Schwangerschaftsabbruch

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Am Thema Schwangerschaftsabbruch lassen sich einige Prinzipien des Koranverständnisses aufzeigen. 

Zunächst ist da die gute alte Forderung der Frauenbewegung „Mein Bauch gehört mir“. Kein Mann und keine andere Frau, das versteht sich von selbst, darf über den Körper einer Frau verfügen. Nur sie allein darf bestimmen, was sie mit ihm macht, was sie bereit ist zu erleiden und was nicht.

Auf der anderen Seite ist da die Forderung des Koran: Tötet eure Kinder nicht aus Armut (6:151). Wobei Armut stellvertretend für all die Notlagen steht, in die Menschen kommen können. Was also tun? Lassen sich die beiden Forderungen versöhnen und wenn ja, wie?

Gott bleibt im Koran nicht bei der Forderung stehen. Noch im selben Vers macht Gott ein Versprechen: Wir sorgen für euch und für sie. 

An anderer Stelle unterscheidet Gott zwischen den sich Ergebenden – muslimun – und den Vertrauenden – mu’minun; oft als Gläubige übersetzt. Die Wurzel hamza-mim-nun weist aber eher auf Sicherheit, festes Vertrauen und Verlässlichkeit hin. So wie in Bezug auf die Kinder wirbt Gott im Koran an vielen Stellen um das Vertrauen der Menschen, mit Hinweis auf die Perfektion der Schöpfung, in welcher der Regen herabfällt, um das Land wiederzubeleben, all die Nahrungsmittel, die uns gegeben wurden. Auch im Folgevers zu Vers 6:151 folgt der Forderung nach Gerechtigkeit das Versprechen, niemanden über seine/ihre Kräfte hinaus zu belasten.

Gott kennt uns, ist uns näher als unsere Halsschlagader (50:16), und weiß, dass das Vertrauen in Gott die Voraussetzung dafür ist, auch in schwierigen Situationen dem Din (Entscheidung, Lebensweise, Verpflichtung) zu entsprechen. Deshalb gibt es auch keinen Zwang im Din (2:256), weil Zwang und Vertrauen sich ausschließen. Dieser Vers ist also nicht nur eine Forderung, es soll keinen Zwang im Din geben, sondern auch die einfache Feststellung, dass Zwang in keiner Weise den Din herstellen kann.

Um auf die Frage der Schwangerschaft bzw. Schwangerschaftsunterbrechung zurückzukommen, bedeutet dies also, es ist besser, das Kind auszutragen, aber das setzt (in schwierigen Situationen) Gottesvertrauen voraus. Kein Mann und keine Frau hat das Recht, eine andere dafür zu verurteilen, wenn dieses Vertrauen nicht vorhanden ist. Umgekehrt ist die Gesellschaft verpflichtet, Situationen zu schaffen, die das Vertrauen zumindest auf materiell-psychisch-sozialer Ebene herstellen. Das heißt: keine Verurteilung, Herabsetzung, Verspottung der Schwangeren, die es nicht geschafft habe zu verhüten, die nur auf ihren eigenen Spaß aus sei, kein Versperren der Bildungschancen und eine finanzielle Sicherung sowieso.