Essen

Ramadan - Kind in der Natur

Wann beginnt der Ramadan?

Liebe Freunde und Geschwister, Frieden sei mit euch und Gottes Barmherzigkeit wie Sein überreichlicher Segen!

Der Ramadan naht und so möchten wir die Gelegenheit nutzen, eine oft an uns herangeführte Frage zu beantworten: Wann beginnt der Ramadan und wie wissen wir das?

Im Namen Gottes, des Erbarmers, des Gnädigen

55:1 Der Erbarmer
55:2 Lehrte den Quran
55:3 Erschuf den Menschen
55:4 Lehrte ihn die Aufklärung
55:5 Die Sonne und der Mond sind nach Berechnung

Hanif-Übersetzung, Kapitel 55

Nach koranischer Definition beginnt der Tag mit der Morgendämmerung. Aus dem Vers 55:5 ist ersichtlich, dass die Grundlage die (astronomischen) Berechnungen darstellen. Deshalb ist es wichtig, wann der genaue ortsgebundene Zeitpunkt des Neumondes sein wird, da mit dem Neumond der neue Mondmonat beginnt, wie bereits am Begriff Neumond selbst ersichtlich ist, dass ein neuer Monat begonnen hat. Das Wort Monat ist etymologisch verwandt zu Mond. Ist der Neumond vor der Morgendämmerung, so ist dieser Tag der erste Tag im Mondmonat. Findet der Neumond nachher statt, beginnt der erste Tag im Mondmonat erst am Folgetag.

Um mathematisch bzw. astronomisch präziser zu sein, muss man genau festlegen, was mit der Morgendämmerung gemeint ist. Auf eine tiefere Diskussion verzichten wir an dieser Stelle und verweisen auf die Fachliteratur. Konventionell sind drei bekannt: die astronomische, nautische und die bürgerliche Dämmerung. Grob und vereinfacht gesagt gilt die nautische Dämmerung als Grundlage für die Bestimmung des Tagesbeginns.

Beispiel für die nächsten Jahre:

2019: Da der Neumond in Wien, Berlin oder Bern am 5. Mai etwa um 00:45 Uhr eintritt, lange vor der astronomischen Dämmerung und somit automatisch auch vor der nautischen, ist der erste Tag im Ramadan und somit der erste Fastentag der 5. Mai. Der nächste Neumond findet am 3. Juni um 12:06 Uhr statt, womit der letzte Tag im Ramadan der 3. Juni ist. Somit sind insgesamt 30 Tage zu fasten.

2020: 23. April war der erste Fastentag, der letzte am 22. Mai. Ramadan dauerte 30 Tage.
2021: Beginn des Ramadans 2021 am 12. April mit einer Dauer von 30 Fastentagen.
2022: Neumond ist am 1. April um 08:24 Uhr, lange nach der nautischen Dämmerung, somit ist der erste Fastentag der 2. April. Der nächste Neumond ist um 30. April um 22:28 Uhr, vor der nautischen Dämmerung am 1. Mai, womit der letzte Fastentag der 30. April ist und der Ramadan dauert 29 Tage.
2023: Neumond ist am 21. März um 18:23 Uhr, somit ist der erste Fastentag am 22. März. Der nächste Neumond ist am 20. April um 06:12 Uhr, lange nach der nautischen Dämmerung, womit der letzte Fastentag am 20. April ist. Der Ramadan dauert 2023 also 30 Tage.
2024: Neumond ist am 10. März um 10:00 Uhr, somit ist der erste Fastentag am 11. März. Der nächste Neumond ist am 8. April um 20:20 Uhr, womit dieser Tag der letzte Fastentag ist. Der Ramadan hat in diesem Jahr eine Länge von 29 Tagen.
2025: Neumond ist am 28. Februar um 01:44 Uhr, lange vor der nautischen Dämmerung und somit ist der erste Fastentag am 28. Februar. Der darauffolgende Neumond ist am 29. März um 11:57 Uhr, was auch der letzte Fastentag ist. Ramadan umfasst 2025 also 30 Tage.
2026: Neumond ist am 17. Februar um 13:01 Uhr, also ist der 1. Ramadan am 18. Februar. Der Neumond darauf ist am 19. März um 02:23 Uhr, der letzte Fastentag ist also der 18. März. Wir fasten im Jahr 2026 also 29 Tage.
2027: Neumond ist am 6. Februar um 16:56 Uhr, also ist der 7. Februar der 1. Ramadan. Nächster Neumond ist am 8. März um 10:29 Uhr, was der letzte Tag im Ramadan ist. Fastenlänge beträgt 30 Tage.
2028: Neumond ist am 26. Januar um 16:12 Uhr, der erste Fastentag ist also am 27. Januar. Danach ist der Neumond am 25. Februar um 11:37 Uhr, was auch der letzte und 30. Fastentag ist.
2029: Neumond ist am 14. Januar um 18:24 Uhr, am 15. Januar beginnen wir mit dem Fasten. Am 13. Februar um 11:31 Uhr ist wieder Neumond. Somit fasten wir 30 Tage.
2030: Neumond ist am 4. Januar um 03:49 Uhr, dann wieder am 2. Februar um 17:07 Uhr. Wir fasten also wieder an 30 Tagen.

Unterschiedliche Startdaten?

Traditionell wird je nach Gemeinschaft anders gerechnet, da sie ihre Grundlagen auf anderen Quellen außerhalb der Lesung („Koran“) aufbauen, wie zum Beispiel beim Aspekt der „Sichtung“ der Mondsichel und ebenso mit ihrer der jüdischen Tradition entnommenen Definition des Tagesbeginns (Sonnenuntergang). So ist zu erwarten, dass viele öfters einen Tag später mit dem Fasten beginnen werden. Die Ahmadiyya oder gewisse Schiiten oder Sunniten beginnen vermutlich aufgrund ihrer noch einmal eigenen, unterschiedlichen Definition, nicht nur die Möglichkeit zur Sichtung der Mondsichel zu berechnen, sondern die Mondsichel tatsächlich zu sichten, erst zwei Tage später. Die konkreten Tage werden natürlich individuell bestimmt, denn innerhalb dieser Gemeinschaften gibt es nochmals Unterschiede.

An dieser Stelle möchten wir zur Geschwisterlichkeit aufrufen, auch wenn wir an unterschiedlichen Tagen beginnen mögen. Lasst uns einander mit Frieden, geschwisterlicher Liebe und Verständnis begegnen!

Wir wünschen einen gesegneten Ramadan!
Wir wünschen euch jetzt schon eine gesegnete, besinnliche Fastenzeit, so Gott will!

Achtet dabei auf ein gesundes, vernünftiges Fasten!

Bitte nicht maßlos sein beim Fastenbrechen!
Nicht so

7:31 O Kinder Adams, legt euren Schmuck bei jeder Gebetsstätte an und eßt und trinkt, aber seid nicht maßlos! – Er (Allah) liebt nicht die Maßlosen.

Übersetzung von Bubenheim

In herzlichem Frieden

Halal Fleisch im Islam – Gibt es halal Fleisch laut Koran?

Ich suche Zuflucht bei Gott vor dem verworfenen Satan
Im Namen Gottes, des Erbarmers, des Barmherzigen

Frieden liebe Geschwister!

Wir wissen alle, dass für uns Gottergebene (Muslime) in der friedlichen Gottergebenheit (Islām) das Schweinefleisch und bezüglich des Schweines nur das Schweinefleisch verboten ist. Gelatine oder andere Teile des Schweins sind also erlaubt (ḥalāl). Doch wie steht es um die allgemeine Schlachtung der Tiere? Man hat doch mal was vom Schächten gehört und dass es rigide Vorschriften gäbe, wie etwa dass das Tier nach Mekka, genau genommen nach der sogenannten Qibla gerichtet werden müsse? Und wie steht es um das von Christen und Juden geschlachtete Fleisch? Gibt es so etwas wie halal Fleisch überhaupt?

Die wichtigste Frage ist jedoch, wie wir herausfinden können, was überhaupt erlaubt und verboten (ḥarām) sein kann. Es gibt eine einfache Art in der Lesung (deutsch für Koran oder „al-qurʾān“), wie man etwas als erlaubt oder verboten bezeichnen kann. In der Lesung gibt es nämlich einen Vers, der folgendes aussagt:

 

6:114 Wen außer den Gott soll ich als Richter suchen, wo er es doch ist, der die Schrift detailliert zu euch herab sandte? Diejenigen, denen wir das Buch zukommen ließen, wissen, dass es von deinem Herrn mit der Wahrheit herabgesandt wurde. So sei nicht unter den Zweiflern.

 

In einem anderen Vers lernen wir, dass die Lesung für die Gottergebenen genügt (29:51). Wenn man die Lesung kennt, so ist es in Wahrheit noch schwerwiegender. Es gilt nur das, was Gott offenbarte. Alles, was Er nicht offenbarte und offen ließ, ist unserem Ermessen überlassen (5:101). Wir dürfen im Namen der Religion keine Falschheiten verbreiten und etwas für verboten erklären, das Gott nicht verboten hat. Denn dadurch würde man sich als weiteren Gesetzgeber und weiteren Richter neben Gott behaupten und sich so seiner Souveränität und Autorität beigesellen. Und die Beigesellung (schirk) ist die Kapitalsünde schlechthin (4:48) in der Lebensweise (dīn), die Gott für uns vorsah. Wir dürfen also nichts Falsches behaupten (16:116) und dürfen nur das wiederholen, was Gott offenbarte:

 

10:59 Sage: „Was meint ihr, dass ihr das für verboten und erlaubt erklärt, was der Gott für euch an Versorgung herabsenden ließ?!“ Sage: „Hat euch dies der Gott erlaubt oder erfindet ihr etwas über den Gott?“

5:87 O ihr, die ihr glaubt, verbietet nicht die guten Dinge, die der Gott euch erlaubte, und übertretet nicht. Gewiss liebt der Gott nicht die Übertretenden.

 

Es ist für uns also verboten, etwas anderes zu behaupten als das, was der Schöpfergott uns herabsandte in seiner Lesung. Nein, es ist nicht nur für uns verboten, sondern darüber hinaus deutlich auch unserem geliebten Propheten Mohammed, etwas Neues zu erfinden (66:1), wonach der Prophet getadelt wird von Gott, etwas Neues hinzugedichtet zu haben, um seinen Partnerinnen zu gefallen, indem er etwas Erlaubtes verboten hat! Dieses Beispiel unseres Propheten zeigt uns klar, dass in Bezug auf das Essbare nur das als wahr gilt, was unser Gott in der Lesung offenbarte. Nur Blut, Totes, Schweinefleisch und das, was anderen Wesen oder Menschen als Gott gewidmet wurde, ist verboten und sonst nichts (2:173, 5:3, 6:145, 16:115)! Erfindungen wie die Richtung beim Schlachten der Tiere oder das angebliche Schächten kommt in der Lesung Gottes nicht vor und sind somit als Lügen und Unwahrheiten abzulehnen.

Doch wenn außer diesen vier Nahrungsmitteln nichts verboten und die meisten Regeln für das „halal Schlachten“ erfunden sind, wie verhält es sich dann mit der Erwähnung des Gottesnamens bei der Schlachtung? Sind wir nicht dazu verpflichtet, Ihn zu erwähnen? Betrachten wir hierzu erst einmal eine klassische Übersetzung des folgenden Verses:

 

6:118 Eßt von dem, worüber der Name Gottes ausgesprochen worden ist, so ihr an seine Zeichen glaubt. (Übersetzung von Khoury)
Transliteration: Fakulū Mimmā Ḏukira Asmu Allāhi `Alayhi ‚In Kuntum Bi’āyātihi Mu’minīna

 

Fast alle Übersetzer geben diesen Vers und verwandte Ausdrücke (z.B. in 5:4, 6:119, 6:121, 6:138, 22:28, 22:34, 22:36, 22:40) auf diese oder ähnliche Art wieder. Ihnen allen ist gemeinsam, dass sie im Vers die entsprechende Formulierung als „worüber Gottes Name ausgesprochen wurde“ interpretieren. Dies wird als Beleg verwendet, dass man doch den Namen Gottes erwähnen müsse beim Schlachten. Jedoch begeht man hier einen folgenschweren Fehler, wenn man dieser falschen Annahme folgt. Die Begründung ist einfach: „Worüber Gottes Name ausgerufen wurde“ bedeutet nämlich nicht dasselbe wie „worüber beim Schlachten Gottes Name ausgerufen wurde“ und darüber hinaus wurde das Essen der Schriftbesitzer, also das Essen der Christen und Juden für erlaubt erklärt:

 

5:5 Heute sind euch die guten Dinge erlaubt. Das Essen derer, denen das Buch zugekommen ist, ist euch erlaubt, und euer Essen ist ihnen erlaubt. …

 

Foto: Luca Rossato, CC BY-NC-ND 2.0

Die eigene Interpretation ist also fehleranfällig, wenn wir Vers 5:5 der Lesung außer Acht lassen. Wir müssen also genau formulieren: Die Aussage „nur das ist erlaubt, worüber Gottes Name ausgesprochen wurde beim Schlachten“ ist als Erfindung und somit als Lüge über den einen Gott zu werten. Es wird von uns nirgends verlangt, das Schlachten der Tiere durch die Schriftbesitzer zu beobachten und nachzuprüfen. Wenn wir aber wissen, dass Gottes Geschöpfe gemäß einer Lebensordnung (dīn) geschlachtet wurden, die fälschlicherweise Gott oder einer anderen Gottheit gewidmet ist, so dürfen wir das Essen nicht konsumieren, da wir ansonsten diese Blasphemie bestätigen. Durch den Vers 5:5 aus der Lesung wird jedoch das Essen von denen, die sich nicht als Gottergebene bezeichnen, für erlaubt erklärt. Wir können also grob gesagt ruhigen Gewissens das Essen verzehren, das in fremden Küchen gekocht oder in uns unbekannten Metzgereien geschlachtet wurde. Betrachten wir jedoch auch die anderen Verse, die ich oben in Klammern erwähnte, so wird folgendes klar:

 

  1. Uns sind die guten Dinge erlaubt und wir haben Gottes Namen zu gedenken, mindestens beim Verzehr. (5:4, 6:118-119, 22:28)
  2. Jede Gemeinschaft hat einen eigenen Ritus, welcher den Namen Gottes in irgendeiner Form beinhaltet (22:34). Dies wäre im Allgemeinen unmöglich, wenn der Name Gottes ausgesprochen werden müsste und geht nur, wenn wir das Verb gedenken angemessen berücksichtigen, was unter anderem sowohl das Aussprechen als auch ein im Herz gesprochener Gedanke bedeuten kann.
  3. Wir als Gottergebene müssen, wenn wir selbst schlachten, des Namen des einen Gottes gedenken. (22:36)
  4. Wenn wir als Gottergebene etwas schlachten oder auch schlachten lassen, so müssen wir einen Teil den bedürftigen Menschen abgeben. (22:28, 22:36)
  5. Die Tiere sind nicht nur zum Verzehr da, sondern bieten uns vielfältigen Nutzen an. (22:28)
  6. Das Schlachten an sich stellt keinen Gottesdienst dar. (22:37)

 

Genauso wenig bedeutet ausgerufen oder ausgesprochen nicht dasselbe wie das in Vers 6:118 verwendete Wort gedenken (ḏukira). Auch in allen anderen, ähnlichen Versen wird dieses Verb gedenken verwendet. Wir sollen also Gottes Namen gedenken, wenn wir essen. Dies kann auch erst beim Essen am Tisch geschehen und kann genau genommen auch nur im Herzen und in Gedanken erfolgen. Nochmals wiederholt: Des Namen Gottes muss mindestens vor dem Essen gedenkt werden, egal wer das Tier wie geschlachtet hat. Nur wenn wir erfahren, dass bewusst der Name Gottes ausgelassen wurde (6:121) oder das Essen einem anderen Wesen als dem Gott oder einem Menschen gewidmet wird, ist es uns verboten (2:173, 5:3, 6:145, 16:115). Doch lesen wir 6:121 einmal genauer:

 

6:121 Und esst nicht von dem, worüber des Namens Gottes nicht gedacht wurde. Das ist wahrlich ein Frevel. Die Satane geben gewiss ihren Verbündeten ein, damit sie mit euch streiten. Wenn ihr ihnen gehorcht, seid ihr gewiss Beigeseller.

 

Auf jeden Fall gehört die Achtsamkeit (at-taqwá) gegenüber Gott und Seiner Schöpfung zu den Tugenden der Gottergebenen.Dieser Vers darf nun nicht missverstanden werden nach all dem, was bisher geschrieben wurde. Bevor man voreilig zu Schlüssen gelangt, sollte man sich folgendes vor Augen führen: Der Vers beginnt mit einer allgemeinen Aussage und gilt nicht nur für Fleisch. Wenn wir uns also auf Vers 6:121 beziehen, gilt dies für sämtliche Nahrungsmittel und überall, wo man etwas essen kann. Das gilt sowohl für die heimische Küche als auch für andere Orte wie Restaurants, Cafes, Kantinen, Mensas, Take Aways und sonstigen Ständen. Des Weiteren müsste man die Schriftbesitzer immer danach fragen, ob sie bei der Zubereitung ihres Essens Gottes Namen gedacht haben, um zu wissen, ob ihr Fleisch auch erlaubt ist. Doch das stünde dem Vers 5:5 entgegen, der uns das Essen der Schriftbesitzer pauschal erlaubt bis auf das bereits Verbotene. Also kann das Gedenken des Gottesnamens nicht allgemein gemeint sein in 6:121, da man ansonsten so gut wie nichts mehr essen dürfte und nicht nur Fleisch damit gemeint ist.

Wie ist der Vers aber nun zu verstehen?

Dafür müssen wir die Verse 6:119, 22:37 und die Verse um 6:138 herum berücksichtigen. Allgemein handelt das sechste Kapitel ab Vers 114 von den Nahrungsmitteln, der Botschaft und den Zeichen Gottes. Dieser Bereich des sechsten Kapitels macht uns deutlich, dass es nur jemanden gibt, der das Essen für erlaubt oder verboten erklären kann und darf: Gott allein. Die Verse 6:136-138 geben uns zu verstehen, dass die Beigeseller ihre eigenen Regeln in Bezug auf die Versorgung Gottes aufstellen und diese erfundenen Regeln Gott zudichten und den Menschen als Lebensordnung Gottes auferlegen (vgl. auch 42:21). In Zusammenhang mit Vers 22:37 wird also klar, dass hiermit eine erfundene Tradition abgelehnt wird: Die Beigeseller erwähnten Gottes Namen bewusst nicht und die Gottergebenen müssen diese Nahrungsmittel vergehen lassen – Gott zuliebe (6:121). Die Gottergebenen wissen nämlich, dass Gott allein der Versorger ist und diese Wahrheit niemals vergessen gehen darf. Es ist also eine spirituelle Rebellion gegenüber dem Fehlverhalten der Beigeseller, eine religiöse Botschaft der Wahrheit.

Bevor ich zum Ende des Artikels gelange, möchte ich noch einen weiteren Gedanken anregen in Bezug auf den fünften Punkt aus der obigen Liste: Gott sagt in der Lesung über die Tiere, dass sie Völker wären wie wir es sind. Damit ist meines Erachtens gemeint, dass sie genau wie wir lebende, fühlende Wesen sind.

 

6:38 Und es gibt kein Tier auf der Erde und keinen Vogel, der mit seinen Flügeln fliegt, ohne dass es Gemeinschaften wären gleich euch. Wir haben im Buch nichts ausgelassen. Danach werden sie zu ihrem Herrn versammelt.

 

Neben diesem Vers wird uns beispielsweise in 5:88 geboten, das zu essen, was erlaubt und gut ist (in gewissen Übersetzungen steht ‚köstlich‘ anstelle von gut). Wir müssen uns demnach die Frage stellen, ob dieses Gebot nach dem Verzehr des Guten nicht direkt auch bedeutet, dass die fühlenden, lebenden Tiere selbst gut behandelt werden müssen. Wenn es ihnen nicht gut geht, wie kann das Fleisch dieser Tiere dann ethisch gesehen gut sein? Siehe hierzu auch die Verse 5:5, 8:69, 7:157, 16:114 und 20:81. Wir müssen uns weiter fragen, ob wir weiteren gedankenlosen Traditionen nachfolgen wie zum Beispiel dem Opferfest.

Auf jeden Fall gehört die Achtsamkeit (at-taqwá) gegenüber Gott und Seiner Schöpfung zu den Tugenden der Gottergebenen.

Gepriesen sei Gott und Dank sei Ihm für all Seine unzählbaren Versorgungen!
Mögen wir als Gottergebene gegenüber Gott und Seiner Schöpfung achtsamer werden.

Die erfundene Religion und die Koranische Religion – Kapitel 19: Essen gemäß Koran und gemäß Sekten

Die Nahrung, die zu essen verboten ist, wird im Koran deutlich bezeichnet:

16:115 Verwehrt hat Er euch nur tote Tiere, Blut, Schweinefleisch und das, worüber ein anderer Name als Gottes angerufen worden ist. Wer aber genötigt wird, (davon zu essen,) ohne die Gebote übertreten zu wollen und ohne das Maß zu überschreiten, dann ist Gott Allverzeihend, Barmherzig.

6:145 Sprich: „Ich finde in dem, was mir offenbart worden ist, nichts, was einem Essenden verboten wäre, es sei denn: tote Tiere, ausgeflossenes Blut, Schweinefleisch – da es unrein ist – und das Fleisch der Tiere, worüber ein anderer Name als der Gottes angerufen worden ist.“ Wenn aber jemand durch Not (dazu) getrieben wird und dabei keine Ungehorsamkeit oder Übertretung begeht, dann ist dein Herr Allverzeihend, Allbarmherzig.

 

Kein Muschel- oder Krabbenverbot!

Wie wir in den vorangehenden Versen erkennen konnten, waren nur vier Dinge verboten, nämlich: tote Tiere, Blut, Schweinefleisch und Fleisch von einem Tier, dass in einem anderen Namen, als dem von Gott, erfleht wurde. Jedoch darf der Mensch in einer Situation, wo ihm keine andere Wahl bleibt, davon essen, vorausgesetzt ohne willentlichen Ungehorsams und ohne dabei ins Extreme zu gehen. Es ist zu sehen, dass der Koran lückenlos ist. Dennoch dachten die Sekten, es gäbe Lücken und hielten es für ratsam andere Verbote hinzuzufügen. Zum Beispiel hat die Hanafi Sekte, die größte der Sekten, das Essen von Muscheln und Krabben verboten. Bedauerlicherweise enthalten sich viele Menschen davon, weil sie denken, das diese Gaben der Natur durch die Religion verboten sind. Die Sekten widersprechen nicht nur dem Koran, sondern sich auch gegenseitig. Beispielsweise bestätigt die Maliki Sekte die Genießbarkeit von Muscheln und Krabben, die von der Hanafi Sekte verboten werden. Andererseits halten die Schafi- und Hanbali-Sekten Pferdefleisch, das von Maliki verboten ist, für verzehrbar. Das ist nicht alles, was von großen Gelehrten für verboten erklärt worden ist. Fleischfresser, wie der Wolf, der Bär und das (Eich)Hörnchen befinden sich ebenso auf der schwarzen Liste. Die Sekten haben auch Raubvögel verboten. Der schwarzen Liste können auch noch Schlangen, Frösche, Kröten Schildkröten und Krebse hinzugefügt werden. Jene, die die Verbote im Koran als ungenügend erachteten, hielten es für notwendig, der Liste der verbotenen Tiere noch diejenigen hinzuzufügen, die ihnen hässlich erschienen. Mensch sollte sich vor Augen halten, dass sich die Küche der Bevölkerungen in anderen Gebieten der Erde erheblich unterscheidet. Angesichts der Tatsache, dass im Koran keine anderen Beschränkungen angegeben sind, als die vier oben erwähnten, haben wir die freie Auswahl.

6:140 Den Schaden tragen wahrlich jene, die ihre Kinder aus törichter Unwissenheit töten und das für verboten erklären, was Gott ihnen gegeben hat und so eine Lüge gegen Gott erfinden. Sie sind wahrlich in die Irre gegangen, und sie sind nicht rechtgeleitet.

Wie in dem Vers deutlich zu erkennen, würde es bedeuten Waffen gegen Gott zu erheben, wenn mensch der Religion Dinge zuschreibt, die nicht im Koran stehen; eine Verleumdung gegen Gott und ein Verrat an der Religion. Es ist eine Kapitalsünde, dazu beizutragen, dass die Menschen sich dazu veranlasst fühlen, sich von der Religion abwenden.

5:87 Ihr Gläubigen! Erklärt die guten Dinge, die Gott euch erlaubt hat, nicht für verboten. Doch übertretet nicht, denn Gott liebt die Übertreter nicht.

 

Reis mit drei Fingern essen

Unter dem Deckmantel der Sunna sind noch viele andere Dinge eingeführt worden, die ohne Beziehung zum religiösen Geltungsbereich sind, angefangen von den Tischmanieren bis hin zur Speisekarte.

Hier noch einige der Hinzufügungen: um die Tischmanieren zu beachten, muss eine Mahlzeit auf dem Boden sitzend gegessen werden. Egal ob Reis oder andere Gerichte, es müssen drei Finger benützt werden und keine Gabel oder Löffel. Beim Sitzen auf dem Boden sollte das rechte Bein im Knie abgewinkelt und das linke unter dem Gesäß platziert sein. Es ist absolut erforderlich die rechte Hand zu benützen, da geglaubt wird, dass Satan mit der linken isst. Auf der Speisekarte des Propheten stand Folgendes öfters als nicht: Hühnchen, Rindfleisch, Kürbis und Auberginen. Da zu Lebzeiten des Propheten Amerika noch nicht entdeckt war, waren Kartoffeln, Tomaten und Mais außerhalb der Grenzen der Sunna. In anderen Worten vollzog eine Person, die Kürbis aß, eine verdienstvolle Tat, während der Kartoffelesser von diesem Segen ausgenommen ist.

Auch Zahlen waren wichtig: So sollte das Wasser in drei Schlucke getrunken werden. Gemäß der Sunna ist es auch erforderlich, dass die Speise in einem einzigen Behälter serviert wird, woraus die Menschen drumherum essen. (Jedoch wird im 61. Vers der Sure „Das Licht“ [24. Sure] folgendes besagt: „Es ist keine Sünde für euch, ob ihr nun zusammen oder getrennt esset.“)

Entsprechend einem anderen weit verbreiteten Glauben ist das Fastenbrechen im Monat Ramadan mit Oliven und Datteln eine lobenswerte Tat. Eine Person, die das Fasten mit einer Suppe oder Käse bricht verdient nicht die gleiche Anerkennung wie die zuvor erwähnte. Am Ende einer Mahlzeit sollten die drei Finger, die zum Essen benutzt wurden, abgeleckt werden und die Reihenfolge in der dies ausgeführt wird, sollte gemäß der Sunna erfolgen. Die Auffassung der Koran sei ineffizient, hat die Religion in fast unendlichen Details getaucht. Das Wesentliche hinsichtlich der Essensgewohnheiten beschreibt der Koran wie folgt: Der Fakt, dass das, was gegessen wird, rechtmäßig ist und die Gegebenheit, dass Gott für das Essen gedankt wird in der Erkenntnis, dass die Nahrung von Gott kommt. Alles andere sind Bräuche der Araber, an die sich der Prophet angepasst haben mag.

6:38 … Nichts haben Wir im Buch ausgelassen.