädig kümmern.

Genauso sollten wir uns um uns selbst kümmern. So sollten wir zum Beispiel behutsam und bedacht unser Fasten brechen, traditionell mit einer Dattel und einem Schluck Wasser, während die ganze Wahrnehmung darauf ausgerichtet ist mit vollem Herzen (und Zunge) dabei zu sein und Dankbarkeit zu üben.

Dankbarkeit

2:185 … So sollt ihr die Anzahl vervollständigen und Gott hochpreisen dafür, dass Er euch rechtleitete, auf dass ihr dankbar seid.

Hanif-Übersetzung

Gerade im hungrigen, ermüdeten Zustand ist diese innere Haltung wichtig. Nicht der Moment des Fastenbrechens, die Nahrungsaufnahme, soll im Vordergrund stehen, sondern die Dankbarkeit, die durch die Enthaltsamkeit und das Fastenbrechen entsteht.

Die Enthaltsamkeit ist dabei auch mit einem Blick auf die Gemeinschaft und den Kontakt zu Gott («salâh») zu üben. Die eigene Seele mehr schweigen zu lassen, um gemeinsam aufeinander zu achten. Damit kann das Fasten auf eine gesunde Art und Weise und emotional erfüllend verlaufen. Auf diese Weise können Kinder unter Aufsicht nach gesundem Menschenverstand fasten und somit schrittweise und behutsam dem Ramadan näher gebracht werden. Auch die Fürsorge gegenüber älteren Mitmenschen und das Bewusstsein für die Tiere als Geschöpfe können so schöne Erinnerungen schaffen.

Aufklärung

Neben der Sanftmut gehört es auch dazu, das eigene Denken zu hinterfragen in der Lebensordnung. An welcher Tradition hafte ich aus welchen Gründen? Ist das, was ich für die Gottergebenheit halte, wirklich ein Bestandteil der koranischen Eingebung? Aufklärung ist eine gottergebene Pflicht. Nicht umsonst wird in der Lesung das blinde Befolgen unserer Vorväter angeprangert (2:170). Wir müssen klar unterscheiden zwischen der göttlichen Eingebung und hinzugedichteten Meinungen. Ansonsten enden wir bei einer Lebensordnung, die Gott nie verordnet hat (42:21).

Wir sind von der Einheit Gottes überzeugt. Diese Überzeugung der Einheit muss aber auch auf unser Denken einwirken, indem nur der Erbarmer unser Beschützer («mevlana»), unser Herr («rabb») und unser Lehrer ist (55:1-2). Lassen wir zu, dass Menschen oder Idole die Kontrolle über unseren Lernprozess innehaben, machen wir uns der Beigesellung («schirk») schuldig. Dadurch sind wir nicht mehr zur Aufklärung in der Lage, da wir uns von der Rechtleitung Gottes ausschließen. Auch hier gilt es Enthaltsamkeit zu üben.

Die Abmühung («Dschihâd») zugunsten der Gerechtigkeit und den Menschenrechten ist wahrscheinlich das Beste, um Identität zu stiften. Sich für andere einzusetzen ist ein wichtiger Teil des Dienstes an Gott und ein notwendiger Pfad zur Selbsterkenntnis. Dazu gehört auch das Zelebrieren unserer Geschwister, die sich leise oder auch laut für die Menschenrechte einsetzen.

Hoffnung

Einige denken jetzt vielleicht an die vielen Ungerechtigkeiten und Schmerzgefühle, die wir durch die ständige mediale Darstellung erlitten haben. Einige mögen gar Wut empfinden und sich unterdrückt fühlen. Es ist aber nicht richtig, in dieser Opferhaltung zu verharren. So heißt es doch:

39:53 Sprich: O meine Diener, die ihr gegen euch selbst Übertretungen begangen habt, gebt die Hoffnung auf die Barmherzigkeit Gottes nicht auf. Gott vergibt die Sünden alle. Er ist ja der, der voller Vergebung und barmherzig ist.

15:56 Er sagte: »Nur die Abgeirrten geben die Hoffnung auf die Barmherzigkeit ihres Herrn auf.«

Übersetzung von Adel T. Khoury

3:134 Diejenigen, die in Freude und Leid ausgeben, die die Wut unterdrücken, und die den Menschen verzeihen. Und Gott liebt die Gütigen

Hanif-Übersetzung

Diese Worte sind eine rituelle Reinigung für uns, welche den Schmutz und Dreck der Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit wegwaschen. Sie können uns beschämen und zugleich stärken. Sie beschämen uns, da wir uns der Arroganz der Verzweiflung bewusst werden: Wir haben kein Anrecht auf Verzweiflung, solange es Menschen auf der Welt gibt, die wahrhaft leiden. Wir müssen uns gesellschaftlich und politisch für die Leidenden einsetzen. Diese Worte stärken unsere Seelen, da wir merken, dass unsere Lebensordnung («dîn») auf Hoffnung aufbaut. Hoffnung auf eine bessere Zukunft, die wir mitgestalten müssen. In der Gottergebenheit («Islam») stirbt die Hoffnung nicht zuletzt. In der Gottergebenheit lebt die Hoffnung immerfort.

So lasst Abschied nehmen von der giftigen Rhetorik des wir und sie. Wir sind alle aus derselben einen Seele. Es gibt nur ein Wir. Die schier unverständliche Menge an Leiden, Grausamkeit und Ungerechtigkeit stellen eine Aufforderung zur Tat und Hilfeleistung dar, nicht zur Verzweiflung und Wut. Dadurch erfüllen wir das Gebot Gottes, Gerechtigkeit zu üben (7:29). Zahlreiche Verse gebieten, die Schwachen und Unterdrückten zu schützen und unermüdlich Gutes zu tun, ohne eine Gegenleistung zu erwarten, einfach Gott zuliebe. Dies alles vor dem Hintergrund der Barmherzigkeit und Hilfe Gottes, ohne dass wir die Hoffnung auf Besserung aufgeben. Auf diese Weise eliminieren wir beispielsweise Stereotypen, Rassismus oder Frauenfeindlichkeit und setzen uns ein für die politische Gleichbehandlung aller Menschen.

Enthaltsamkeit bedeutet auch zu schweigen, wenn Schweigen angebracht ist. Wahre Gottergebene gebrauchen eine Sprache, die Frieden fördert. Sie schweigen, wenn sie mit Beleidigungen konfrontiert werden (z. B. «Geh dorthin zurück, von wo du herkommst!»), nachdem sie ihren Mitmenschen Frieden gewünscht haben:

25:63 Und die Diener des Erbarmers sind die, die demütig auf der Erde umhergehen und, wenn die Törichten sie anreden, sagen: »Frieden!«

Übersetzung von Adel T. Khoury

Mit einer friedlichen Sprache setzen wir uns für die Gerechtigkeit und Menschenrechte ein. Wir als Gottergebene wissen, dass Gott uns beisteht und Er uns ausreicht (39:36). Wir brauchen keine Anerkennung der Gesellschaft oder irgendwelche Preise zu gewinnen. Unser Preis ist bei Gott, Der alles wahrnimmt und uns lehrt, immer an der Hoffnung festzuhalten. Hoffnung, die zur Tat aufruft. Unsere Stärke in der Hoffnung liegt darin, dass wir die negativen Energien von Rassisten und Menschenfeinden nicht in uns zulassen. Enthaltsamkeit von negativen Energien ist also gefordert. Sie liegt auch nicht in der selbstgefälligen Zufriedenheit der heuchlerischen Rechtschaffenheit. Es geht vielmehr um eine Demut. Die Demut der Erkenntnis, dass wir selbstlos ein ethisch-moralisches, barmherziges Leben führen sollen, um anderen helfen zu können.

76:9 Wir speisen euch nur um Gottes Angesicht willen. Wir möchten von euch weder Entgelt noch Dank

Hanif-Übersetzung

In dieser Bewusstwerdung während der Enthaltsamkeit liegt wahrhaftig ein innerer Frieden. Ist es nicht aufregend, die lebensbejahende Hoffnung zuzulassen, welche den Hass und die Ungerechtigkeit überwindet und den Schmerz und die Wut in Zuversicht verwandelt? Wir alle haben die Möglichkeit, den Samen der Hoffnung für eine bessere Zukunft zu setzen, anstatt von der Vergangenheit geplagt zu werden.

In der Gottergebenheit lebt die Hoffnung immerfort.

Kerem A. und Adis U.

Im Einsatz für ein aufgeklärtes Verständnis des Islams

Muslime kennen ihre Religion zu wenig und folgen oft unkritisch religiösen Autoritäten, finden Kerem Adıgüzel und Adis Ugljanin. Mit ihrem Verein «Al-Rahman – mit Vernunft und Hingabe» wollen sie das ändern. Zweimal pro Monat treffen sich Männer und Frauen in Schlieren ZH zur Korandiskussion. Alle sind willkommen, auch Andersgläubige.

Zuerst ein Gebet. Die kleine Gruppe kniet nebeneinander auf Gebetsteppichen Richtung Mekka und ruft Allah an, drei Frauen und zwei Männer, nebeneinander. Danach setzen sie sich im Kreis auf den Boden, jeder mit einem aufgeschlagenen Koran in der Hand und einer Tasse Tee vor sich. Kerem Adıgüzel bittet eine der Frauen vorzulesen, wo sie vorangegangenes Mal aufgehört hatten, bei der Sure 37, Vers 112. Es geht um Abraham und Isaak, die auch im Koran eine Rolle spielen.

Lesen auf:
https://www.migrosmagazin.ch/im-einsatz-fuer-einen-aufgekl%C3%A4rten-islam

Schlüssel zum Verständnis des Koran: 4. Der Tunnelblick – Frauen schlagen?

4. Das Wort selbst und seine Mehrdeutigkeit beachten – Der „Tunnelblick“: Frauen schlagen?

Einige arabische Wörter, genauso wie in der deutschen Sprache, können mehr als eine einzelne Bedeutung in sich tragen. Dadurch kann die zugeschriebene Bedeutung manchmal Widersprüche zwischen den Versen der Schrift oder ein merkwürdiges Verständnis nach sich ziehen. Ist es in solchen Fällen nicht ratsam der besten Bedeutung, die abgeleitet werden kann, zu folgen?

 

39:18 die auf das Wort hören und dann dem Besten davon folgen. Das sind diejenigen, die Allah rechtleitet, und das sind diejenigen, die Verstand besitzen.41

 

Hierbei ist es sehr wichtig, dass nur weil Sie eine Bedeutungsschicht eines gegebenen Wortes noch nicht gehört oder gewusst haben, der „neuen Idee“ gegenüber nicht abgeneigt sein dürfen. Dieses allgemeine Prinzip finden wir auch in der Lesung:

 

10:39 Nein! Vielmehr erklären sie das für Lüge, wovon sie kein umfassendes Wissen haben, und schon bevor seine Deutung zu ihnen gekommen ist. So haben es auch diejenigen, die vor ihnen waren, für Lüge erklärt. Schau, wie das Ende der Ungerechten war!42

 

Dieser Vers bezieht sich direkt auf die Lesung (10:38) und gilt deshalb als Prinzip im Umgang mit allem, was mit der Lesung zu tun hat, also auch die Ideen und ihre Auslegungen. Wir haben die Aufgabe, der besten Idee zu folgen (39:18), nachdem wir alle Ideen überprüft haben. Ideen vorschnell ohne gründliches Verstehen abzulehnen wird hier mit den Ungerechten in Verbindung gebracht. Hierbei sollten wir ein weiteres Prinzip befolgen:

 

17:35–36 Und gebt, wenn ihr zumeßt, volles Maß und wägt mit der richtigen Waage! So ist es am besten (für euch) und nimmt am ehesten einen guten Ausgang. Und geh nicht einer Sache nach, von der du kein Wissen hast! Gehör, Gesicht und Verstand, – für all das wird (dereinst) Rechenschaft verlangt.43

 

Hier wird also von uns verlangt, dass wir keine oberflächlichen Analysen einfach so annehmen sollen, sondern sie gründlich abzuwägen und zu prüfen haben. Hierbei dürfen wir nichts annehmen, worüber wir kein Wissen haben. Die Grundhaltung ist in dem Sinne also eher defensiv und zurückhaltend geprägt. Dies hat seinen Sinn, da sich gefestigtes Wissen erst mit der Zeit bildet und die darauf aufbauenden Ideen ein starkes Fundament benötigen, was Zeit und Wissen braucht. So dürfen Sie auch die in diesem Buch präsentierten Vorschläge und Ideen nicht als Wahrheit einfach  so hinnehmen, sondern sollten alles nachprüfen. Wenn ich also Bedeutungen zu arabischen Wörtern angebe, so müssten Sie diese zumindest in den erwähnten Wörterbüchern nachschlagen und das Verständnis der Wurzel nachvollziehen können. In diesen Versen findet sich also sinngemäß der Imperativ „Bediene dich deines eigenen Verstandes“ wieder! Dies bedeutet aber natürlich nicht, dass beispielsweise ein junger Mensch im Alter der Pubertät keine Einsicht haben könnte, im Gegenteil! Hat dieser die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, kann er unter Umständen gar mehr wissen und auf mehr hinweisen als so manch studierter Gelehrter. Erfahrungsgemäß ist dies leider eher selten anzutreffen, weil das Potenzial der Kinder häufig erstickt wird durch Einschüchterung und Autoritätsdenken in den meisten Koranschulen. Ein klares Beispiel dessen, was ein mehrdeutiges Wort und seine inkorrekte Anwendung an seriösen Problemen verursachen kann, ist das Wort „ḍaraba“ aus 4:34, was von den meisten Übersetzern primär mit “schlagen” übersetzt wird. Hier eine mögliche Übersetzung, wobei das entsprechende Wort in der Transliteration belassen wurde:

 

4:34 Die Männer haben die Frauen zu unterstützen; Angesichts der vielfältigen Gaben, die Gott ihnen gegenseitig geschenkt hat, und angesichts des Reichtums, den sie in Umlauf bringen. Aufrechte Frauen, die achtsam über ihre Privatsphäre sind, bewahren das Verborgene im dem Sinn, wie Gott es vorsieht. Die Frauen aber, deren Verlassenheit ihr befürchtet, gebt ihnen gute Ratschläge und vermeidet sie in den Betträumen und iḍribū sie. Wenn sie aber eure Argumente einsehen, dann sucht keinen Vorwand sie zu ärgern. Gott ist erhaben und groß.44

 

Bild: Patrick Kolencherry, CC BY-NC 2.0

Bild: Patrick Kolencherry, CC BY-NC 2.0

Die Wahl von „schlagen / prügeln“ in diesem Beispiel erzeugt eine bizarre Bedeutung, da der Vers von einem Streit zwischen den Ehegatten handelt. Der Vers schlägt eine Lösung vor, wie schrittweise vorzugehen ist, um die Ehe zu retten. Dass der letzte Schritt seine Frau zu „schlagen“ wäre, ist der Tod für jedweden Respekt und jegliche Liebe und Barmherzigkeit, die vorher in einer Ehe laut der Lesung vorhanden sein musste (30:21)!

An dieser Stelle ist der „Tunnelblick“ anzuwenden in Bezug auf ein bestimmtes Wort aus dem entsprechenden Vers. Hierbei gibt es drei miteinander verbundene Wege, wie Sie dies bewerkstelligen können. Auch hier spielt die Reihenfolge keine Rolle.

 

  1. Wörterbücher: Schlagen Sie die Wörterbücher auf, die Ihnen zur Verfügung stehen und suchen Sie die entsprechende Wurzel heraus mit all ihren weiteren Bedeutungen der Verbstämme und Verbalnomen. Studieren Sie diese eingehend, wobei Sie nach einer Grundbedeutung der Wurzel suchen sollten. Achten Sie hierbei darauf, dass Sie nach den klassisch-arabischen Bedeutungen suchen müssen und nicht nach dem modernen Gebrauch, was den Unterschied zwischen „Kopftuch“ und „Bedeckung“ in 24:31 ausmachen kann.
  2. Semantische Ebene(n): Alle Stellen in der Lesung suchen, in denen dieses Wort und seine Wurzel vorkommen. Die im Vers vorkommenden Worte legen die Bedeutung durch die entsprechende Verwendung fest, wie zum Beispiel als Antonym (Gegensatz) zu einem anderen Wort. Dieser Punkt ist ein zentraler Bestandteil der koranischen Hermeneutik. Berücksichtigen Sie hierbei das im Vers behandelte Thema: Geht es hier um rituelle Pflichten, wird in Gleichnissen vom Jenseits berichtet oder werden grundsätzliche ethische Werte behandelt? All dies spielt eine erhebliche Rolle in der Art und Weise, wie die Wörter in der Lesung zu verstehen sind. Gehen Sie also analytisch vor und begutachten Sie die Verse und die Vorkommnisse des Wortes genau. Auch wenn Sie kein Arabisch können, werden Sie diesen Punkt mit der Zuhilfenahme von Transliterationen erfolgreich durchführen können.
  3. Der Mehrdeutigkeit des Wortes in der eigenen Sprache nachgehen: Wieso soll ich ein arabisches Wort mit dem deutschen Wort und seiner Mehrdeutigkeit vergleichen? Dies möchte ich wie folgt illustrieren, indem ich für den weiteren Verlauf annehme, ḍaraba sei tatsächlich immer nur „schlagen“. Schauen wir beispielsweise im Duden nach, über welches semantische Spektrum sich die Bedeutungen dieses so einfach erscheinenden Verbes erstreckt, so lesen wir von 17 verschiedenen Bedeutungsebenen, unter denen nicht jede Variante ein wörtliches „schlagen“ meinen kann, wie etwa im Satz „Das Gebiet wurde in dem Friedensvertrag zum Osmanischen Reich geschlagen (ihm angegliedert) “.45

 

Wie Sie also aus Ihrer eigenen Sprache heraus verstehen können, ist die Mehrdeutigkeit dieses Wortes eine von der Anwendung des Wortes abhängige Angelegenheit, was Ihnen dabei hilft, Einsicht zu gewinnen in die Vielfalt beider Sprachen, der deutschen und arabischen. Dies geht natürlich mit jeder weiteren Sprache, die Sie gut beherrschen. Mit der Zeit werden Sie auch ein Gefühl für die richtige Wortwahl in der Übersetzung entwickeln und den sogenannten „roten Faden“ der Geschichte nicht aus den Augen verlieren.

Bedenken Sie hierbei auch, dass im Endeffekt die genaue Wortwahl nicht wirklich eine Rolle spielt, wenn Sie diesen „roten Faden“ erst einmal erfasst haben. Die Idee hinter dem Text ist wichtig,  nicht die eingeschränkten Worte. Die Worte dienen lediglich zur Übertragung der Idee in einer uns bekannten und zugänglichen Form. In dem Sinne sollten Sie also die Idee in möglichst viele unterschiedliche Sätze „übersetzen“ können, wenn Sie einen gegebenen Vers wirklich begriffen haben.

Natürlich sollten bei diesem Tunnelblick möglichst viele Wurzel-Konkordanzen aufgeschlagen werden. In unserer Datenbank zu den Wurzeln auf www.alquran.eu lesen wir über „Ḍaraba“:

 

  • Nominativ:
    ضرب [ḍarb] Schlagen, Multiplizieren,
    جدول الضرب [dschadwal aḍ-ḍarb] Einmaleins,
    ضرب ضروب [ḍurūb] Gattung, Art,
    ضربة [ḍarbah] Schlag, Stoß,
    ضِراب [ḍirāb] Paarung,
    ضريبة [ḍarībah] Steuer,
    إضراب [ʾiḍrāb] Streik,
    مِضرب [miḍrab] Schlaginstrument, Schläger, Schlegel
    مضرب [muḍrib] Streikender,
    مضاربة [muḍārabah] Spekulation,
    إضطراب [ʾiḍṭirāb] Unruhe, Schwankung,
  • Verb:
    ضرب [ḍaraba] (ab-)schlagen, (mit Plagen, Schmach, Elend) treffen lassen, (Erdbeben) einschlagen, (Belagerung) einschließen, (mit Kugeln) beschießen, (Musikinstrument) spielen, (Schreibmaschine) schreiben, (Glocke) läuten, (Zelt) aufschlagen, (Beispiel) anführen, (Math.) multiplizieren, (durch Länder) umherziehen, (durch-)reisen, (Wunde) schmerzen, (Tiere) sich paaren, (Münz) prägen, (zwei Sachen) zusammenmischen, (Rekord) brechen
    أضرب [ʾaḍraba] sich abwenden, streiken,
    تضارب [taḍāraba] sich gegenseitig schlagen, Meinungsverschiedenheit haben, kollidieren,
    إضطرب [ʾiḍṭaraba] unruhig sein, erregt sein,
  • Adjektiv:
    ضربي [ḍarbī] multiplizierend, schlagend,
    مضروب [maḍrūb] geschlagen, multipliziert,
    مضطرب [muḍṭarib] unruhig,
    ضريبي [ḍarībī] steuerlich

 

Also haben wir auch auf Arabisch eine beachtliche Bedeutungsvielfalt in einer einzelnen Wurzel. Die Wurzel „Ḍaraba“46 hat in der Lesung selbst auch mehrere Bedeutungen:

 

1. Umherwandern / unterwegs sein:

4:94 O die ihr glaubt, wenn ihr auf Allahs Weg umherreist (ḍarabtum), dann unterscheidet klar und sagt nicht zu einem, der euch Frieden anbietet: “Du bist nicht gläubig”, wobei ihr nach den Glücksgütern des diesseitigen Lebens trachtet. Doch bei Allah ist Gutes in Fülle. So wart ihr zuvor. Aber dann hat Allah euch eine Wohltat erwiesen. Unterscheidet also klar. Gewiß, Allah ist dessen, was ihr tut, Kundig.47

 

2. Etwas oder jemanden schlagen:

47:27 Und wie (sind sie denn), wenn die Engel ihre (Seelen) einzogen, sie schlagen (yaḍribūna) auf ihre Gesichter und ihre Rücken?!48

 

3. Etwas versiegeln, verschließen:

18:11 Da machten Wir in der Höhle ihre Ohren taub (ḍarabnā), so dass sie lange Jahre schliefen.49

 

4. Jemanden oder etwas abwenden / trennen:

43:5 Sollen Wir da die Ermahnung von euch abwenden (naḍrib), weil ihr ein zügelloses Volk seid?50

 

5. Gleichnis prägen:

14:24 Siehst du nicht, wie Gott das Gleichnis eines guten Wortes prägt (ḍaraba)? (Es ist) wie ein guter Baum, dessen Wurzeln fest sind und dessen Zweige bis zum Himmel (ragen).51

 

6. Im Land bewegen:

2:273 Für die Armen, die auf dem Weg Gottes gehindert werden, sich frei im Land zu bewegen (lā yastaṭiʿūna ḍarban). Der Unwissende hält sie für reich wegen (ihrer) Zurückhaltung. Du aber erkennst sie an ihrem Auftreten. Sie betteln die Menschen nicht aufdringlich an. Und was immer ihr an Gutem spendet, wahrlich, Gott weiß es.52

 

Wie Sie sehen, haben wir uns nun ausführlich mit einem einzelnen Wort beschäftigt. Wir hatten den Tunnelblick auf dieses Wort gerichtet. Nach der Wortanalyse soll dieser Tunnelblick wieder verlassen werden, um die ganzheitliche Idee, den roten Faden einzufangen.

Die beste Bedeutung kann nur dann erlangt werden, wenn nach einer logischen, kontextuell vernünftigen und konsistenten Bedeutung gesucht wird. In diesem Falle, wenn die Bedeutung auf „lassen / trennen“ (vierte aufgeführte Bedeutung) gesetzt wird:

 

4:34 Die Männer haben die Frauen zu unterstützen angesichts der vielfältigen Gaben, die Gott ihnen gegenseitig geschenkt hat, und angesichts des Vermögens, den sie in Umlauf bringen. Aufrechte Frauen, die achtsam über ihre Privatsphäre sind, bewahren das Verborgene so, wie Gott es vorsieht. Die Frauen aber, von denen ihr befürchtet, von ihnen verlassen zu werden, gebt ihnen guten Rat, und vermeidet sie in den Betträumen und hinterlasst sie sich selbst. Wenn sie aber eure Argumente einsehen, dann sucht keinen Vorwand sie zu ärgern. Gott ist erhaben und groß.

 

Dies kann dann dahingehend verstanden werden, dass der Ehe der „letzte Schlag“ verpasst wird, weil keine Lösung gefunden werden konnte durch einvernehmliches Reden. Dieser letzte „Schlag“ ist das symbolische Aufgeben der Ehe. Auf diese Weise wird nicht nur ersichtlich, wieso dieser Vers von den meisten Übersetzern mit „schlagen“ übersetzt wurde, sondern ebenso auch, dass eben gerade rein sprachlich kein Zwang besteht, dieses Wort allein als „schlagen“ zu verstehen. Um allfällige Einwände bezüglich der fehlenden Präposition ʿan bereits von vornherein zu klären: Es ist richtig, dass in 43:5 eine Präposition eingesetzt wird, welche die Bedeutung klarstellt. Dennoch dürfen wir nicht vergessen, dass die arabische Sprache und ihre Grammatik erst etwa 100 Jahre nach der Niederschrift der Lesung überhaupt schriftlich festgehalten wurde. Insofern sind also die Verse bedeutsam, die uns mitteilen, dass Gott Gleichnisse anführt (14:24). Denn in diesen Versen wird auch keine Präposition verwendet und dennoch übersetzt man nicht in der Bedeutung, dass Gott Gleichnisse schlage! Hier darf das Argument, dass es sich hierbei ja um eine Redewendung handle, nicht angeführt werden, denn mit welcher Begründung soll 14:24 eine Redewendung sein, 4:34 aber keine? Insbesondere mit dem Hintergrundwissen, dass diese Gelehrten oft aus einer patriarchalisch geprägten Kultur entstammen und ebenso die patriarchalisch durchsetzten Aussprüche (aḥādīṯ) verwenden, wird klar, wieso diese sogenannten Gelehrten heute noch wider besseren Wissens dieses Wort als „schlagen“ übersetzen anstelle der konsistenten Wahl der „Trennung“.

Vers 4:34 – Totaler Gehorsam der Frau im Islam gegenüber dem Mann?

Ich suche Zuflucht vor dem verworfenen Satan
Im Namen Gottes, des Allerbarmers, des Barmherzigen

Friede sei mit euch und der Segen und die Barmherzigkeit Gottes.

 

4:34 Die Männer haben die Frauen zu unterstützen; Angesichts der vielfältigen Gaben, die Gott ihnen gegenseitig geschenkt hat, und angesichts des Reichtums, den sie in Umlauf bringen. Aufrechte Frauen, die achtsam über ihre Privatsphäre sind, bewahren das Verborgene im dem Sinn, wie Gott es vorsieht. …

 

Der Vers 4:34 der Lesung (Koran) ist vielen Menschen bekannt als der Vers, der dem Mann gestattet, seine von den Traditionalisten als „widerspenstig“ beschriebene Frau zu schlagen. Es wird diskutiert, wie der Mann sie schlagen darf: Darf es hart sein? Dürfen Spuren zurück bleiben? Soll es eher eine psychische als eine physische Wirkung haben? Darf man es nur in der Härte tun, mit der man eine Frau mit einem Siwak Schmerzen zufügen könnte? All diese Gedanken sollen dazu beitragen, das Schlagen zu verharmlosen. Aber das Schlagen, egal in welcher Härte, hat einen symbolischen Charakter. Man schüchtert den anderen ein, zollt ihm nicht den erforderlichen Respekt und demütigt ihn. Es hinterlässt Spuren, auch wenn es keine äußerlichen sind. Jeder, der schon einmal geschlagen wurde, möge es noch so leicht gewesen sein, kann das bestätigen. Die äußerlichen Wunden mögen verheilen, die inneren bleiben. Das Verhältnis zu dem Menschen wird auf ewig zerrüttet sein, auch wenn der Streit schon längst begraben ist.

Aber zum Schlagen will ich mich nicht ausführlich äußern. Wer sich mit diesem Thema näher befassen will, wie dies in der Lesung wirklich geregelt ist und welche Übersetzungsfehler bzw. Verständnisfehler begangen wurden, der kann den Artikel ‚Erlaubt die Lesung Frauen zu schlagen?‚ oder auch den vierten Punkt im Artikel Schlüssel zum Verständnis der Lesung zu Rate ziehen.

 

Totaler Gehorsam der Frau gegenüber dem Mann?

Mir geht es heute um einen anderen Teil dieses Verses, insbesondere um das Wort qānitāt in der folgenden Aussage: فَال‍‍‍صَّ‍‍الِح‍‍َ‍اتُ قَ‍‍انِت‍‍َ‍اتٌ حَافِ‍‍ظَ‍‍‍ات ٌ‌ لِلْ‍‍غَ‍‍‍يْ‍‍بِ بِمَا‌ حَفِ‍‍ظَ ‌اللَّ‍‍هُ oder transliteriert faṣ-ṣālihātu qānitātun ḥāfiẓātun lil-ghaybi bimā ḥafiẓa l-lāhu. Diese sind die unveränderlichen Wörter auf der Originalsprache der Lesung, auf Arabisch. Wie patriarchalisch dieser Vers von einigen missdeutet wird, möchte ich an einem Beispiel aufzeigen. Erst kürzlich schrieb ein irrender Bruder folgende Worte an mich (Rechtschreibfehler nicht ausgebessert):

 

Eine Frau muss sich ihrem Mann unterwerfen bzw. unterordnen! Dein Mann entscheidet ob du arbeiten gehen darfst oder nicht. Dein Mann entscheidet ob du jemanden von deinen Freundinnen reinlassen darf in deine Wohung. Dein Mann entscheidet ob du fasten darfst oder nicht. Dein Mann entscheidet ob du rausgehen darfst oder nciht. Abgesehen davon, darst du nur mit einem Mahram raus und auf keinen Fall allein. Ich würde dir raten weniger Sprüche hier zu klopfen, sondern mehr den Islam zu lernen. Und nebenbei gefragt, wo ist dein Kopftuch? Auch ist das studieren an gemischten Universitäten(Männer & Frauen) haram!!!!!!

 

Die Frage des Kopftuchs lassen wir heute aus, da sie anderswo behandelt wurde. Diese Art der Misogynie fußt auf einem sunnitischen Verständnis und hat mit der Gottergebenheit aus der Lesung nichts zu tun. Auf Deutsch finde ich bei den vier bekanntesten Übersetzungen die folgende Wortwahl:

 

Ahmadiyya: Darum sind tugendhafte Frauen die Gehorsamen und die (ihrer Gatten) Geheimnisse mit Allahs Hilfe wahren.

Paret: Und die rechtschaffenen Frauen sind (Gott) demütig ergeben und geben acht auf das, was (den Außenstehenden) verborgen ist, weil Gott (darauf) acht gibt.

Rassoul: Darum sind tugendhafte Frauen die Gehorsamen und diejenigen, die (ihrer Gatten) Geheimnisse mit Allahs Hilfe wahren.

Azhar: Die guten Frauen sind gottergeben und verschweigen, was Gott zu verschweigen gebietet.

 

Das Wort „qānitāt“ wird als „die Gehorsamen“, „demütig ergeben“ oder „gottergeben“ übersetzt. Die Ausdrücke in den Klammern kommen im Originaltext nicht vor und sind Interpretationen der Übersetzer. Mithilfe von Corpus Quran fand ich die Wurzel zum Wort qānitāt: qāf-nūn-tāʾ (q-n-t). Die Bedeutungsumschreibung der Wurzel wird in Lane’s Lexikon wie folgt wiedergegeben:

 

to be devout, obedient, fully and wholeheartedly in all humility to stand long in prayer. qanitun – one who is fully, wholehearted and in all humility devout and obedient.

 

Auf Deutsch übersetzt: andächtig/fromm/andachtsvoll, folgsam/gehorsam/obrigkeitshörig/unterwürfig/fügsam, voll und mit ganzem Herzen in aller Bescheidenheit/Demut lang im Gebet stehen. qanitun – jemand, der voll, mit ganzem Herzen und in aller Bescheidenheit/Demut andächtig und gehorsam ist.

Die Ableitungen dieser Wurzel kommen in der Lesung 13 Mal in 12 Versen vor (2:116, 2:238, 3:17, 3:43, 4:34, 16:120, 30:26, 33:31, 33:35, 39:9, 66:5, 66:12). Die Übersetzungen für die Verse aus den Kapiteln zwei und drei sind der Hanif-Übersetzung entnommen, der Rest der Übersetzungen ist von Paret. In eckigen Klammern fügte ich die arabischen Wurzelableitungen hinzu, wie sie im Vers verwendet werden.

 

2:116 Und sie sagten, Gott habe sich einen Sohn genommen. Gepriesen sei er. Vielmehr ist für ihn, was in den Himmeln und auf der Erde ist. Alle sind ihm loyal [qānitūn]

2:238 Bewahret die Kontakte und den mittleren Kontakt und steht loyal [qānitīn] zu Gott

3:17 Die Geduldigen, die Wahrhaftigen, die Loyalen [al-qānitīn], die Ausgebenden und die bei den Dämmerungen um Vergebung Bittenden

3:43 Maria, sei deinem Herrn loyal [uqnutī] und unterwirf dich und beuge dich mit den Beugenden

16:120 Abraham war eine Gemeinschaft (für sich) (dem einen) Gott demütig ergeben [qānitan], ein Hanief und kein Heide, …

30:26 Und ihm sind (alle Wesen) untertan (w. ihm gehören (alle Wesen)) die im Himmel und auf der Erde sind. Alle sind ihm demütig ergeben [qānitūn].

33:31 Wenn aber eine von euch Gott und seinem Gesandten demütig ergeben [yaqnut] ist …

33:35 Was muslimische Männer und Frauen sind, Männer und Frauen, die gläubig, die (Gott) demütig ergeben [qānitīn] …

39:9 Ist etwa einer, der (Gott) demütig ergeben ist [qānitun], indem er zu (gewissen) Zeiten der Nacht sich niederwirft oder (w. und) (andächtig im Gebet) steht und sich dabei vor dem Jenseits ängstigt, …

66:5 Wenn er euch (Frauen) … entläßt, wird sein Herr ihm vielleicht Gattinnen zum Tausch geben, die besser sind als ihr: Frauen, die den Islam angenommen haben (muslimaat), die gläubig sind, (Gott) demütig ergeben [qānitāt], bußfertig, fromm, asketisch …, solche, die schon verheiratet waren oder (w. und) noch Jungfrauen sind.

66:12 … Und sie glaubte an die Worte ihres Herrn und an seine Schriften und gehörte zu denen, die (Gott) demütig ergeben sind [al-qānitīn].

 

Da die friedliche Ergebung mittels des Wortes Islām umschrieben wird (Wurzel s-l-m), passt die Ergänzung ergeben in ‚demütig ergeben‘ für die Wurzel q-n-t nicht. Ebenso wird das Wort demütig mit einem anderen Wort in Verbindung gebracht, nämlich chāschiʿ (خاشع, siehe z.B. 2:45). Ebenso könnte unter Umständen die Wurzel ḍād-rāʾ-ʿayn mit Demut in Verbindung gebracht werden (z.B. in 7:205). Aus diesem Grund sollte q-n-t mit Loyalität und nicht mit Demut oder Ergebenheit umschrieben werden, wie es auch in der Übersetzung von Hanif verwendet wird.

Viel wichtiger als die genaue Übersetzung der Wurzel ist aber der Umstand, dass kein einziger der Verse, in denen eine Ableitung der Wurzel q-n-t vorkommt, von der Loyalität, dem Gehorsam oder auch demütigen Ergebenheit jemand anderem gegenüber als Gott spricht. Selbst in 33:31 wird lediglich gegenüber dem Gesandten Gottes zusätzlich Loyalität verlangt, da er ja die Botschaft Gottes übermittelt. Die Loyalität gegenüber dem Gesandten bedeutet also die Loyalität gegenüber der Botschaft Gottes und somit Gott selbst. Vor allem der Vers 66:5 beschreibt gottergebene Frauen in ihrem Verhältnis zu Gott:

  • Sie sind gegenüber GOTT bußfertig und nicht gegenüber ihren Männern.
  • Sie sind gegenüber GOTT fromm und nicht gegenüber ihren Männern.
  • Sie sind für GOTT asketisch (enthaltsam) und nicht für ihre Männer.

Gott wählt die Worte nicht ohne Grund, alles hat einen Sinn: Die Wortwahl, die Syntax, der Satzbau. Und so kann es doch nicht sein, dass er all diese Eigenschaften, die im Verhältnis zu Ihm stehen, neben das Wort „qānitāt“ setzt, was eine Frau angeblich ihrem Mann gegenüber sein müsse.

Es gibt noch die folgende Argumentation, welche auch teils gemäßigte, männliche Gottergebene zu akzeptieren scheinen:

 

In 4:34 ist ganz klar die Rede von Gehorsamkeit der Frau gegenüber dem Mann und am Anfang steht ja deutlich „Die Männer sind Aufrechterhaltende gegenüber den Frauen“. In 66:10 steht über die Frauen von Noah und Lot, dass „sie beide zwei Dienern von unseren rechtschaffenen Dienern unterstanden“, also gibt es sicherlich unterschiedliche Stärken und Schwächen bei Männern und Frauen, deswegen kann man nicht von einer bedingungslosen Gleichberechtigung sprechen.

Erklärung zu 4:34
Das verwendete Verb ist aṭāʿa, was ‚gehorchen‘ bedeutet und in 4:34 steht. Der Ausdruck aus 4:34 kann sinngemäß übersetzt werden als: „Wenn sie (Frauen) euch (Männer) gehorchen, dann sucht keinen Weg gegen sie.“ Und da die Männer die Auflehnung der Frauen fürchten, gibt es Schritte gegen die Frau. Und warum sollte die Frau dem Mann gehorchen? Weil wenn dieser die Gebote Gottes gebietet, so gehorcht die Frau den Geboten Gottes.

 

So gilt für die Frauen das Gleiche, wie über ihnen ist, in erkenntlicher Weise – 2:228Es ist natürlich verständlich, dass eine bedingungslose Gleichberechtigung nicht immer Sinn ergibt. Ich fordere aber die Gleichberechtigung für Frauen, wo eine Ungleichbehandlung nicht wegen zwingenden natürlichen Unterschieden gegeben ist, so wie Gott sie den Frauen zuspricht in 2:228 und 4:128. Zumal ist aus dem Ausdruck aus 66:10 sprachlich gesehen keine Vorrangstellung des Mannes abzuleiten. Es wird lediglich folgendes ausgesagt: Da die Männer zu dieser Zeit hauptsächlich für das Einkommen verantwortlich waren, begaben sich die Frauen unter ihre Fittiche. Genauso wie auf Deutsch „sich unter jemandes Fittiche begeben“ nicht bedeutet, dass der Mann eine allgemeine Vorrangstellung genieße, verhält es sich genau gleich in diesem Vers. Der Vers 66:10 ist darüber hinaus auch kein Argument dafür, dass die Frau generell dem Mann „unterstehe“, da man hier beachten muss, dass es sich um Gesandte Gottes handelt, die jedem Menschen aufgrund ihrer Gesandtschaft eine Stufe höher gestellt sind und ihnen durch ihren Glauben, ihre Standhaftigkeit und Charaktereigenschaften überstehen.

we_all_can_do_itNun zum Argument bezüglich 4:34: Es stimmt, dass dort das Verb gehorchen verwendet wird. Jedoch ist aus diesem Vers keine allgemeingültige Regel abzuleiten, da dieser Vers nur für einen Spezialfall gilt, nämlich für den Streitfall zwischen verheirateten Paaren und darüber hinaus nur dann, wenn der Mann Recht haben sollte! Darüber hinaus bedeutet das nicht „gehorchen“ im absolutistischen, religiösen Sinne. Siehe als Beispiel 26:151 oder auch klarer 49:7, woraus wir verstehen können, dass der Gehorsam des Gesandten gegenüber einigen Befehlen von den Menschen gut sein kann. Gehorsam bedeutet in der Lesung ein auf Einsicht, Recht, Wahrheit und Überzeugung aufbauender Gehorsam. Sowieso muss man auch die Verse 17:36, 8:22, 10:100 berücksichtigen bezüglich dem Einsatz der Vernunft. Wenn ich jemandem zustimme in seiner Ansicht und seine Ansicht akzeptiere, so gilt das auf Arabisch als „ihm gehorchen“. Das heißt aber nicht, dass ich mir keine eigenen Gedanken gemacht und blind akzeptiert hätte.

Ich wiederhole also nochmals: Es ist aus 4:34 kein allgemeiner Gehorsam der Frauen gegenüber Männern herauszulesen! Sowohl Männer haben Frauen zu gehorchen als auch Frauen Männer, wenn die jeweilige Person die Gebote Gottes gebietet. Eine geschlechtsspezifische Regelung gibt es jedoch nicht.

Ich habe bisher noch kein Argument von einem Verfechter der demütigen Ergebenheit gegenüber einem Mann gehört, welches beweisen würde, dass der Mann hiermit irgendwie in einem Zusammenhang steht. Kontextuell wie auch sprachlich gibt es kein Argument. Denn der Vers 4:34 beinhaltet eine Regel für die Frau: Das, was es zu bewahren gibt (wie zum Beispiel meiner Meinung nach eheliche Geheimnisse, Intimitäten etc.) muss sorgsam verschwiegen werden. In diesem Punkt wird die Frau daran erinnert, dass sie Gott gegenüber loyal sein muss und dadurch verpflichtet ist, Seine Gebote einzuhalten. Aber es macht überhaupt keinen Sinn, hier auf einmal einen totalen Gehorsam gegenüber dem Mann anzunehmen. Dies würde außerdem dem „Schirk“ – der Beigesellung – gleichkommen, da man nun den Mann als Herrn neben Gott akzeptierte, und dies ist die größte Sünde in der Gottergebenheit, von der man sich weit fern halten muss.

Und Gott weiß es am besten.

Verbleibt in Frieden.

Zu Sura 33, Vers 33: Frauen zuhause einsperren?

Frieden sei mit Ihnen, liebe LeserInnen,

eine Schwester fragte nach Vers 33:33 nach, ob man daraus tatsächlich ableiten könne, dass gottergebene Frauen zuhause bleiben müssen – oder anders formuliert: dürfen Männer ihre Frauen zuhause einsperren, weil sie laut Koran zuhause bleiben müssen? Eine gängige Übersetzung dieses Verses lautet wie folgt:

 

33:33 Und bleibt in euren Häusern und prunkt nicht wie in den Zeiten der Unwissenheit und verrichtet das Gebet und entrichtet die Zakah und gehorcht Gott und Seinem Gesandten. Gott will nur jegliches Übel von euch verschwinden lassen, ihr Leute des Hauses, und euch stets in vollkommener Weise rein halten.

 

Zu diesem Vers gibt es zwei wichtige Umstände anzumerken. Erstens, dass hier lediglich die Frauen des Propheten gemeint sind (siehe Vers 33:32). Die Aussagen können deswegen nicht verallgemeinert werden. Das Problem besteht jedoch darin, dass diese Frauen, von denen die Rede ist, als Vorbilder für eine Gottergebene (arabisch: muslīma) gelten und diese Verse deshalb je nach Absicht und kulturell-traditioneller Prägung zu bestimmten Zwecken missbraucht werden.

Zweitens, und dies ist der wichtige Punkt, kann das erste Verb im Vers auf zwei Arten gelesen werden (an den arabischen Buchstaben wird hierbei nichts geändert), abhängig davon, ob man den Buchstaben „waw“ als Teil des Verbes sieht (Wurzel waw-qaf-ra) oder nicht (Wurzel qaf-ra-ra). Die arabische Sprache ist im Wesentlichen eine sogenannte Konsonantensprache, welche auf Wurzeln aufgebaut ist. Diese Wurzeln stützen sich in den meisten der Fälle auf drei, in wenigen Fällen auf vier Konsonantenbuchstaben, aus denen die Verben, die Nomen und Adjektive abgeleitet werden.

Die traditionelle Lesung „wa qarna“ (und bleibt ihr; Imperativ des femininen Plurals), die aus diesem Wort die Wurzel q-r-r herausliest und was ansiedeln, auf dem Boden sitzen, absitzen bedeuten kann, ist in den gängigen Übersetzungen zu finden (wie eingangs zitiert). Wir wissen bereits aus der Übersetzung des Verses 34 aus Sura 4, dass die Übersetzer nicht sehr vorsichtig sind in ihren Übersetzungen und noch mit patriarchalischen Denkmustern an den Koran herangehen, also mit ideologischen Vorurteilen.

Die gängige Übersetzung des zu Beginn zitierten Verses wird dahingehend missbraucht, um die Frauen zuhause einzusperren oder um zumindest eine patriarchalische, nicht islamische Sichtweise in der eigenen Kultur zu rechtfertigen. Andere missbrauchte Verse wie 4:34 tragen dazu bei. Etliche unsinnige Gesetze aus den Aḥādīṯ (sekundäre, im Koran nicht vorkommende Literatur; fälschlicherweise dem Propheten Mohammed zugeschrieben und untergejubelt) stärken diese Sicht, beispielsweise indem eine Frau alleine nicht mehr als 80 Kilometer reisen dürfe ohne einen „zulässigen männlichen Begleiter“, sei es auch nur der fünfjährige kleine Cousin. Auch hierzu gibt es dann noch etliche Variationen.

Nun was ist denn die zweite Lesart?

Meine bevorzugte Lesevariante wäre, weil sie dem Missbrauch keinerlei Raum bietet: wa qirna, abgeleitet von (waqara-yaqiru; وَقَرَ-يَقِرُ), was von der Wurzel Waw-Qaf-Ra abstammt und in etwa soviel bedeutet wie: handelt/seid ehrwürdig, respektabel, ernst, achtsam. Siehe auch hier für den Gebrauch im heutigen Arabisch. Diese Lesung wäre erst dann nicht korrekt, stünde „qararna“ (Wurzel Qaf-Ra-Ra) im Vers statt „qarna“. Die Verse dieser Wurzel q-r-r:

2:36 2:84 3:81 3:81 6:67 6:98 7:24 7:143 11:6 14:26 14:29 19:26 20:40 22:5 23:13 23:50 25:24 25:66 25:74 25:76 27:40 27:44 27:61 28:9 28:13 32:17 33:51 36:38 38:60 40:39 40:64 54:3 54:38 75:12 76:15 76:16 77:21

Diese Wurzel wird im Allgemeinen dazu gebraucht, um etwas oder jemandem „Gewicht zu verleihen“. Einige Araber oder Personen, die der arabischen Sprache mächtig sind, mögen hier einwenden, dass diese Wurzel auch im Sinne von „bleiben“ gebraucht werden kann und wird. Und tatsächlich, im symbolischen Sinne „dem Ort Schwere zu verleihen“ bedeutet nichts anderes als „sitzen, bleiben“. Für die Bedeutung des „bleiben“ werden im Koran aber bereits andere Wurzeln verwendet, weshalb diese Wurzel primär nicht als „bleiben“ verstanden werden sollte. Hier die entsprechenden Wurzeln:

– Wurzel qaf-ra-ra (قرر), auch im Sinne von „entscheiden“, Beispielvers:

40:39 O mein Volk, dieses irdische Leben ist nur Nutznießung. Das Jenseits aber ist die Wohnstätte zum Bleiben. (دَارُ ٱلْقَرَارِ – dāru-l-qarār)

 

– Wurzel qaf-ʾAyn-dal (قعد), Beispielvers:

9:46 Wenn sie hätten hinausziehen wollen, hätten sie fürwahr Vorbereitungen dazu getroffen. Aber Allah war ihr Ausziehen zuwider, und so hielt Er sie zurück. Und es wurde gesagt: „So bleibt (daheim) mit denjenigen, die (daheim) sitzen bleiben!“ (اقْعُدُوا مَعَ الْقَاعِدِينَ – aqʾudū maʾa al-qāʾidīn)

 

– Wurzel ba-qaf-ya (بقى), auch im Sinne von „übrig bleiben“, Beispielvers:

43:28 Und er machte es zu einem bleibenden (bâqiyyatan – بَاقِيَةًۭ) Wort unter seinen Nachkommen, damit sie umkehren.

 

Aus diesem Grund ist die Wurzel w-q-r in einem anderen Sinne zu verstehen. Etwas Gewicht zu verleihen bedeutet auch eine Wichtigkeit beizumessen, jemandem Ehre erweisen oder eine Angelegenheit nicht einfach verfliegen zu lassen. Gewicht zu verleihen bedeutet auch Ruhe und Gelassenheit. Und genau in diesem Sinne wird diese Wurzel in den berühmtesten Wörterbüchern der arabischen Sprache beschrieben. Für jene unter den Leserinnen und Lesern, die kein Arabisch, aber dafür Englisch beherrschen, sei das Lexikon von E.W. Lane empfohlen, Seiten 2960-2961. Beispielverse, in denen diese Wurzel w-q-r vorkommt:

 

48:9 Damit ihr an Gott und seinen Gesandten glaubt, ihm beisteht und ihn ehrt (تُوَقِّرُوهُ – tuwaqqirūhu), und (damit ihr) Ihn preist morgens und abends.

71:13 Was ist mit euch, dass ihr Gott kein Gewicht beimesst? (وَقَارًا – waqāran)

 

Der Vollständigkeit halber liste ich hier noch die komplette Liste an Versreferenzen zu dieser Wurzel auf: 6:25 17:46 18:57 31:7 41:5 41:44 48:9 51:2 71:13. Also würde die korrekte, sinngemäße Übersetzung dann lauten:

33:33 Und seid ehrwürdig in euren Häusern und prunkt nicht wie in den Zeiten der Unwissenheit und verrichtet den Kontakt und steuert zur Verbesserung bei und gehorcht Gott und Seinem Gesandten. Gott will nur jegliches Übel von euch entfernen, ihr Leute des Hauses, und euch in Reinheit reinigen.

 

Mittels dieser Übersetzung wird der Kontext auch um einiges klarer und die Aufforderung ergibt mehr Sinn, da es sich hierbei um Haltungen und Lebensweisen handelt.

Leqaa Hussein, Teacher, Jordan - World Bank Photo Collection

Was ist gleich? Foto: Dana Smillie, CC BY-NC-ND 2.0

Es ist auch bekannt, dass die Frauen des Propheten ein eigenes Einkommen und Vermögen hatten (man denke dabei zum Beispiel an Khadija). Es ist offensichtlich, dass diese Lesevariante eher dem Wesen der Gottergebenheit (arabisch: Islām) entspricht, wonach Frauen allgemein positiv bewertet und ihnen Rechte und Verantwortungen gleich wie dem Manne erteilt werden, dass ihnen gar Königspositionen (Königin von Saba; siehe 27:23,44) zugesprochen werden können und die Königin von Saba gerecht, mächtig und am Ende rechtgeleitet war. Und dies, obwohl der Koran das Königstum als etwas grundsätzlich Negatives (18:79, 27:34) beschreibt. Wie würde Gott also wollen können, dass Frauen zuhause eingesperrt bleiben und demzufolge keine gesellschaftlichen Aufgaben (z.B. in der Politik) übernehmen können sollen, wenn Er als der Allwissende gerade eine Frau als positives Beispiel anführt, wo die Männer dafür gesorgt haben, das Bild des Königs zu vermasseln?

Im Gegensatz dazu haben wir die Ahadith, welche meinen, dass keine Nation Erfolg hätte, wäre ihr Anführer eine Frau. (Sahih Bukhary Band 9, Buch 88, Nr. 219)

Noch einmal wird ersichtlich, welch erhebliche Kluft zwischen den Ahadith, die leider fälschlicherweise als Teil der Gottergebenheit (Islam) wahrgenommen werden, und dem Koran besteht, der eine ethische Hochreligion beschreibt, die friedensstiftend zwischen den Völkern wirkt bei angemessener Ausübung und Auslebung der im Koran vollständig erhaltenen und beschriebenen Religion.

 

49:13 Oh ihr Menschen, Wir haben euch aus Mann und Frau erschaffen und zu Völkern und Stämmen gemacht, auf dass ihr einander kennenlernen möget. Wahrlich, vor Gott ist von euch der Angesehenste, welcher der Rechtschaffenste ist. Wahrlich, Gott ist allwissend, allkundig.

Menstruation und Beten im Islam, Fasten während der Menstruation…

Der Koran, der alles erklärt (16:89; 6:114), was wir für unsere Rechtleitung benötigen, schränkt einzig und allein den Geschlechtsverkehr ein, wenn es um die Menstruation geht.

 

 

Foto: Jennifer Hayes – CC BY-NC 2.0

 

2:222 Und sie fragen dich nach der Menstruation. Sage: „Sie ist eine Beeinträchtigung!“ So haltet Abstand von den Frauen während der Menstruation und nähert euch ihnen nicht (sexuell), bis sie gereinigt sind. Wenn sie sich reinigten, dann kommt zu ihnen, von wo euch Gott gebot. Gewiss, Gott liebt die Bereuenden und liebt die sich Reinigenden


Der Koran beinhaltet alles, was unsere Rechtleitung betrifft. Und so beschreibt er in diesem Vers alles, was die Menstruation angeht. Laut Koran ist Regelblutung eine Beeinträchtigung, ein Unwohlsein und Gott sieht für uns vor, dass wir während dieser beeinträchtigenden Phase keinen Geschlechtsverkehr üben. Unser Herr beschreibt die Menstruation nicht als eine spirituelle Unreinheit, sondern als eine Beeinträchtigung. Man soll sich auch nicht durch den nachfolgenden Satz verunsichern lassen, in dem das aus der Wurzel T-h-r (طهر) abgeleitete Verb (يطهرن – yaThurna, femininer Plural der dritten Person) verwendet wird. So wie das Wort „rein“ im Deutschen mehrere Bedeutungen in sich tragen kann, wie etwa in „eine reine Weste haben“, kommen die von der Wurzel abgeleiteten Wörter im Koran in unterschiedlichen Varianten vor:

  • materielle, körperliche Reinheit: 2:25, 2:222 (die ersten beiden Vorkommnisse im Sinne von „sich der Menstruation entledigen“), 3:15, 4:57, 8:11, 25:48, 76:21
  • geistige Reinigung: 2:222 (letztes Vorkommnis), 2:232, 3:55, 5:41, 9:103, 33:33, 33:53, 56:79 (die hier beschriebene Reinheit hat nichts mit der rituellen Waschung (غسل – Ghusl) vor dem Gebet zu tun*), 58:12,  80:14, 98:2
  • Geistige und materielle/körperliche Reinigung: 2:125, 3:42 (könnte auch als rein geistige Reinheit gelten), 4:43, 5:6, 7:82, 9:108 (ebenso möglich: nur geistige Reinheit), 11:78 (ebenso möglich: rein geistig), 22:26, 27:56, 74:4

* Koranisch gesehen bedeutet Ghusl, anders als in der traditionellen Lehre üblich, sowohl Ganzkörperwaschung als auch die Waschung vor dem Gebet, siehe 4:43 und 5:6 (und die Wortwahl des arabischen Textes), wohingegen aus 5:6 zu verstehen ist, dass طهارة – Tahaara im Kontext des Gebets (und nicht allgemein) durchaus als reine Ganzkörperwaschung verstanden werden kann. Achtung: Hier beim allgemeinen Ghusl bedeutet dies nicht, dass die Person in dem Moment körperlich unrein sei, um Missverständnisse zu vermeiden. Dies hat lediglich mit dem Gebet zu tun.

Es gab und gibt verirrte Menschen, die die Menstruation bei Frauen gar als eine göttliche Strafe ansehen. Ihre Ansichten und Interpretationsweisen haben auch ihren Weg in die Kommentaren und Tafsir-Bücher gefunden, wonach man eine Frau nicht nur sexuell nicht berühren, sondern gleich komplett vermeiden sollte. Dies wird ebenso ersichtlich in den Übersetzungen, welche die Menstruation in 2:222 wie folgt beschreiben bzw. das Wort (أَذًى – adhan) wie folgt übersetzen:

  • Khoury, Bubenheim, Rassoul: Leiden
  • Azhar, Ahmadeyya: Schaden
  • Paret: Plage
  • Zaidan: Beschwerlichkeit
  • Pickthall: Krankheit (illness) (sic!)
  • Qaribullah: Verletzung (injury)
  • Khalifa, Progressive Muslims, Amatul R. Omar: schädlich (harmful)
  • M. Asad: verwundbarer Zustand (vulnerable condition)
  • Ali F. Yavuz: eine verhasste Unreinheit (nefret edilen bir pisliktir) (sic!)

Wie wir sehen tun es sich die Übersetzer nicht gerade einfach, das Wort angemessen zu übersetzen. Auch während unserer Übersetzung von 2:222, die wir eingangs zitierten, hatten wir lange diskutiert. Insbesondere in gewissen Übersetzungen wie die von Paret, Pickthall oder von meinem persönlichen Favorit in der Kategorie „abstruseste Übersetzung“ Ali F. Yavuz sieht man deutlich, welch lausige Arbeit da verrichtet wurde bei der Übersetzung.

Im Koran kommt dieses Wort an 24 Stellen in verschiedenen Formen vor: 2:196 2:222 2:262 2:263 2:264 3:111 3:186 3:195 4:16 4:102 6:34 7:129 9:61 (2x) 14:12 29:10 33:48 33:53 (2x) 33:57 33:58 33:59 33:69 61:5

Dass es sich bei diesem Wort nicht um den Aspekt der „Schmerzen“ handelt, wird klar, wenn man bedenkt, was „schmerzhaft“ auf Arabisch heißt: مُؤْلِم – mu’lim oder أَلِيم – ‚aliim, was im Koran sehr oft in der Wendung ‚Adhaabun ‚aliimun (schmerzhafte Qual) vorkommt. Dieses Wort bedeutet auch nicht „Schaden“ (ضَرَر – Darar, türkisch: zarar) an sich, denn man betrachte Vers 3:111:

لن يضروكم إلا أذى وإن يقتلوكم يولوكم الأدبار ثم لا ينصرون

Sie werden euch nicht schaden (lan yaDurruukum), bis auf eine Beeinträchtigung (‚illaa ‚adhan). Wenn sie euch bekämpfen, werden sie euch den Rücken kehren und weglaufen. Keine Hilfe wird ihnen zuteil werden.

Hier wird das Wort zwar mit Schaden in Verbindung gebracht, aber dennoch sprachlich wie auch inhaltlich getrennt. Im Vers hätte auch ‚illa qaliilan (bis auf ein wenig) stehen können. Jedoch wird durch diese Wortwahl klar gemacht, dass das Wort in der Bedeutung schwächer als „Schaden“ (Darar) ist (das Verb yaDurruuna stammt von derselben Wurzel ab wie das Wort Darar) und damit etwas anderes ist als Schaden.

Dasselbe Wort kommt in den übrigen 23 Stellen in der Bedeutung „bedrücken, belästigen“ (zum Beispiel im Sinne einer Beleidigung, siehe 3:186 oder 6:34) oder „leiden“ (auf dem Wege Gottes „leiden“, siehe 3:195) vor, allgemein aber im Sinne von einer „Einschränkung“, weshalb wir uns für das Wort „Beeinträchtigung“ entschieden hatten. Nirgends, aber nirgends erhält es die Bedeutung „verhasste Unreinheit“! Es bedeutet auch in keinster Form „unrein“ oder „Schmutz“. Doch nur in 2:222 Stelle übersetzen gewisse Übersetzer dieses Wort anders.

Wieso erst dann, wenn es sich um Frauen handelt?

Traditionell wird gelehrt, dass eine menstruierende Frau spirituell und körperlich vor Gott unrein sei, und deshalb nicht beten, nicht fasten und die Pilgerfahrt nicht vollziehen dürfe. Der Koran, der alles erklärt (16:89; 6:114), was wir für unsere Rechtleitung benötigen, schränkt einzig und allein den Geschlechtsverkehr ein, wenn es um die Menstruation geht. Hätte Gott gewollt, dass Frauen nicht beten, nicht fasten und auch den Koran nicht lesen, so hätte dies Gott, Der weder wortarm noch vergesslich ist, mit Leichtigkeit erwähnen können. Sowieso enthält der Koran die Einzelheiten zu den Umständen, die dem Kontaktgebet im Weg stehen: Urinieren, Stuhlgang oder die spirituelle Unreinheit durch Geschlechtsverkehr (dschunub).

Eine menstruierende Frau hat zu beten und zu fasten und die Pilgerfahrt zu vollziehen. Sie kann den Koran auch zu jeder Zeit lesen. Falls die Menstruation eine erhebliche Beeinträchtigung ist und körperlich von der Frau viel abfordert, so kann sie das Fasten aufschieben (2:184f.). Jedoch ist dies keine allgemeine Regel und sehr individuell behaftet, da nicht jede Frau das Menstruieren als ein intensives Leiden erlebt.

Männer waren es, die diese Interpretation den Frauen aufgezwungen haben und wieder Männer waren es, die die menstruierenden Frauen von den Moscheen, vom Gebet, vom Fasten und vom Koran ferngehalten haben. Die patriarchalische Mentalität, welche die Frauen davon fernhält, Gott zu dienen, zu Gott zu beten und mit Ihm eine innige Verbindung aufzubauen wie etwa durch das Koranlesen, hat dafür gesorgt, dass sich viele Frauen, insbesondere die jungen Mädchen vor der Gesellschaft sehr verlegen fühlen können und ihnen das Gefühl gegeben, dass sie etwas im Körper haben, dass sie vor Gott unrein mache. Damit wurden sie in den Hintergrund gedrängt. Sie haben auch dafür gesorgt, dass auch die Frauen den Koran verlassen haben und von der Klage unseres Propheten angesprochen werden (25:30).

Die sogenannte Scharii’a, die durch die erfundenen und erlogenen Ahadith und mittels der Dutzenden Idschtihad der Gelehrten Jahrhunderte später eingeführt und dem letzten Propheten Gottes untergejubelt wurde (42:21), hat das diesseitige wie auch das jenseitige Leben der Muslime (arabisch für „Gottergebene“) ins Verderben geführt.

Die Gottergebenen, welche den Koran, den gesamten Koran und nur noch den Koran einhalten wollen, werden mit Gottes Hilfe und Erlaubnis diesen Aberglauben aufdecken und entlarven.

Der Islam und die Menschenrechte

Die westliche und die islamische Welt – wenn es so etwas überhaupt gibt – stehen sich offensichtlich noch immer konfrontativ gegenüber. Streitpunkte sind dabei nicht nur dogmatische bzw. ideologische Unterschiede, sondern Fragen der Moral. Wenn ein Muslim sich mit einem Verfechter der westlichen Moderne oder Postmoderne unterhält, geht es häufig nicht vorrangig um die Existenz oder Nichtexistenz Gottes oder um das jeweilige Gottesbild, sondern um gesellschaftspolitische Fragen. Dabei finden sich die Muslime nur allzu oft hinsichtlich der folgenden drei Themen in der Defensive: Demokratie, die Menschenrechte im Allgemeinen und die Rechte der Frau im Besonderen. Es ist keine Übertreibung festzustellen, dass die Zukunft des Islam im Westen von den Antworten abhängt, welche die Muslime auf diese drei Fragen geben.

Beim Menschenrechts-Dialog machen die Muslime zunächst die verblüffende Feststellung, dass ihre westlichen Partner erstens glauben, die Menschenrechte erfunden oder gepachtet zu haben, und zweitens, dass Menschenrechte grundsätzlich nur im Westen beachtet, in der muslimischen Welt aber grundsätzlich missachtet werden.

Die erste dieser Überzeugungen ist verständlicher, da es tatsächlich nur im Okzident – vor allem in England – zur Herausbildung eines besonderen Menschenrechtskodex gekommen ist, der die Bürger vor dem Staat schützen sollte: Freiheitsrechte als Abwehrrechte (»freedom from«). Damals dachte noch niemand an bürgerliche Anspruchsrechte an den Staat (»freedom to«), die heute eine so große Rolle spielen. Wichtige Etappen der westlichen Menschenrechtsgeschichte waren die

  • britische Magna Charta libertatum (1215),
  • die Habeas Corpus Akte (1679) und die Bill of Rights (1689),
  • die amerikanische Unabhängigkeitserklärung von 1776, die noch auf Gott Bezug nahm
  • und die französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789, die keinen Bezug mehr auf Gott nahm.

Auf diesen ausschließlich westlichen Grundlagen entwickelten sich schließlich die berühmte Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen (1948), die beiden Internationalen Pakte über zivile, politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966 und die Menschenrechts-Instrumente des Europarats. Doch diese Entwicklung vollzog sich nicht etwa dank des Christentums, sondern trotz des Christentums; und sie bedeutet nicht, dass es zuvor keine »Human Rights« entsprechende Rechtspositionen gegeben hätte, zumal auf Qurʾanischer Grundlage.

Schlimmer ist die andere Unterstellung einer geschichtlich erwiesenen essentiellen Unfähigkeit islamischer Länder zur Beachtung von Menschenrechten. Richtig ist vielmehr, dass es im Verlauf der Weltgeschichte nahezu immer und überall schlecht um die Rechte der einfachen Menschen stand und auch heute – nahezu weltweit – schlecht steht, auch aber nicht nur in von Muslimen bewohnten Ländern. Man denke nur an China, Südamerika, Schwarzafrika, Serbien… Dabei muss klargestellt werden, dass die vielfache Verletzung von Menschenrechten in sogenannten islamischen Staaten – darunter Folter, Staatsterror, Polizeibrutalität, Wahlfälschung und Zensur – weder islamisch motiviert noch islamisch legitimiert sind. Im Gegenteil, es sind vor allem bekennende, friedliche, wenngleich politisch aktive Muslime, welche die Gefängnisse in der muslimischen Region bevölkern. Und schließlich dürfen wir unseren westlichen Dialogpartnern folgende Fragen nicht ersparen: Hat es je quantitativ und qualitativ schlimmere massenhafte Verletzungen der Menschenrechte gegeben als während der beiden Weltkriege in Europa, des Einsatzes von chemischen und atomaren Waffen, des stalinistischen Terrors, der industriellen Vernichtung von Juden, Geisteskranken, Homosexuellen, Zigeunern und politischen Gegnern im Holocaust, des Apartheit-Regimes und der ethnischen Säuberungen in Bosnien und im Kosovo? Und hat sich irgend eine dieser Scheußlichkeiten außerhalb der westlichen Zivilisation ereignet oder gar in der islamischen Region?

Obwohl beide Fragen ehrlicherweise verneint werden müssen, erlebt man doch, dass westliche Partner moralisch sich aufs hohe Ross setzen und – bei Strafe des Entzugs von Entwicklungshilfe – ihre, also die euro-amerikanische Ausprägung der individuellen Menschenrechte, vom Rest der Welt einfordern. Dabei werden die Menschenrechte bisweilen wie eine Keule geschwungen. Insofern hatte Parvez Manzoor recht, als er 1994 im Muslim World Book Review formulierte: »Human Rights talk is power talk.«. Das heißt beim Menschenrechtsdiskurs geht es [auch] um Macht.

Doch klagen hilft nichts. Es gilt, als Muslim Stellung zu beziehen.

Die Länder der Dritten Welt, euphemistisch Entwicklungsländer genannt, zu denen die meisten muslimischen Staaten gehören, selbst wenn sie im Petrodollar-Regen stehen, haben eine erste Verteidigungslinie aufgebaut, indem sie auf die Interdependenz der zivilen und der sozialen bzw. ökonomischen Menschenrechte verwiesen. Es liegt auf der Hand, dass Wahlen nur Stammeshäuptlinge bestätigen, solange die Wähler Analphabeten sind. Es ist ferner unbestritten, dass die Demokratie eine Zivilgesellschaft braucht, die ihrerseits wirtschaftlichen Wohlstand voraussetzt. Den Drittweltstaaten ist es daher tatsächlich gelungen, in die erwähnten Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen einen ganzen Katalog »ihrer« speziellen Menschenrechte mit aufnehmen zu lassen, darunter das Recht auf Erziehung, Arbeit und Lebensunterhalt.

Dieselben Länder glaubten, sich gegen den Menschenrechtsknüppel auch damit wehren zu können, dass sie die Universalität der Menschenrechte in Frage stellten. Diese seien eurozentrisch und ethnozentrisch und anderen Kulturen, etwa in Asien und Schwarzafrika, wesensfremd. Diese Ansicht mag hinsichtlich inflationärer, modischer »Menschenrechte« zutreffen, wie etwa eines »Rechts auf Angst« »Rechts auf Rausch« oder eines Rechts auf gleichgeschlechtliche Eheschließung – alles Forderungen aus der grünen Ecke. Diese Ansicht trifft jedoch hinsichtlich des klassischen Kerns der Menschenrechte nicht zu, wozu das Recht auf Leben, Freiheit von Folter, Meinungs- und Gewissensfreiheit, Religionsfreiheit und Freizügigkeit gehören. Muslime schaden sich selbst, wenn sie sich dazu hinreißen lassen, die Universalität dieses Kernbestands an Rechten zu leugnen.

Weitaus bessere Strategie ist es, sich im islamischen Rahmen mit dem Menschenrechtsphänomen zu befassen.

Dabei stellt man zunächst fest, dass sich der Begriff »Menschenrechte« weder im Judentum noch im Christentum oder Islam entwickelt hat – nicht nur, weil dieser Begriff in den islamischen Rechtsquellen nicht auftaucht, sondern weil es einem gläubigen Menschen gegen den Strich geht, ein Individuum als Inhaber von Rechten zu begreifen. Göttliche Rechte für Menschen, ja, aber Rechte des Menschen, nein. In der Tat ist dieser Begriff unmittelbar mit der Vorstellung der Aufklärer des 18. Jahrhunderts verbunden, dass der Mensch autonomer Maßstab aller Dinge sei. Das ist für Menschen mit transzendenter Bindung inakzeptabel.

Zum Zweiten musste es muslimischen Juristen widerstreben, ja als blasphemisch erscheinen, göttliche Normen in eine hierarchische Ordnung höher und niederrangiger Rechten zu zwängen. Das deutsche Recht kennt zum Beispiel die normative Rangfolge von

  1. Völkerrecht,
  2. Grundgesetz,
  3. Gesetzen,
  4. Verordnungen,
  5. Verwaltungsrichtlinien,
  6. Verwaltungsakte.

Im Gegensatz dazu führen muslimische Juristen seit jeher sämtliche Normen der Scharia als gleichrangig auf, von der rituellen Reinigung bis zum Zinsverbot.

Beides – der mangelhafte Begriff »Menschenrechte« und die Ablehnung einer Rechtshierarchie hätten indessen der Entwicklung einer islamischen Menschenrechtslehre nicht im Wege stehen müssen. Dass dies gleichwohl versäumt wurde, setzte den Islam dem falschen Verdacht aus, menschenrechtsfeindlich zu sein. Dabei wäre es relativ einfach gewesen, mit etwas Einfallsreichtum zu beweisen, dass der Islam (i) alle klassischen Menschenrechte schon seit 1400 Jahren kennt und (ii) besser verankert hat als der Okzident seinen Kodex.

Das Verfahren dazu ist einfach: Wenn Allah (t.) in 4:92 Mord verbietet und den Mörder eines einzelnen in 5:32 mit jemand gleichsetzt, der die ganze Menschheit ermordet hat, dann kann man daraus zwar nicht unmittelbar, aber mittelbar – als Reflex – ein allgemeines Recht auf Leben ableiten. Wenn Allah (t.) in 42:38 die Muslime dazu anhält, ihre Angelegenheiten im Benehmen miteinander zu regeln, dann kann man daraus zumindest mittelbar ein allgemeines Recht auf politische Partizipation herleiten. Wenn die ersten drei Kalifen durch Wahl ermittelt wurden, ohne mit dem Propheten blutsverwandt zu sein, kann man daraus ableiten, dass ein islamischer Staat eine demokratische Republik sein kann, jedenfalls aber keine Monarchie sein muss. Stolpern wir also nicht über Terminologie, wo ein islamischer Rechtsschutz für Menschen konzeptuell nachweisbar ist.

Dass solche Rechte – als von Gott gewährt und Ihm gegenüber zu beobachten – im Prinzip wirksamer verankert sind als vertraglich vereinbarte (und somit vertraglich abänderbare) Rechte, liegt auf der Hand. Im Westen – sei es die verflossene Sowjetunion, seien es die Vereinigten Staaten – hat sich jedenfalls der Menschenrechtkatalog allzu häufig nur als ein Stück Papier erwiesen; man befrage nur Afro-Amerikaner oder amerikanische Indianer. Unbestritten ist jedenfalls, dass es der Menschheit noch nie gelungen ist, unter bloßem Einsatz ihrer Ratio ein allgemein anerkanntes und als bindend empfundenes »Naturrechtssystem« zu erfassen. Auch deshalb bemühen sich neuerdings Persönlichkeiten wie Altbundeskanzler Helmut Schmidt und der emeritierte Theologieprofessor Hans Küng um eine Erklärung der Vereinten Nationen über die Menschen-Pflichten, zur besseren Absicherung der offenbar zu schlecht gesicherten Menschenrechte. Papier über Papier! Auch hier geht es offensichtlich ohne Offenbarung nicht.

Die Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) raffte sich am 5. August 1990 immerhin zu einer Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam auf, einem bloß politischen Dokument. Rechtlich noch weniger verbindlich ist eine vorausgegangene Menschenrechtserklärung eines obskuren Islamrats von Europa vom 19. September 1981. Doch auch einzelne islamische Persönlichkeiten haben sich inzwischen in die Menschenrechtsdiskussion eingeschaltet, darunter Prof. Hamidullah, Abu ‚Ala Mawdudi und Prinz Hassan von Jordanien. Während einer von ihm einberufenen »Roundtable Conference« in ‚Amman vom 10.-13. Dezember 1994 zur »Förderung der Universalität der Menschenrechte«, sagte Hassan: »Bezüglich der Menschenrechte brauchen wir unbedingt einen globalen Konsensus… Die universelle Erklärung der Menschenrechte umgrenzt den Minimumstandard menschlichen Lebens. Ich glaube, dass mein Glaube, der Islam, das gleiche Ziel anstrebt. Für jeden der 30 Artikel der Erklärung findet sich entsprechendes in Qur´an, Hadith und Sunna des Propheten.« Die erste Schlussfolgerung der Konferenz lautete »Alle Menschen sind Träger von Menschenrechten.«

Dank dieser Vorarbeit ist es relativ einfach, diejenigen wenigen Unterschiede darzustellen, welche es scheinbar zwischen den westlichen und den islamischen Menschenrechtskatalogen gibt. Es handelt sich um

  1. Apostasie,
  2. Sklaverei,
  3. Statut der Schutzbefohlenen,
  4. Rechte der Frau,
  5. und Körperstrafen.

Wie sich dank zeitgenössischem Idschtihad ergibt, liegen die Ansichten beider Seiten allerdings weniger weit auseinander als es den Anschein hat. Maßgeblich dafür sind bzw. waren muslimische Gelehrte wie Fazlur Rahman, Muhammad Asad, Fatih Osman, Alija Izetbegović, Hassan und Maher Hathout, Rashid al-Ghannuschi, Yusuf al-Qaradawi, Jeffrey Lang, Mohamed Talbi und Hassan al-Turabi.

Was Apostasie anbetrifft, verschwindet jeder Konflikt, wenn muslimischerseits erkannt wird, dass es nach Qur’an und Sunna in dieser Welt keinerlei Strafe für den bloßen Abfall vom Islam gibt. Der Qur’an beschreibt sogar mehrere Fälle von Glaubensabfall, ohne daran eine zeitliche Strafe zu knüpfen. La ikraha fi-d-din [Kein Zwang in der Religion] gilt auch, ja erst Recht, zwischen Muslimen. Strafverfolgt wurden abtrünnige ex-Muslime ursprünglich nur, und das zu Recht, wenn sie Hochverrat (ar-ridda) begingen, also im Sinne von 5:33 aktiv kämpften und auf Erden Unheil stifteten. Das aber, die Bestrafung von Hochverrat, möglicherweise (besonders im Krieg) mit dem Tod, ist weltweite Praxis und verstößt nicht gegen die Menschenrechte. [So bleibt in diesem Zusammenhang allenfalls der Vorwurf, dass ein Apostat erbrechtlich benachteiligt werden kann. Doch ist auch hier die Zugehörigkeit zum Islam wie eine evtl. ebenfalls erbrechtlich relevante Staatsangehörigkeit zu sehen.]

Ähnlich steht es mit der Sklaverei. Vorschriften darüber dürfen wir nicht aus dem Qur’an entfernen. Aber wir können diese Vorschriften dahin deuten, dass Allah (t.) mit Hilfe der qur’anischen Offenbarung die Sklaverei tendenziell, Schritt für Schritt abschaffen wollte. Daher kann ein muslimischer Staat heute einem völkerrechtlichen Sklavereiverbot ohne weiteres vorbehaltlos zustimmen.

Der Schutz religiöser Minderheiten (al-dhimmi) ist im Islam sehr stark ausgeprägt und äußerst modern. Aber die Schutzbefohlenen halten sich heute für Bürger zweiter Klasse, wenn sie keine volle Staatsbürgerschaft genießen. Nach Ansicht unter anderem von Fatih Osman gibt es indessen kein rechtliches Hindernis, Nichtmuslimen in einer nationalstaatlich verfassten muslimischen Gesellschaft die nationalen Bürgerrechte zu verleihen, wenn sie dies wollen; das Minderheitenstatut der Scharia schreibt insofern einen Mindeststandard fest, nicht das absolute Maximum der zu gewährenden Rechte. Als Bürger sind Nichtmuslime natürlich wehrpflichtig und der allgemeinen Besteuerung unterworfen. Sowohl der Sudan wie Ägypten handhaben es hinsichtlich ihrer christlichen Bevölkerungen so, mit Billigung der Muslimbrüder.

Eine andere Frage ist es, ob es völkerrechtlich zulässig ist, das Amt des Staatsoberhaupts in einem muslimischen Staat einem Muslim vorzubehalten. Auch dies halte ich für irrelevant: Zum einen ist es unwahrscheinlich, dass in einem mehrheitlich muslimischen Land ein Nichtmuslim als Amir gewählt würde. Zum anderen betrachtet die Umma die Zugehörigkeit zum Islam als Kriterium für die Mitgliedschaft zu ihr. Muslimsein entspricht insofern einer Staatszugehörigkeit, und das Völkerrecht überlässt die innere Organisation eines Staates den jeweiligen Staatsbürgern.

Was die Rechte der Frau anbetrifft, ist vorab festzustellen, dass der Gleichheitsgrundsatz nur erfordert, gleiche Sachverhalte gleich zu behandeln. Ungleiche Sachverhalte dürfen also grundsätzlich ungleich behandelt werden. Ob es modisch ist oder nicht gehen die muslimischen Männer und die muslimischen Frauen nun aber einmal davon aus, dass Frauen und Männer physiologisch und damit auch psychologisch nicht identisch sind, wie es Allah (t.) so köstlich in 3:36 sagt: »… das Männliche ist nicht wie das Weibliche …« Daher sind aus islamischer Sicht unterschiedliche Regelungen gerechtfertigt, soweit sie sich aus dem biologischen Unterschied der Geschlechter ergeben.

Die westliche Menschenrechtsdoktrin ignoriert diese Unterschiede allerdings ganz bewusst zugunsten einer Gleichheitsfiktion, die mit fundamentalistischem Ingrimm verfochten wird. Gleichwohl ist der Konflikt im Praktischen geringer als mancher gerne glauben möchte:

Die erbrechtliche Ungleichstellung der Frau gemäß 4:11 ist aus islamischer Sicht de facto keine Benachteiligung, weil sie im Gegensatz zu ihrem Bruder keinerlei erbrechtliche Verpflichtungen hat. Im Übrigen kann jeder Erblasser den Erbteil seiner Töchter testamentarisch vergrößern.

Der geringere Wert der Zeugenaussage einer Frau vor Gericht gem. 2:282 f. ist nach Auslegung zahlreicher zeitgenössischer fuqaha von der im Qurʾan geschilderten Situation abhängig, also davon, dass die Zeuginnen auf dem zu bezeugenden Gebiet unerfahren sind. Es geht also nicht um das Geschlecht, sondern um Kompetenz. Dem Zeugnis einer muslimischen Geschäftsfrau mag man also volles Gewicht beimessen, wenn es um Wirtschaftsangelegenheiten geht.

Die Rolle von Mann und Frau in der Ehe wurde in der Vergangenheit von einem traditionellen, möglicherweise vorislamischen Verständnis von 2:228 bestimmt, wonach die Männer »das letzte Wort« haben, und von 4:34, wo es heißt: ar-rijal qawwamuna ’ala n-nisa. Typischerweise wurde dies bis in die jüngere Zeit so verstanden, als stehe der Ehemann als Chef über seiner Frau. So kann man es noch immer in Qur’an-Übersetzungen ins Deutsche, Englische und Französische lesen, zum Beispiel bei

  • Max Henning,
  • Lazarus Goldschmidt,
  • Rudi Paret,
  • Muhammad Rassoul,
  • Marmaduke Pickthall,
  • Muhammad Hamidullah,
  • Hamza Boubakeur,
  • Denise Masson
  • und O.Pesle/Tijani.

Heute verstehen maßgebliche Qurʾan-Übersetzer von Yusuf Ali und Muhammad Asad über T. B. Irving und al-Hilali / Muhsin Khan bis Jaques Berques, Adel Khoury und Ahmad von Denffer diesen Schlüsselsatz etwa wie folgt: »Die Männer stehen für die Frauen ein« – und zwar wegen ihrer normalerweise größeren physischen oder finanziellen Möglichkeiten. Nichts Grundrechtswidriges also aus meiner Sicht! Noch leichter ist die Macho-Fehlinterpretation von 2:228 zu entlarven: Hier handelt es sich gar nicht um eine Statusfrage, sondern um eine technische Einzelheit des Scheidungsrechts. Der Mann hat hier [klassisch interpretiert] das letzte Wort nur, weil es sich um sein bei der Ehefrau eingebrachtes Vermögen handelt.

Dass eine Muslima – im Gegensatz zum Muslim – nach Umkehrschluss aus 5:5 keine interreligiöse Ehe mit einem Juden oder Christen eingehen kann, hängt unmittelbar mit dem soeben geschilderten Verständnis der Rolle des Mannes in der Ehe zusammen; denn wenn dieser eine Chefrolle hat, kann seine muslimische Frau kaum erwarten, dass er ihre Überzeugungen sensibel honoriert. Schließlich ist nur ein Muslim gehalten, alle Propheten zu ehren.

Dass eine Frau gleichzeitig nur einen Ehemann ehelichen kann, mag ursprünglich damit zu tun gehabt haben, dass schon aus römischer Sicht pater semper incertus. Die Mehrehe mag Männern aber auch angesichts des großen Frauen- und Witwen- »überschusses« in kriegerischen Zeiten erlaubt worden sein. Wie dem auch sei: Auch hier sehe ich auf Grund der zivilisatorischen Entwicklung der umma keine signifikante Benachteiligung der Frau mehr; hat sich doch die Einehe im islamischen Bereich im Einklang mit dem Qurʾan de facto durchgesetzt. Mehrehen in der muslimischen Welt sind heute nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen seltener als ehebrecherische Verhältnisse mit bestallten Maitressen im Okzident. Es kann kein Zweifel sein, dass dies der von Allah (t.) im Qurʾan selbst in Gang gesetzten Entwicklung entspricht; denn Allah hat gemäß 4:129 Selbst ausgeschlossen, dass ein Mann mehreren Ehefrauen gerecht werden könnte, selbst wenn er es wünschte. Allah hat die Mehrehe in 4:3 zusätzlich unter eine klare Bedingung gestellt, die fast nie eingehalten wurde, ja von Männern beim Zitieren des Verses gewöhnlich unter den Tisch fallen gelassen wird. Dort heißt es nämlich: »Und wenn ihr fürchtet, sonst den Waisen nicht gerecht werden zu können…« Vor diesem Hintergrund war die ungehemmt polygame Praxis der Muslime über Jahrhunderte meist illegal. Auch auf diesem Gebiet können wir also menschenrechtlichen Vorwürfen gelassen entgegen sehen.

Die vom Strafrecht (hudud) der Schari’a vorgesehenen Körperstrafen sind nach westlichem Menschenrechtsverständnis grausam und entwürdigend, also völkerrechtswidrig. Dabei denkt man an

  1. die Steinigung bzw. das Auspeitschen von Ehebrechern
  2. und die Amputation bei Dieben.

Auch hier sollten die Muslime nicht in apologetische Panik verfallen, statt als erstes festzuhalten, dass sogar die amerikanische Vormacht des Westens an der Todesstrafe festhält, die – sei es durch Köpfen, Hängen oder Spritzen – gewiss die grausamste aller Körperstrafen ist. Solange dies so ist, ist es scheinheilig, sich über den Islam zu beklagen, zumal die islamische Praxis im Strafrechtsbereich sich von der bloßen Rechtstheorie enorm unterscheidet.

Ich stehe nicht allein mit der dezidierten Meinung, dass es keine islamische Rechtfertigung für Steinigen gibt. Eine Vorschrift, Ehebrecher zu steinigen, findet sich im Qurʾan nicht, sondern nur in der Bibel, nämlich im 5. Buch Moses (22:20-22). […] Dass der Qurʾan die Steinigung nicht vorsieht, ergibt sich im Übrigen auch daraus, dass für unfreie Ehebrecher die Hälfte der Strafe für freie Ehebrecher angeordnet ist. Was aber wäre die Hälfte der Todesstrafe?? Schließlich ist das Beweisrecht des islamischen Strafverfahrensrechts derart anspruchsvoll, dass wegen Ehebruchs kaum jemand verurteilt werden kann, der dies mit einem freiwilligen Bekenntnis nicht selbst will. (Präsident Clinton wäre es nach den Regeln des islamischen Rechts besser ergangen.)

Das Verständnis der Abschreckung dienenden qurʾanischen Strafandrohung für Diebstahl in 5:38 setzt voraus, dass man ihre sozialpolitische Funktion sieht: Dass man weiß, wie sehr die soziale Absicherung der Frau, vor allem im Alter, praktisch darauf beruht, dass ihr die in Form von Edelmetall erhaltene Brautgabe nicht gestohlen wird. Außer in bargeldlosen Gesellschaften ist Diebstahl ein Anschlag auf das System. Im übrigen hat die islamische Jurisprudenz auch diesen Straftatbestand über die Definition von Diebstahl so entschärft, dass man sich Jahrzehnte in der muslimischen Welt aufhalten kann, ohne jemand zu begegnen, dem eine Hand fehlt. Dies liegt nicht am Mangel an Dieben, sondern an der liberalen Diebstahlsdefinition der islamischen Jurisprudenz. Danach liegt Diebstahl nur bei Wegnahme größerer, gesicherter Wertgegenständen vor, die nicht in öffentlichem Eigentum stehen. In Notzeiten wurde die Verfolgung von Diebstahl schon seit dem Kalifen ‚Umar suspendiert. Doch selbst in normalen Zeiten lässt man dieses Delikt in nur wenigen Wochen »verjähren« so dass es auch hier nur äußerst selten zu einer Verurteilung – und noch seltener zu einer Vollstreckung des Urteils – kommt. Wenn Islamkritiker positive Vorschriften im Qur’an finden – wie etwa das Toleranzgebot in 2:256 oder 5:48 – wischen sie diese Normen gerne vom Tisch, weil die Realität ganz anders sei. Finden sie aber eine auf sie negativ wirkende Vorschrift – wie die Strafe für Diebstahl – fixieren sie sich auf die Norm, ohne die Realität zu berücksichtigen. Der islamischen Weit die normative Behandlung des Diebstahls ohne Berücksichtigung der humanen Praxis entgegenzuhalten, entspricht daher einem Messen mit zweierlei Maß.

Dieser Überblick führt zu der Schlussfolgerung, dass die Menschenrechte im Islam nicht voll mit den Menschenrechts-Pakten der Vereinten Nationen übereinstimmen, weshalb diese denn auch von vielen muslimischen Ländern nur unter dem Vorbehalt ratifiziert wurden, dass die Scharia davon unberührt bleibt. Wie wir gesehen haben, ist der Konfliktsbereich andererseits so klein, dass der Islam als ein komplementäres Menschenrechtssystem verstanden werden kann.

Was den Konfliktbereich anbetrifft, habe ich gezeigt, wie er auf einzelnen Gebieten im Wege einer islamkonformen Neuinterpretation der Quellen (idschtihad) und der strikten Einhaltung des islamischen Strafverfahrensrechts wenn nicht bereinigt, so doch entschärft werden kann.

Doch dieses Verfahren hat Grenzen, weil die Scharia als göttliches Recht letztlich nicht zur Disposition steht, auch dann nicht, wenn Änderungen scheinbar im öffentlichen Interesse (maslaha) stünden. Soweit sich der Konflikt deshalb nicht lösen lässt, bleibt den Muslimen nur übrig, ihn auszusitzen, bis der Wind der Moderne und Postmoderne in einer Post-Post-Moderne wieder dreht. Das gilt zum Beispiel hinsichtlich der rechtlichen Aufwertung gleichgeschlechtlicher Verhältnisse analog zur normalen Ehe. In dieser und anderer Hinsicht gilt es einfach, Geduld zu zeigen. Geduld ist eine muslimische Primärtugend.