Gesellschaft

Sura Maun: Betende Glaubensleugner?

Um die Frage besser zu verstehen, müssen wir die Sura Maun, welche aus 7 Versen besteht, unter die Lupe nehmen.

107:1 Sahst du den, der das Glaubensbekenntnis für Lüge erklärt
107:2 Das ist nämlich der, der die Waise zurückweist
107:3 und nicht die Speisung des Armen fördert
107:4 So wehe den Kontakthaltenden,
107:5 die bei ihrem Kontaktgebet geistesabwesend sind
107:6 die sich zur Schau stellen
107:7 und das Hilfesystem verhindern


Schon im ersten Vers hat man in zahlreichen Koranübersetzungen das Wort „Glaubensbekenntnis“ oder „Religion“ degeneriert. Merkwürdigerweise haben viele Übersetzer das Wort „Glaubensbekenntnis“ (دين – diin, auch oft als ‚Religion‘ übersetzt) an dieser Stelle versucht anders zu übersetzen als an anderen Stellen, nämlich abweichend und oft mit dem Wort „Gericht“. Das Wort „Gericht“ (يوم الدين – yawm addiin, wörtlich: Tag des Glaubensbekenntnisses) kommt im Koran dreizehn Mal vor (1:4, 15:35, 26:82, 37:20, 38:78, 51:12, 56:56, 70:26, 74:46, 82:15, 82:17, 82:18, 83:11), wird in 82:17-18 nach einer rhetorischen Frage genauer definiert und ist für das Wort „Glaubensbekenntnis“ oder Religion nicht geeignet.

Die Tatsache ist, dass wir hier mit einer abweichenden Übersetzung konfrontiert werden. Wir fragen uns, was hier mit den Übersetzern los ist, denn das Arabische ist einfach und klar. Wieso fügen die Übersetzer ein nicht im Original vorhandenes Wort ein? Etwa mit Absicht? Die Frage lässt sich womöglich wie folgt erklären: Ersetzt man das Wort „Glaubensbekenntnis“ mit „Gericht“, so wird man „nur“ zum Leugner des Gerichts und nicht der gesamten Religion, was natürlich für manche weniger schlimm ist, als den Glauben total zu verleugnen. Die Übersetzer versuchten durch die Änderung des Wortes die Bedeutung des Verses aufzuweichen und möchten somit die klare und schockierende Mitteilung verändern.

107:2-3 Das ist nämlich der, der die Waise zurückweist und nicht die Speisung des Armen fördert

107:6-7 die sich zur Schau stellen und das Hilfesystem verhindern


Verse 2-3 und 6-7 definieren, wer die Glaubensleugner sind: derjenige, der die Waisen verstößt und derjenige, der zur Speisung der Armen nicht antreibt. Das heißt eigentlich, dass der Koran von uns will, dass wir eine soziale Lebensweise anstreben. Mit anderen Worten sollten wir armen, hilfsbedürftigen, machtlosen, wehrlosen, handlungsunfähigen etc. Menschen helfen (107:2) und auch unseren Mitmenschen diese Hilfestellung empfehlen und sie dazu verleiten (107:3). Außerdem verhindern diese Leugner auch jegliche Hilfestellung, heißt es im letzten Vers (107:7). Nebst dem, dass die Person also weder Hilfe leistet noch die Hilfestellung empfiehlt, verhindert sie noch zusätzlich die Hilfestellung für die hilfsbedürftigen Menschen. Das Wort „Hilfesystem“ (ماعون – mâ’Auun, wörtlich: Hilfsmittel, Behälter) umfasst Wörter wie Wohltätigkeit, Gemeingut und auch Spende.

107:4-5 So wehe den Kontakthaltenden, die bei ihrem Kontaktgebet geistesabwesend sind


Der Koran verflucht diejenigen Menschen, welche diese Hilfestellung nicht leisten, antreiben oder empfehlen oder sie gar verhindern. In einem Satz zusammengefasst würde das bedeuten, dass ein Mensch, welcher die Kriterien der Verse 2-3 und 6-7 erfüllt, die Religion für Lüge erklärt. Hier können wir ganz klar schlussfolgern, dass die Gebete einem nichts bringen, wenn eine Person keine soziale Lebensweise führt (7:156, Sura 107).

Auch Betende können verflucht werden und dies trotz ihrer augenscheinlich tadellosen Gebete (107:4). Das heißt, dass wir trotz unserer Gebete zum Glaubensleugner werden können. Außerdem werden diejenigen umschrieben, welche unwissend ihre Gebete ausführen. Niemand kann vollständig geistesabwesend sein bei seinen Gebeten. Das funktioniert dann besser, wenn die Leute eine Sprache verwenden, welche sie nicht verstehen (siehe hierzu auch Sure 4 Vers 43). Jeder Mensch sollte beim Gebet das Gesagte auch verstehen und nicht einfach rezitieren, ohne zu verstehen. Hierbei spielt die Sprache keine Rolle (siehe hierzu folgende Artikel: Sprache des Koran spielt keine Rolle  und Beten in der Landessprache)

107:6-7 die sich zur Schau stellen und das Hilfesystem verhindern


Die Sura geht noch weiter und offenbart, dass diese Personen ihre Gebete nur zur Selbstdarstellung verwenden (107:6). Hier gibt der Koran eigentlich einen weiteren Menschentypen bekannt, was zusätzlich zu den traditionellen Typen im Islam angefügt werden kann. Einer, der nämlich über zwei Gesichter verfügt. Die traditionellen Typen im Islam kurz zusammengefasst:

  • Gläubiger (Mumin): Glaubt innerlich und bringt das auch zum Wort.

  • Polytheist (Mushrik): Glaubt an Gott und gesellt Ihm noch andere bei.

  • Ableugner (Kafir): Glaubt nicht an Gott und bringt das auch zur Sprache.

  • Heuchler (Munafiq): Sagt, dass er glaubt, tut es aber innerlich nicht.

Durch die Sura Maun kommt nun ein weiterer neuer Typ hinzu:

  • Täuscher (Murâi) – täuscht andere und evtl. sogar sich selbst

Zu diesem Wort „Murâi“, was Arabisch ist, ist leider keine bessere deutsche Übersetzung zu finden. Ein Murâi täuscht die Leute für seine eigenen Vorteile. Mit einem Gläubigen ist er gläubig und mit einem Ungläubigen ist er ungläubig. Während ein Münafiq gegenüber sich selbst ehrlich ist, ist dies beim Murâi nicht der Fall, im Gegenteil, er kann sich unter Umständen sogar selbst täuschen. Dieser Typ ist einer der schlimmsten Typen, weil er ständig seinen Charakter den Umständen anpasst, selbst zum Preis der Selbstverleugnung. Die traditionellen Typen verfügen im Gegensatz zum Murâi über eine halbwegs berechenbare innere Einstellung. Beim Typ „Murâi“ kann man nicht davon sprechen, weil dieser seine Gebete zum Einsatz bringt, um das Vertrauen einer Person zu gewinnen, jedoch besitzt er nicht im geringsten eine Ehrlichkeit. Er ist jemand, der seine Gebete verwendet, um bei anderen Menschen ein tolles Bild abzugeben und davon zu profitieren. Ein Murâi ändert dauernd seinen Charakter nach seinen persönlichen Interessen.

Wir können daraus schlussfolgern: Eine Person kann sehr religiös aussehen und auch ihre Gebete perfekt verrichten und trotzdem ein Glaubensleugner sein. Das Kontaktgebet kann von den Kontakthaltenden zur Selbstdarstellung ausgenutzt werden, um die Menschen hinter das Licht zu führen. Diese Leute, welche das ausnutzen, werden vom Koran verflucht (107:4). Das Wort “kontakthaltend” (muSalliyn – مصلين) kommt aus der Wurzel Sad-Lam-Waw, wovon auch das Wort „Salâh“ (صلوة oder gemäß heutiger Schreibweise: صلاة) abgeleitet wird, was im Allgemeinen „Kontakt“ oder „Verbindung“ bedeutet und im Koran das rituelle Gebet meint, wobei man den Kontakt zum Schöpfer sucht, sich quasi mit seinem Schöpfer durch das Gebet auf der seelischen Ebene verbindet. MuSalliyn sind also jene, die Kontakt halten durch die regelmäßige Verrichtung des Kontakts mit seinem Schöpfer.

Was unterscheidet im Grunde genommen einen Mürâi von einem Munafiq? Genau diese Eigennützigkeit unterscheidet den Murâi-Typ von den traditionellen Typen im Islam. Ein Murâi muss nicht unbedingt bewusste persönliche Interessen verfolgen und kann Ängste, Unsicherheiten, Herausforderungen und auch Schwierigkeiten haben, mit denen er zu kämpfen hat. Ein Murâi kann aber auch absolut hemmungslos sein und sich Lügen und Schauspielereien bedienen, um seine Ziele zu verwirklichen.

Gibt es in der Realität Menschen, welche sich wie ein Murâi verhalten?

Zum Beispiel gibt es Menschen, welche ihre Gebete absichtlich neben bekannten Personen verrichten, um bei diesen den Anschein zu erwecken, dass man ihnen vertrauen sollte, es wird ja schließlich gebetet. Das eigentliche Ziel ist jedoch ein Geschäft abzuschließen. Ein weiteres Beispiel ist, dass gewisse Leute in regelmäßigen Abständen Hilfsbedürftige Menschen als Gäste empfangen, um bei ihren Mitmenschen einen guten Eindruck zu hinterlassen für den eigenen sozialen Status. Doch bei akuten Situationen, in denen Hilfe nötig ist, melden sie sich nicht nur zögerlich, sondern könnten auch anderen im Weg stehen. Es gibt noch zahlreiche weitere Beispiele aus dem alltäglichen Leben, welche hier aber den Rahmen des Artikels sprengen.

Die Sura Maun stellt gewissermassen auch einen Sozialstaat vor, einen Staat, der in seinem Handeln soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit anstrebt. Die Verse 2, 3 und 7 befürworten eine soziale Lebensweise. Infolgedessen sollte auch ein Staat von diesen Versen geprägt sein. Ein Staat ist verantwortlich für sein Volk, das Volk verantwortlich für die Gemeinschaften und die Gemeinschaften sind verantwortlich für ihre Bürger. Ein Sozialstaat besteht also aus sozialen Mitbürgern, welche ein soziales Leben führen. Ein Sozialstaat verfolgt das Ziel dem Menschen in Notlagen zur Seite zu stehen und durch geeignete Maßnahmen Notlagen vorzubeugen. Die Umsetzung der Sura Maun würde die weltweiten Notlagen wie Armut, Hungersnot, Obdachlosigkeit und etliche weitere soziale Probleme lösen und ein Thema der Vergangenheit werden lassen. Die Lösung dieser Probleme unterstützt auch die soziale Sicherheit der Menschen. Die Verse der Sura Maun verdeutlichen diese Ansicht.

Literatur

Yaşar Nuri Öztürk ein türkischer Jurist, Politiker, Religionsphilosoph und Autor ist ein bekannter islamischer Theologe in der Türkei und vertritt innerhalb des Islams liberale Positionen. Er hat zu der Sura Maun ein Buch namens „Maun Suresi Böyle Buyurdu“ (Deutsch: „Die Sura Maun befiehlt Folgendes“) in türkischer Sprache verfasst. Ein ähnliches Werk zu dieser Sura existiert weltweit nicht. Die im Artikel erwähnten Aspekte sind in einigen Punkten aus seinem 438-seitigen Buch entlehnt. Für umfassendere Informationen können türkischsprachige Leser dieses Buch heranziehen.

Menstruation und Beten im Islam, Fasten während der Menstruation…

Der Koran, der alles erklärt (16:89; 6:114), was wir für unsere Rechtleitung benötigen, schränkt einzig und allein den Geschlechtsverkehr ein, wenn es um die Menstruation geht.

 

 

Foto: Jennifer Hayes – CC BY-NC 2.0

 

2:222 Und sie fragen dich nach der Menstruation. Sage: „Sie ist eine Beeinträchtigung!“ So haltet Abstand von den Frauen während der Menstruation und nähert euch ihnen nicht (sexuell), bis sie gereinigt sind. Wenn sie sich reinigten, dann kommt zu ihnen, von wo euch Gott gebot. Gewiss, Gott liebt die Bereuenden und liebt die sich Reinigenden


Der Koran beinhaltet alles, was unsere Rechtleitung betrifft. Und so beschreibt er in diesem Vers alles, was die Menstruation angeht. Laut Koran ist Regelblutung eine Beeinträchtigung, ein Unwohlsein und Gott sieht für uns vor, dass wir während dieser beeinträchtigenden Phase keinen Geschlechtsverkehr üben. Unser Herr beschreibt die Menstruation nicht als eine spirituelle Unreinheit, sondern als eine Beeinträchtigung. Man soll sich auch nicht durch den nachfolgenden Satz verunsichern lassen, in dem das aus der Wurzel T-h-r (طهر) abgeleitete Verb (يطهرن – yaThurna, femininer Plural der dritten Person) verwendet wird. So wie das Wort „rein“ im Deutschen mehrere Bedeutungen in sich tragen kann, wie etwa in „eine reine Weste haben“, kommen die von der Wurzel abgeleiteten Wörter im Koran in unterschiedlichen Varianten vor:

  • materielle, körperliche Reinheit: 2:25, 2:222 (die ersten beiden Vorkommnisse im Sinne von „sich der Menstruation entledigen“), 3:15, 4:57, 8:11, 25:48, 76:21
  • geistige Reinigung: 2:222 (letztes Vorkommnis), 2:232, 3:55, 5:41, 9:103, 33:33, 33:53, 56:79 (die hier beschriebene Reinheit hat nichts mit der rituellen Waschung (غسل – Ghusl) vor dem Gebet zu tun*), 58:12,  80:14, 98:2
  • Geistige und materielle/körperliche Reinigung: 2:125, 3:42 (könnte auch als rein geistige Reinheit gelten), 4:43, 5:6, 7:82, 9:108 (ebenso möglich: nur geistige Reinheit), 11:78 (ebenso möglich: rein geistig), 22:26, 27:56, 74:4

* Koranisch gesehen bedeutet Ghusl, anders als in der traditionellen Lehre üblich, sowohl Ganzkörperwaschung als auch die Waschung vor dem Gebet, siehe 4:43 und 5:6 (und die Wortwahl des arabischen Textes), wohingegen aus 5:6 zu verstehen ist, dass طهارة – Tahaara im Kontext des Gebets (und nicht allgemein) durchaus als reine Ganzkörperwaschung verstanden werden kann. Achtung: Hier beim allgemeinen Ghusl bedeutet dies nicht, dass die Person in dem Moment körperlich unrein sei, um Missverständnisse zu vermeiden. Dies hat lediglich mit dem Gebet zu tun.

Es gab und gibt verirrte Menschen, die die Menstruation bei Frauen gar als eine göttliche Strafe ansehen. Ihre Ansichten und Interpretationsweisen haben auch ihren Weg in die Kommentaren und Tafsir-Bücher gefunden, wonach man eine Frau nicht nur sexuell nicht berühren, sondern gleich komplett vermeiden sollte. Dies wird ebenso ersichtlich in den Übersetzungen, welche die Menstruation in 2:222 wie folgt beschreiben bzw. das Wort (أَذًى – adhan) wie folgt übersetzen:

  • Khoury, Bubenheim, Rassoul: Leiden
  • Azhar, Ahmadeyya: Schaden
  • Paret: Plage
  • Zaidan: Beschwerlichkeit
  • Pickthall: Krankheit (illness) (sic!)
  • Qaribullah: Verletzung (injury)
  • Khalifa, Progressive Muslims, Amatul R. Omar: schädlich (harmful)
  • M. Asad: verwundbarer Zustand (vulnerable condition)
  • Ali F. Yavuz: eine verhasste Unreinheit (nefret edilen bir pisliktir) (sic!)

Wie wir sehen tun es sich die Übersetzer nicht gerade einfach, das Wort angemessen zu übersetzen. Auch während unserer Übersetzung von 2:222, die wir eingangs zitierten, hatten wir lange diskutiert. Insbesondere in gewissen Übersetzungen wie die von Paret, Pickthall oder von meinem persönlichen Favorit in der Kategorie „abstruseste Übersetzung“ Ali F. Yavuz sieht man deutlich, welch lausige Arbeit da verrichtet wurde bei der Übersetzung.

Im Koran kommt dieses Wort an 24 Stellen in verschiedenen Formen vor: 2:196 2:222 2:262 2:263 2:264 3:111 3:186 3:195 4:16 4:102 6:34 7:129 9:61 (2x) 14:12 29:10 33:48 33:53 (2x) 33:57 33:58 33:59 33:69 61:5

Dass es sich bei diesem Wort nicht um den Aspekt der „Schmerzen“ handelt, wird klar, wenn man bedenkt, was „schmerzhaft“ auf Arabisch heißt: مُؤْلِم – mu’lim oder أَلِيم – ‚aliim, was im Koran sehr oft in der Wendung ‚Adhaabun ‚aliimun (schmerzhafte Qual) vorkommt. Dieses Wort bedeutet auch nicht „Schaden“ (ضَرَر – Darar, türkisch: zarar) an sich, denn man betrachte Vers 3:111:

لن يضروكم إلا أذى وإن يقتلوكم يولوكم الأدبار ثم لا ينصرون

Sie werden euch nicht schaden (lan yaDurruukum), bis auf eine Beeinträchtigung (‚illaa ‚adhan). Wenn sie euch bekämpfen, werden sie euch den Rücken kehren und weglaufen. Keine Hilfe wird ihnen zuteil werden.

Hier wird das Wort zwar mit Schaden in Verbindung gebracht, aber dennoch sprachlich wie auch inhaltlich getrennt. Im Vers hätte auch ‚illa qaliilan (bis auf ein wenig) stehen können. Jedoch wird durch diese Wortwahl klar gemacht, dass das Wort in der Bedeutung schwächer als „Schaden“ (Darar) ist (das Verb yaDurruuna stammt von derselben Wurzel ab wie das Wort Darar) und damit etwas anderes ist als Schaden.

Dasselbe Wort kommt in den übrigen 23 Stellen in der Bedeutung „bedrücken, belästigen“ (zum Beispiel im Sinne einer Beleidigung, siehe 3:186 oder 6:34) oder „leiden“ (auf dem Wege Gottes „leiden“, siehe 3:195) vor, allgemein aber im Sinne von einer „Einschränkung“, weshalb wir uns für das Wort „Beeinträchtigung“ entschieden hatten. Nirgends, aber nirgends erhält es die Bedeutung „verhasste Unreinheit“! Es bedeutet auch in keinster Form „unrein“ oder „Schmutz“. Doch nur in 2:222 Stelle übersetzen gewisse Übersetzer dieses Wort anders.

Wieso erst dann, wenn es sich um Frauen handelt?

Traditionell wird gelehrt, dass eine menstruierende Frau spirituell und körperlich vor Gott unrein sei, und deshalb nicht beten, nicht fasten und die Pilgerfahrt nicht vollziehen dürfe. Der Koran, der alles erklärt (16:89; 6:114), was wir für unsere Rechtleitung benötigen, schränkt einzig und allein den Geschlechtsverkehr ein, wenn es um die Menstruation geht. Hätte Gott gewollt, dass Frauen nicht beten, nicht fasten und auch den Koran nicht lesen, so hätte dies Gott, Der weder wortarm noch vergesslich ist, mit Leichtigkeit erwähnen können. Sowieso enthält der Koran die Einzelheiten zu den Umständen, die dem Kontaktgebet im Weg stehen: Urinieren, Stuhlgang oder die spirituelle Unreinheit durch Geschlechtsverkehr (dschunub).

Eine menstruierende Frau hat zu beten und zu fasten und die Pilgerfahrt zu vollziehen. Sie kann den Koran auch zu jeder Zeit lesen. Falls die Menstruation eine erhebliche Beeinträchtigung ist und körperlich von der Frau viel abfordert, so kann sie das Fasten aufschieben (2:184f.). Jedoch ist dies keine allgemeine Regel und sehr individuell behaftet, da nicht jede Frau das Menstruieren als ein intensives Leiden erlebt.

Männer waren es, die diese Interpretation den Frauen aufgezwungen haben und wieder Männer waren es, die die menstruierenden Frauen von den Moscheen, vom Gebet, vom Fasten und vom Koran ferngehalten haben. Die patriarchalische Mentalität, welche die Frauen davon fernhält, Gott zu dienen, zu Gott zu beten und mit Ihm eine innige Verbindung aufzubauen wie etwa durch das Koranlesen, hat dafür gesorgt, dass sich viele Frauen, insbesondere die jungen Mädchen vor der Gesellschaft sehr verlegen fühlen können und ihnen das Gefühl gegeben, dass sie etwas im Körper haben, dass sie vor Gott unrein mache. Damit wurden sie in den Hintergrund gedrängt. Sie haben auch dafür gesorgt, dass auch die Frauen den Koran verlassen haben und von der Klage unseres Propheten angesprochen werden (25:30).

Die sogenannte Scharii’a, die durch die erfundenen und erlogenen Ahadith und mittels der Dutzenden Idschtihad der Gelehrten Jahrhunderte später eingeführt und dem letzten Propheten Gottes untergejubelt wurde (42:21), hat das diesseitige wie auch das jenseitige Leben der Muslime (arabisch für „Gottergebene“) ins Verderben geführt.

Die Gottergebenen, welche den Koran, den gesamten Koran und nur noch den Koran einhalten wollen, werden mit Gottes Hilfe und Erlaubnis diesen Aberglauben aufdecken und entlarven.

Takiya / Taqiyya – Der Mythos des Lügens

Ich suche Zuflucht bei Gott vor dem verfluchten Teufel,
Im Namen Gottes, des Gnädigen, des Barmherzigen

Einer der größten Mythen, die über den Islam im Internet kursieren und vor allem von islamophoben Menschen und aktiven Islamgegnern, die kein seriöses Wissen besitzen, verbreitet werden, ist der Mythos, dass Takiya (oder je nach Transliteration Taqiyah, Taqija, Taqiyyah oder Taqiyya – تقية) dem Muslim erlaube böswillig zu lügen, um Absichten zu vertuschen – insbesondere dann, wenn es „dem Islam dienlich“ sei. In hetzerischen Veröffentlichungen über den Islam wird ihnen immer wieder vorgeworfen, dass sie ihre „wahren Absichten“ verschleierten, im Konkreten die „Machtübernahme“ hierzulande und in Europa, und nach Außen ein anderes, „harmloseres“ Gesicht zeigten, als sie es eigentlich hätten. Das Interessante hierbei ist, dass der überwiegende Großteil der heute lebenden Muslime das Wort Takiya und die entsprechenden Verse nicht einmal kennt! Wie sollen diese also wissen, dass es ihnen angeblich erlaubt sei, zu lügen?

Dieses Scheinargument wird dazu verwendet, um dem Ansehen und dem Bild des Islam und dem Ansehen der Muslime zu schaden. So werden beispielsweise muslimische Prediger, die sich gegen die Zwangsheirat, Ehrenmord, Terrorismus oder Frauenunterdrückung und für die Demokratie, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Gleichstellung der Geschlechter, Wissenschaft und Gerechtigkeit aussprechen, schlicht als Lügner bezeichnet. Ihr Lieblingsargument: dieser Prediger würde sich doch lediglich auf Takiya berufen!

„Es gibt ja die Taquyya, die im Islam erlaubte Verstellung und Täuschung bei der Auseinandersetzung mit Ungläubigen. Die Ditib ist für mich die Materialisierung der Taquyya. Egal, wie die Antwort ausfällt: Ehrlich wird sie nicht sein. Das ist Taquyya. Die Erlaubnis für Muslime, Ungläubige zu belügen.“

Ralph Giordano, Schriftsteller


Erstens ist zu dieser Aussage zu sagen, dass im Islam nicht von „Ungläubigen“, sondern von Ableugnern (kuffar oder kâfirun, der Plural von Kafir) die Rede ist. Ableugner sind Menschen, welche die Wahrheit bedecken, vertuschen, verheimlichen oder verhindern, dass sie ans Licht gelangt. Rein theologisch wirft Herr Giordano den Muslimen also vor, dass sie gerade zu der Kategorie von Mensch gehören, der sie laut Koran auf keinen Fall angehören dürfen.

Takiya ist das Konzept des Überlebens in lebensgefährlichen Situationen. Zurück zu Takiya. Wir stehen vor einem logischen Paradoxon, wenn von nichtmuslimischer Seite her betrachtet wird. Wenn das Lügen aus welchen Gründen auch immer erlaubt wäre, wieso sollten man zugeben, dass man lügen darf? Wenn man lügen dürfte, dann würde man doch sicher auch lügen, wenn es darum geht, dass man nicht lügen dürfe. Wenn Muslime nicht lügen dürfen, dann müssen die Muslime sich daran halten und ebenfalls behaupten, dass man es nicht darf. Es kann nicht behauptet werden, dass man lügen dürfe, wenn die Muslime nicht lügen dürfen!

Aus diesem Grund werden die Islamgegner, welche einer blinden, religiösen Wut nachjagen und den konstruktiven Dialog in der Gesellschaft zu verhindern versuchen, egal was hier folgt dennoch dran glauben, dass Muslime lügen würden. Mit dem Ergebnis, dass die Muslime egal was sie tun dem negativen Bild nicht entgehen können. Sie sind bereits vorverurteilt – die Anklage wird bereits zur Verurteilung!

Der Begriff der Takiya ist somit ein Beispiel für islamisch nicht korrekt verwendete Begriffe, um religiöse Hetzerei zu treiben. Dieser Vorwurf hat im Islam keinerlei Grundlage. Der Fachbegriff Takiya wird in der einschlägigen Standardliteratur, welche für die Muslime gedacht ist, damit diese ihre Religion auch rechtens lernen, nie in diesem von den Islamophoben behaupteten Kontext verwendet.

Dieses fadenscheinige Argument dient Islamgegnern als Hauptargument gegen den Islam, sodass jeder positive Beitrag und jede positive Tat eines Muslims in Frage gestellt werden kann. Das Ziel dieser Menschen ist es, ein Bild vom Islam zu erzeugen und aufrechtzuerhalten, welches undurchsichtig, unmoralisch und gefährlich erscheint.

Was sagt der Koran zu Takiya?

In Wirklichkeit ist es islamisch gesehen verboten, zu lügen und zu manipulieren. Es ist dem Muslim keineswegs erlaubt, Unwahrheiten über den Islam zu verbreiten. Insbesondere wenn es darum geht, Dinge zu verheimlichen, damit im Gespräch diese Religion einem Nichtmuslim gefalle. Der Koran sagt jedoch unmissverständlich:

22:30 … und meidet das Wort der Lüge!

Dieser Vers allein reichte aus, um das unhaltbare Argument der islamophoben Menschen zu widerlegen. Gemäß Koran ist es auch nicht der Mensch, der einen anderen Menschen zur Rechtleitung verhilft, sondern nur Gott der Schöpfer. Nicht einmal Propheten können die Menschen rechtleiten oder zur Vergebung verhelfen (9:80, 28:56, 30:29, 43:40, 45:23). Wieso sollte also ein Bedarf auf muslimischer Seite bestehen, durch ungerechtfertigtes Lügen Gott dienen zu wollen? Würde man eine Falschaussage über den Islam machen, käme dies einer Erneuerung und Veränderung der Religion gleich. Dies ist jedoch im Islam strikt verboten. Neuerungen oder Modernitäten, oder aber auch Traditionen und Kulturen als Religion zu vermitteln ist so zu behandeln, dass es eine Beigesellung (shirk) weiterer Wesen zur Autorität Gottes bedeutet, die uns eine andere Religion vorschreiben, die nie von Gott verordnet wurde (42:21). Damit würde sich der Muslim theologisch gesehen vor Gott der Kapitalsünde schlechthin schuldig machen (4:48, 4:116).

Wieso sollte sich ein Gottergebener (ar.: Muslim) so verhalten, dass es Gottes Abscheu erregte?

61:2-3 O die ihr glaubt, warum sagt ihr, was ihr nicht tut? Welch schwerwiegende Abscheu erregt es bei Gott, dass ihr sagt, was ihr nicht tut.


Lassen Sie uns einen Blick in den Koran werfen, inwiefern Takiya erwähnt wird:

3:28 Die Gläubigen sollen sich nicht die Ableugner anstelle der Gläubigen zu Verbündeten nehmen. Wer das tut, hat nichts mit Gott, außer wenn ihr euch vor ihnen wirklich schützen müsst. Gott warnt euch vor Sich selbst. Und zu Gott führt der Lebensweg.

16:106 Wer Gott verleugnet, nachdem er geglaubt – den ausgenommen, der gezwungen wird, indes sein Herz im Glauben Ruhe findet – jene aber, die ihre Brust der Verleugnung öffnen, auf ihnen ist Gottes Zorn; und für sie ist eine gewaltige Strafe.


Im ersten zitierten Vers wird die Regel allgemein gehalten, während im zweiten Vers diese Regel ausgeführt und die Ausnahme behandelt wird, in der es für den Muslim möglich ist, seinen Glauben an den Islam und Gott zu verleugnen, wenn er dazu gezwungen wird – obwohl er im Inneren seines Herzens glaubt. Wohlgemerkt ist hier nicht davon die Rede, dass der Muslim lügen könne, um dem Islam zu dienen! Hier ist von der kompletten Verleugnung der eigenen Religion die Rede! Diese Fälle können auftreten, wenn Muslime Morddrohungen erhalten, durch Folter dazu gezwungen würden oder ihre Existenz fürs Leben sonst wie direkt bedroht wird. Es wird in der Geschichte überliefert, dass dies in der ersten Generation der Muslime geschehen sei. Nach der Überlieferung überlebte der Muslim Amar ibn Yasser die Verfolgung und Folter der Heiden und Beigeseller nur dadurch, indem er seine Zugehörigkeit zum Islam zurückwies. Seine Eltern taten dies hingegen nicht und wurden ermordet.

Die Erlaubnis zur Verleugnung seiner Religion in den oben erläuterten akuten Bedrohungssituationen bezieht sich vor allem auf Muslime, die sich in der Position einer unterdrückten Minderheit befinden. Gerade dies wird von den Hetzern ja nicht so gesehen. Hier wird also ein Ableugnen der eigenen Religion eher sogar noch provoziert, wenn nämlich die Situation entsteht, dass das öffentliche Ausleben der eigenen Religion bekämpft, nicht mehr toleriert und missbilligt wird und Anhänger einer Religion insgesamt unter einen Generalverdacht gestellt werden.

Anders als es von Islamophoben und gewissen Orientalisten geglaubt und vor allem im Internet verbreitet wird, ist das Lügen im Islam verboten. Der Muslim hat sich an die Wahrheit zu halten. Noch gravierender wird es für den Muslim, wenn er Unwahrheiten über den Islam verbreitet, indem er bestimmte Regeln verändert, unumstößliche Prinzipien der Wahrheitshaltung auslässt oder Erneuerungen hinzu dichtet. Nicht einmal in Notsituationen dürfen islamische Regeln oder theologische Inhalte des Koran verleugnet werden! Das Lügen ist in diesen Fällen strikt verboten. Erlaubt ist lediglich, sich vom Islam loszusagen, wenn dadurch der eigene Tod oder auch der anderer wie etwa durch Folter oder Morddrohung vermieden werden sollte. Der Islam bietet also dem Muslim keinesfalls die Möglichkeit, Nichtmuslime über die Regeln und Glaubensinhalte der Religion anzulügen. Daher sind die Aussagen Giordanos und aller derer, die seiner Meinung zustimmen, schlicht und einfach falsch.

In der Geschichte fand die Takiya auch bei den Schiiten Anwendung, weil diese öfters von den Sunniten verfolgt und auch oft bedroht wurden. Sie erlebten durch die Hand vieler Sunniten Zwang oder Gefahr für Leib und Besitz und mussten ihre rituelle Pflichten missachten und den eigenen Glauben verheimlichen.

Das arabische Wort Taqiyya stammt von der Wurzel waqa (وقى) ab, was soviel bedeutet wie behüten, beschützen, bewahren, schützen oder sichern. In der Grundbedeutung dieser Wurzel wird also ersichtlich, weshalb es einem erlaubt wurde, in lebensgefährlichen Situationen den eigenen Glauben zu verleugnen – aus Schutz und zur Sicherung des eigenen Lebens und das anderer. Und interessanterweise ist auch genau diese Wurzel die Quelle des arabischen Wortes „muttaqii“, das als Bezeichnung für jemanden im Koran gebraucht wird, der sich gegenüber dem Bösen hütet, sich in Sicherheit bringt vor dem, was schädlich und verletzend ist und zu guter Letzt achtsam ist seiner Pflichten gegenüber anderen Menschen und vor allem Gott. Aus diesem Grund übersetzen wir dieses Wort „al-muttaqiin“, welches im Koran an 49 Stellen vorkommt, als die Achtsamen. Dieses Wort kommt im Koran oft in Verbindung mit denen vor, die Wahrhaftigkeit pflegen.

2:177 (Die Aufrichtigen sind diejenigen,) die ihre Vereinbarung einhalten, wenn sie vereinbarten, und die in der Not, im Leid und wenn es schlimm zugeht, geduldig sind. Das sind die Wahrhaftigen und das sind die Achtsamen

39:33 Diejenigen aber, die mit der Wahrheit kommen und sie für wahr halten, das sind die Achtsamen.


Takiya ist zusammenfassend gesagt das Konzept des Überlebens in lebensgefährlichen Situationen.

Das Streicheln der Seele

Koran 14:24-26 Siehst du nicht, wie Gott das Gleichnis vom guten Wort anführt? Er vergleicht das gute Wort mit einem guten Baum, dessen Wurzeln fest in der Erde liegen und dessen Äste hoch in den Himmel ragen. Er trägt seine Früchte mit Gottes Erlaubnis zur bestimmten Zeit. Gott führt Gleichnisse für die Menschen an, damit sie sich Gedanken machen. Ein schlechtes Wort aber ist wie ein schlechter Baum, der aus der Erde entwurzelt ist und keine Festigkeit hat.


Frieden, Unsere Koranlesung in Zürich bereitet allen Beteiligten große Freude (so haben wir letzten Sonntag deshalb eine extra Lesung gemacht) und es ist immer sehr erfrischend, da viele Themen besprochen werden und bemerkt wird, wie tief die Verse des Koran doch gehen. Dabei kam zum Beispiel auch zur Sprache, dass der Koran offen mit der Sexualität umgeht und von uns will, dass wir sie im richtigen Rahmen (einer Ehe) ausleben können. Bei der Besprechung sahen wir, dass es nicht ganz so einfach ist, eine dermaßen schöne Sprache zu entwickeln, wie es der Koran macht und es war auch teilweise ein gewisses Tabugefühl bei manchen Teilnehmern vorhanden, so offen über dieses Thema reden zu können – so mussten wir oft schmunzeln oder waren verlegen. Denn wir konnten nicht wie der Koran die Seelen streicheln. Allerdings lernen wir durch den Koran ja gerade, wie wir die richtigen Worte verwenden können, ohne dass wir uns gleich verlegen fühlen müssen.

Streicheln der Seele

Und das ist uns besonders aufgefallen, dass der Koran in sehr vielen Gesichtspunkten von uns will, harmonische weiche Worte zu verwenden, die eine Freundlichkeit nahelegen. Egal wem gegenüber (60:8).

– Sprecht freundlich zu den Menschen. (2:83)

– Freundliche Worte und Verzeihen sind besser als ein Almosen mit nachträglicher Zufügung von Ungemach. Und Allah ist reich und mild. (2:263)

– Und macht nicht Allah mit euren Eiden zu einem Hinderungsgrund, gütig und gottesfürchtig zu sein und zwischen den Menschen Frieden zu stiften. Allah ist Allhörend und Allwissend. (2:224)

– Der Ehemann darf nach jeder Scheidung seine geschiedene Frau wieder in Würde heiraten oder sie im Guten und gerecht entlassen. (2:229)

– Gott verbietet euch nicht, gegen diejenigen, die euch des Glaubens wegen nicht bekämpft und euch aus euren Häusern nicht vertrieben haben, gütig und gerecht zu sein. Gott liebt die Gerechten. (60:8)

 

17:53 Und sprich zu Meinen Dienern, sie möchten nur das Beste reden; denn Satan stiftet zwischen ihnen Zwietracht. Wahrlich, Satan ist dem Menschen ein offenkundiger Feind.

Behandelst Du die Menschen, wie sie sind, machst Du sie schlechter. Behandelst Du sie, wie sie sein könnten, machst Du sie besser… – Johann Wolfgang von Goethe Es gibt noch zahlreiche andere Verse, doch eines wird klar, was bei unserer Lesung versucht wurde zu betonen: der Koran will, dass wir in allen Lebenslagen eine Art und Weise des Umgangs miteinander entwickeln, die geziemend, gütig und freundlich wirkt. Dies ist etwas, was sehr subtil ist. Etwas, das in Worte zu kleiden schwierig ist. Deshalb müssen wir darüber nachdenken. Das heißt nicht, dass wir alles zu tolerieren oder zu akzeptieren haben (wie in 60:13 erklärt), aber dass wir in weltlichen Dingen geziemend sein müssen. Wir haben die Seelen unserer Mitmenschen durch unsere Worte zu streicheln, Zärtlichkeit im Charakter zu zeigen ohne schwach zu werden oder Schwäche vermuten zu lassen. Eine echte konsequente, gefestigte Identität entwickeln, deren Stärke es ist, Freundlichkeiten als Grundlage des Seins zu nehmen.

Dabei stellt sich auch z.B. die Frage, wie ein Kind, das zum Beispiel sexuell oder physisch missbraucht oder von den Eltern vernachlässigt wurde, mit den entsprechenden Personen umzugehen hat. Denn diese Wirklichkeit müssen wir akzeptieren, dass es Menschen gibt, die solch Schändliches begehen. Verzeihen ist das oberste Gebot (42:43), was aber große Geduld erfordert. Es wird von uns auch verlangt milde Worte sogar gegen eine dermaßen arrogante und selbstherrliche Person wie Pharao zu gebrauchen (20:44). Wir haben darüber hinaus jedes Recht der Welt, gegen Menschen vorzugehen, die Schändlichkeiten und Ungerechtigkeiten begehen (41:41-42). Aber wir haben dennoch ihnen gegenüber gütig im weltlichen Leben zu bleiben! (31:15)

Ohne die eigene Identität und die eigenen Erfahrungen zu verleugnen, ein Ventil für angestaute Gefühle und Wut zu finden ist ein Teil der Hingabe zu Gott. Das Ziel ist, diese Gefühle in die richtige Bahnen zu lenken, wo sie viel mehr bewirken als einfach unkontrolliert primitives Ausleben der niederen Triebe.

Bei einer Scheidung sind zum Beispiel viele bewegte Gefühle vorhanden und doch wird uns geboten, die Frauen, von denen wir uns scheiden wollen, in Güte zu behandeln und sie in Würde zu entlassen – oder ebenso in Güte und Würde ohne Hast und Eile wieder zu heiraten. Eine Gesellschaft, welche diese wunderschönen Grundsätze des menschlichen Zusammenseins tief im Herzen trägt, wird ein unvergleichlich schönes Licht ausstrahlen und somit zu den besten unter den Menschen gehören, weil ihre Gesellschaft gesund ist und sich um das Wohlbefinden anderer sorgt (auch derer, denen großes Unrecht getan wurde) – ohne sich selbst zu verleugnen. Denn sie werden eine innere Stärke besitzen, die es ihnen erlaubt Anfeindungen und Beleidigungen abprallen zu lassen. Sogar noch mehr, sie werden im Gegenzug den Frieden anbieten. (25:63)

Dabei ist dies nicht zu verwechseln mit den leeren Worthüllen, die einfach gedankenlos gesagt werden. (Sprich: Schwört nicht, (leistet lieber) einen geziemenden Gehorsam. 24:53) Erst beides zusammen ergibt die richtige Mischung: Gehorsam und geziemende Worte. (47:21) Wenn wir Geschenke machen, sollen wir diese nicht einfach übergeben, sondern dabei Worte der Zuneigung und Freundlichkeit wählen. (4:8) Und sprecht geziemende Worte. (33:32)

41:34-36 Das Gute ist nicht dem Schlechten gleich. Wehre ab mit dem, was besser ist und gleich wird derjenige, mit dem du verfeindet warst, wie ein warmer Freund sein. Diese Huld wird nur denen gewährt, die geduldig sind und denen, die ein Höchstmaß an innerer Größe besitzen und die großes Glück haben. Und wenn du von Seiten des Satans (zu Bosheit und Gehässigkeit) aufgestachelt wirst, dann such Zuflucht bei Gott! Er ist der Allhörende und Allwissende.


Möge Gott in uns den Knoten der Zunge lösen (20:27) und uns die Worte lehren, welche ein Öffnen unserer Herzen ermöglichen.

Wir sollten beginnen darüber nachzudenken, wie wir mit Gottes Hilfe aus einer Position der Stärke freundlich sein können. Allen gegenüber.

16:125 Lade ein zum Weg Deines Herrn mit Weisheit und schöner Ermahnung, und debattiere mit ihnen auf die beste Art und Weise! Dein Herr ist es, Der am besten weiß, wer sich von Seinem Weg abwendet und wer zur Rechtleitung findet.

Gott sei gepriesen, dass Er uns diese Lehre zugänglich macht.

Ehe und Sexualität in der Ergebung (Islam)

Ich suche Zuflucht bei Gott vor dem verstoßenen Teufel,
Im Namen Gottes, des Gnädigen, des Barmherzigen

In diesem Artikel werden einige Fragen zum Thema Sexualität behandelt: Masturbation, Pornographie, Sex und Ehe und Homosexualität.

Darf sich ein Muslim selbst befriedigen?

Masturbation ist eine im Koran nicht erwähnte Angelegenheit, deshalb unserem eigenen Ermessen überlassen. Die Frage kann also mit ruhigem Gewissen „ja“ beantwortet werden. Masturbation ist eine natürliche Angelegenheit und dient in vielerlei Hinsicht auch für unser Wohlbefinden. Masturbation ist ein unseren biologischen Veranlagungen entsprechendes Bedürfnis.

Auf jeden Fall ist es aber nicht gesund für die Psyche, wenn wir das Masturbieren als eine teuflische Sache ansehen. Es geht um den positiven, richtigen und gesunden Umgang damit. Nicht um ein „sollen“, sondern um ein selbstverständliches „dürfen“, die eigene Privatsphäre wahrend. Wichtig ist, dass man mit der Masturbation nicht übertreibt, sie nicht zu einer Sucht werden lässt, und damit nicht Unerlaubtes verknüpft, wie etwa pornographischen Inhalt zu schauen. Damit kommen wir schon zum nächsten Punkt:

Darf man Videos mit pornographischem Inhalt ansehen?

Pornographische Inhalte widersprechen der Philosophie des Koran und verletzen auch die Privatsphäre der Frauen und Männer, die in den Videos auftreten. Im Koran gibt es klare Anweisungen darüber, wer die Schambereiche eines Menschen sehen darf und wer nicht. Es ist nicht erlaubt, sich vor Fremden zu entblößen.

24:30 Sprich zu den gläubigen Männern, dass sie ihre Blicke senken und ihren Schambereich hüten sollen. Das ist reiner für sie. Wahrlich, Gott ist dessen, was sie tun, kundig.
24:31 Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke senken und ihren Schambereich hüten und ihre Zierde nicht zur Schau tragen sollen, mit Ausnahme dessen, was sonst sichtbar ist. Sie sollen ihre Tücher über ihre Brüste legen und ihren Zierde nicht offen zeigen, es sei denn ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehegatten, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen ihrer Schwestern, ihren Frauen, denen, die ihre rechte Hand besitzt, den männlichen Gefolgsleuten, die keinen Trieb mehr haben, und den Kindern gegenüber, die die Blöße der Frauen nicht beachten. Sie sollen ihre Füße nicht aneinanderschlagen, damit man gewahr wird, was für einen Schmuck sie verborgen tragen. Bekehrt euch allesamt zu Gott, ihr Gläubigen, auf dass es euch wohl ergehe.

Die Gottergebenen sind verpflichtet sich nicht gegenseitig in Gier und Lust anzuschauen. Pornographie ist etwas Obszönes, etwas, was dem Gehirn falsche Eindrücke vermittelt und das Bild der Sexualität verzerrt. Studien belegen, dass Pornographie psychische Probleme und Komplexe bis hin zur Sucht verursachen kann. Zudem widerspricht es aus Sicht der Pornodarsteller dem Gebot, kein Sex außerhalb der Ehe auszuüben und monogam zu leben.

Es gibt ehemalige Pornodarstellerinnen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, gegen Pornographie einzutreten. Siehe zum Beispiel: http://www.shelleylubben.com/ (Englisch)

Ehe und Sexualität

Grundlagen

Der Sex außerhalb einer ehelichen Verbindung ist definitiv verboten und wird als Zina (Unzucht) gekennzeichnet. Da man sich diesem außerhalb einer Ehe nicht nähern darf, sind auch alle ähnlichen Handlungen miteingeschlossen, wie z. B. Petting oder ähnliches (23:5-7, 17:32). Sex während der Menstruation wird ebenso aus Gründen der Hygiene verboten (2:222). Um keine Unzucht zu begehen, wird die Ehe ermutigt (24:32-33). Jene, die zur Ehe nicht erlaubt sind, werden in folgenden Versen näher erläutert: 2:221, 2:235, 60:10, 4:22-24, 24:3. Das Heiratsalter geht einher mit der geistigen Reife sein Leben selbst zu regeln (4:6) und dem Wissen, was das eheliche Leben ausmacht (4:34, 3:195). Eine etwaige Adoption während der Ehe wäre möglich (33:4-5). Es ist dem Mann auferlegt, vor der Eheschließung eine Brautgabe oder Morgengabe (60:10, 4:24, 4:4) zu zahlen. Es braucht einen weiteren Zeugen, der den Ehebund bezeugt (2:237). Die Höhe dieser wird im Koran nicht festgelegt, um den zeitlichen und kulturellen Schwankungen Raum zu geben. Auf jeden Fall soll es eine ernste Angelegenheit sein. Der Mann muss zusätzlich zur Grundversorgung der Familie auch für die Entschädigung der Stillung aufkommen (2:233). Mit dem Eingehen einer Ehe gelten automatisch auch die Erbrechte (4:7-8, 4:11). In besonderen Fällen wie im Kriegszustand könnte Polygamie angemessen sein, jedoch ist ganz klar Monogamie die Eheform, die Gott für uns als Prinzip vorgesehen hat (4:4, 4:129). Bei einem Streit der Ehepartner gibt der Koran ebenfalls detaillierte Schilderungen, wie vorzugehen ist (4:19, 4:34, 4:128, 65:1, 4:130). Die Scheidung wird in den folgenden Versen angeschnitten, angedeutet oder auch ausführlich behandelt: 4:19-21, 4:35, 65:6, 2:241, 2:236-237, 65:1-4, 2:225-233, 33:49. Selbst zur Situation einer Witwe gibt es Anordnungen: 2:240-241, 2:234-235.

Wie also zu sehen ist, enthält der Koran zahlreiche und detaillierte Informationen, um eine Ehe klar festzulegen und um ihren Bedeutungsrahmen zu vermitteln. Wir sollten uns davor hüten, unsere eigene Kultur oder unser eigenes Verständnis der Worte „Ehe“ oder „Verlobung“ oder auch des Wortes „Vertrag“ (wie etwa bei einem Ehevertrag) den koranischen Worten zuzuschreiben. Gottes Buch ist das einzige Buch, das Gesetze festlegt und Worte verwendet, die sich durch die Art der Verwendung und den Kontext, in dem sie auftauchen, selbst erklären.

Was ist Ehe laut Koran?

„Ehe“ ist etwas Allgemeineres als in unseren Gesellschaften gemeinhin definiert (z.B. Standesamt, Papier unterzeichnen). Es gibt ja heutzutage auch eheähnliche Gemeinschaften oder andere Formen des Zusammenlebens. Es kommt also auf die Absicht hinter und die Beschaffenheit der Beziehung an, nicht auf das Ritual, dass zu einer sogenannten „Ehe“ führt. Natürlich, auch die allgemein definierte Ehe hat klare, vom Koran auferlegte Schranken und sollte gewissen Verantwortungen unterliegen. Die nötigsten Vorkehrungen trifft bereits der Koran: Morgengabe, Erbgesetze etc. (sh. oben).

Vieles von dem, was hier folgt, steht in krassem Widerspruch zu dem, was „traditionelle Muslime“ glauben. Das Buch Gottes, welches den echten Gläubigen ausreicht, beschreibt alles Notwendige zu diesem Thema. Andere traditionelle Quellen des Islam sind hier nicht notwendig. „Traditionelle Muslime“ werden oft sagen, dass der Mann sich nur mit Hodscha/Scheich und großer Feier einer Frau nähern darf … oder vielleicht sagen auch einige, dass der Mann sich zwar jeder Frau nähern darf, aber die Schwester darf dasselbe nicht bei Männern etc. Einige würden auch behaupten, eine Ehe auf kurze Zeit (muta), wie sie bei den Schiiten praktiziert wird, sei die Lösung gegenüber Promiskuität. Für welch einen geringen Preis sie Gottes Religion verkaufen!

Der sogenannte traditionelle Islam kennt sehr viele Lehren und Praktiken, die mit dem Buch Gottes nichts zu tun haben.

Gott hat es uns leicht gemacht, Sexualität, Zärtlichkeit und Liebe in einem guten und gesegneten Rahmen zu leben. So etwas nennt der Qur`an Nikah: Bund, Vereinigung, Zusammenschluss. Wir übersetzen das oft mit Ehe oder Heirat. Aber im koranischen Sprachgebrauch ist das jedenfalls nicht ganz korrekt, wenn wir Ehe nur mit etwas gleichsetzen, wozu wir ein Standesamt, einen Geistlichen oder eine große Feier brauchen. Nikah ist nicht, wie die christliche Ehe, ein heiliges Sakrament. Nikah ist auch nicht, wie die Standesamtsehe, etwas auf dem Papier. Es ist eine Sache zwischen zwei Menschen, einem weiteren rechtschaffenen Zeugen (2:237) und vor Gott, die nicht geheim bleiben und den Gesetzen des Koran unterliegen sollte. Wenn also ein Mann und eine Frau fest zusammen sind und dies auch öffentlich klar ist, dann ist das schon Nikah. Kein spezieller Priester, kein speziell ausgebildeter Imam wird hier gebraucht, keine Zeremonie, kein Standesamt.

Allerdings bedeutet das auch, dass das Paar rechtlich wie eine nichteheliche Gemeinschaft behandelt wird, wenn es zum Beispiel um Steuern oder die Erbfolge geht. Durch die Verbindlichkeit bekommt die Beziehung eine tiefere Ernsthaftigkeit. Wer sich traut, sich vor dem Standesamt trauen zu lassen, geht einen Bund ein, der nicht nur steuerliche Vorteile bringen kann, sondern auch viele weitere Rechte begründet. Denn das Grund­gesetz schützt Ehe und Familie, weshalb Eheleute und in weiten Teilen auch einge­tragene Lebens­partner recht­lich besonders umgarnt werden. Das zeigt sich nicht nur im alltäglichen Leben, zum Beispiel bei der jähr­lichen Einkommensteuererklärung oder bei der Pflicht zum gegen­seitigen Unterhalt. Auch wenn einer der Eheleute stirbt, ist der andere abge­sichert: Verheiratete haben ein gesetzliches Erbrecht. Daher ist eine standesamtliche Trauung in unserer heutigen Zeit empfehlenswert.

Was ich natürlich nicht meine ist, dass man wild seinen Trieben folgen sollte. Aber auf der anderen Seite haben wir im Qur’an auch keine Verteufelung von Sexualität, Zärtlichkeit und Erotik (2:223). Das Zentrale ist dabei die Verantwortung. Nikah heißt im koranischen Kontext erstmal nur so viel wie „Vereinigung zwischen Mann und Frau“. Nun gibt es eine solche Vereinigung in einem guten Rahmen und in einem weniger guten. Der Koran wünscht, dass Beziehungen sexueller Natur in nachvollziehbaren Bahnen ablaufen. Dies hat den Hintergrund des Schutzes der Personen bzw. der Kinder, die durch sexuellen Kontakt entstehen können. Wenn wir den Qur’an lesen, dann sehen wir nur wenige Bedingungen für Nikah. Die wichtigste ist die, dass sich die Partner über ihre koranischen wie auch gesellschaftlichen Rechte und Verantwortungen im Klaren sind. So hat die Frau nach dem Qur’an zum Beispiel das Recht, vom Mann als Absicherung eine Geldmenge (Morgengabe) oder etwas vergleichbar Wertvolles zu erhalten. Des Weiteren brauchen sie laut 2:237 nur einen rechtschaffenen Menschen als Zeugen und Vermittler für etwaige Streitschlichtungen, in dessen Hand der Ehebund dann vor der Gesellschaft liegt, der jedoch nicht Imam oder Hodscha sein muss.

Wenn ein Mann eine Frau wirklich liebt und sie ihn, wenn sie beschließen fest und monogam zusammen zu sein und ihre Verantwortungen vor Gott und vor der Gesellschaft zu teilen und wenn sie sicher sind, dass das alles kein Experiment ist, sondern dass es ernst gemeint ist und demnach wohl überlegt handeln, die Morgengabe zahlen und den Zeugen festgelegt haben, dann sind diese nach Allahs Gesetz „vereinigt“ – ohne einen Hodscha, ohne Feier, ohne Standesamt …

Aber natürlich will auch so ein Schritt gut überlegt sein und das ist vielleicht eher das Problem mit vielen heutigen Partnerschaften. Viele Menschen in unserer Gesellschaft nehmen Partnerschaft auch wieder zu leicht. Sie gehen mal eben als Experiment eine Beziehung ein, ohne sich sicher zu sein, betrügen leicht, fühlen sich nicht gebunden. Und das gilt auch für viele auf dem Papier verheiratete! Und die Folgen sind dann oft schmerzhaft.

Gott will es uns mit Seinem Buch leicht machen, nicht schwer. Er offenbart uns Seinen Willen, damit wir glücklich werden, nicht damit wir unglücklich werden. Er sagt uns, dass wir eine Partnerschaft in Verantwortung und mit Barmherzigkeit und Zärtlichkeit führen sollen, zu unserem eigenen Besten.

Aber es ist auch nicht zu vergessen, dass Partnerschaft nicht alles ist. Sicher, wenn man alleine ist, sehnt man sich danach. Aber auch Partnerschaft kann nicht der Inhalt des Lebens sein. Sie ist vielmehr ein Mittel, damit zwei Menschen gemeinsam diesen Sinn finden mögen.

Ein „Ritual“, in welcher Form auch immer, ist aber hingegen oft hilfreich, um sich des Ernstes der Lage bewusst zu werden, und wenn es sich nur um eine besondere Aktion zwischen den beiden Betroffenen handelt. Und schön kann es auch noch sein.

Einige könnten einwenden, der Koranvers 4:25 schreibe ja vor, man müsse die Erlaubnis der Eltern einholen. Doch bei genauerem Hinsehen ist es klar, dass es sich hier um die Wendung „ma malakat aymanukum“ (was in eurer Rechten ist) handelt und dass wir die Erlaubnis derer einholen sollen, in deren „rechten Hand“ die Frauen sind, die wir heiraten wollen… die also in irgendeiner Rechtsform nicht „frei“ sind.

Nochmals kurz zusammengefasst: die Definition von Heirat im Koran ist eine ganz andere, als wir sie üblich wahrnehmen. Die Heirat im Koran bindet zwei Menschen aneinander aus Liebe und Güte untereinander (30:21, 9:71). Es soll kein Experiment oder eine leichtfertige/leichtsinnige Entscheidung sein. Beide sollten sich über ihre koranischen Positionen bewusst sein (z.B. auch, was Scheidung und Wartezeit in diesem Fall angeht). Dies wird im Koran dadurch festgelegt, dass in den entsprechenden Versen oft der Satz „wenn ihr an Gott und den Jüngsten Tag glaubt“ betont wird, wenn von uns verlangt wird, die Schranken Gottes einzuhalten.

Schliesslich will man sich ja nicht mit dem Schöpfer des Universums anlegen, um sich selbst eine kurzzeitige fleischliche Freude des diesseitigen Lebens als scheinbar gültig zurechtzubiegen. Wir werden nämlich aufgrund dieses Koran zur Rechenschaft gezogen und so sollten wir uns unserer Verantwortung vor dem Allwissenden bewusst bleiben.

Missbrauch von Sexualität

Bei einer Betrachtung der sexuellen Orientierung sollte man genau differenzieren, was in der Offenbarung thematisiert wird und von wem. Spricht Gott, spricht der Prophet aus der jeweiligen Geschichte in eigenem Namen und nicht aus göttlichem Auftrag heraus? Welche sprachlichen Eigenheiten kommen dabei vor und wie sind diese zu bewerten?

Es gibt einige Textstellen im Koran, die von vielen in Zusammenhang mit der Homosexualität gebracht werden:

  • 7:80-84
  • 11:77-83
  • 15:58-77
  • 26:160-174
  • 27:54-58
  • 29:26-35
  • 54:33-39
  • 21:71-75
  • 37:133-138
  • 51:32-37
  • Bezugnahme auf das Volk Lots in 11:89, 22:43, 38:13 oder 50:13 (die Brüder Lots).
  • Unklar, ob zur Geschichte Lots zugehörig oder nicht: 25:40. Möglicherweise ist hier Sodom angedeutet.
  • Weitere Stellen, an denen Lot erwähnt wird, sind: 6:86 und 66:10 (Frau Lots).

Die Umgestürzten (9:70, 53:53, 69:9  al-muʾtafikāt), für die keine Namen genannt sind, werden von einigen Auslegern auf Sodom und die Nachbarstädte gedeutet, diese Verbindung ist jedoch nicht eindeutig.

Bei den abscheulichen Taten kommt das arabische Wort Fāḥischa vor, was als Gräuel, Unsitte oder Abscheulichkeit verstanden werden kann. Darunter werden auch mehrere Handlungen beschrieben, die meistens vom Missbrauch der Sexualität sprechen:

  • Stiefmütter heiraten (4:22)
  • Unehelicher Geschlechtsverkehr (17:32, 4:15-16 in Zusammenhang mit 24:1-26)

Man kann die Wurzel (فحش) in alquran.eu nachschlagen, um sich selbst zu überzeugen, welche Handlungen damit verbunden sind (6:151, 24:21, 27:54-55). In Vers 27:55 erklärt Lot nämlich das, was er zuvor (27:54) als (Fahischa) definiert hatte. Es ist jedoch klar, dass die Abscheulichkeit nicht allein den Missbrauch der Sexualität meinen kann, wie wir dies aus den Versen 29:28-30 entnehmen können. Es ist also umstritten, ob wir den homosexuellen Verkehr als Bestandteil von Fahischa sehen können oder ob gerade dies vom Wort Fahischa abgegrenzt werden soll. Des Weiteren ist der Begriff der Homosexualität ein moderner Begriff, der als solches im Koran nicht vorkommt und dessen Bedeutung nicht durch die Verse abgedeckt wird.

Offenheit und Toleranz bedeuten nicht Zustimmung und Einverständnis. Gehen wir also offen und tolerant mit unseren homosexuellen Geschwistern um! Wir dürfen auch die direkten Aussagen von Lot nicht wortwörtlich nehmen, wenn er zu seinem Volk meint: Ihr begeht das Schändliche, wie es vor euch keiner von den Weltenbewohnern getan hat (29:28, vgl. dazu 7:80). Der Ausdruck wie es vor euch keiner getan hat ist nicht als historisch präzise Aussage zu verstehen, sondern als ein persönlicher Ausruf des Propheten aus seiner Wut und seinem kulturellen Kontext heraus. Er glaubt offenbar, sowas noch nie in diesem Ausmaß gesehen zu haben, was aber nur seine persönliche Einschätzung wiedergibt und theologisch nicht weiter verwertet werden sollte. Darüber hinaus scheint der Missbrauch der Sexualität nur eine Randrolle zu spielen (29:29-30), denn als Begründung für die Bestrafung wird ihre Ablehnung des Prophetentums von Lot angegeben (vgl. 38:13-14, 50:12-14, 6:86-91).

Auch können die Verse als Ehebruch verstanden werden, indem sie ihre eigenen Partnerinnen betrügen:

7:81 Ihr geht in Begierde zu den Männern, statt zu den Frauen. Nein, ihr seid maßlose Leute.

26:165-166 Wie könnt ihr denn zu den Männern unter den Weltenbewohnern gehen und das vernachlässigen, was euch euer Herr an Partnern erschaffen hat? Nein, ihr seid Leute, die Übertretungen begehen.

27:55 Wollt ihr denn in Begierde zu den Männern gehen statt zu den Frauen? Nein, ihr seid Leute, die töricht sind.

Auch wir bleiben nicht stehen und sind in der Lage unsere Positionen zu überdenken und suchen deshalb auch immer wieder die sachliche Auseinandersetzung. Diese kurze Meinung soll als Anreiz zur Diskussion und als Basis für eine weitergehende Recherche dienen. Nichtsdestotrotz ist die Würde des Menschen in jedem Falle zu respektieren. Schwule Gottergebene (deutsch für Muslim) oder gottergebene Lesben sind somit kein Widerspruch in sich und sie sind unsere Geschwister. Offenheit und Toleranz bedeuten nicht Zustimmung und Einverständnis. Gehen wir also offen und tolerant mit unseren Geschwistern um!

Theologisch betrachtet müssen wir uns einsetzen für die Rechte aller Menschen ohne irgendeine Diskriminierung von irgendwelchen Gruppen aufgrund Rasse, Kultur, Sprache oder sexueller Orientierung. Das bedeutet beispielsweise auch, dass wir für die gesellschaftliche und rechtliche Gleichstellung auch von Menschen aus der LGBTIQ*-Community sein müssen, da ein allein religiös motiviertes Gesetz auf gesellschaftlicher Ebene nicht erlaubt ist, sofern sich die Menschen dazu nicht demokratisch bereit erklären. Auch in einem demokratischen Mehrheitsbeschluss darf kein Entscheid gefällt werden, welche Minderheiten marginalisiert und sie ihrer grundlegenden gesellschaftlichen Rechte beraubt.

In jedem Falle sollten wir verbinden und nicht trennen.

Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern Gottes Segen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen und in Frieden

Heiraten von ungläubigen Menschen

Im Namen Gottes, Des Erbarmers, Des Gnädigen

Traditionalisten der verschiedenen Religionen verlangen von ihren Mitgliedern, dass sie nur solche heiraten, die ihrer Religion bzw. Konfession angehören. Für die Männer gibt es immer wieder Ausnahmen, die für Frauen nicht gelten. So sieht man in den „islamisch“ traditionellen Ländern, dass Männer Frauen aus jeder Religion oder Konfession heiraten dürfen, während es den Frauen untersagt ist. Der Grund sei, so wie es immer wieder behauptet wird, dass Gott es so verordnet hätte. Tatsächlich: Gott verordnete es, dass Gläubige – Männer oder Frauen ohne Ausnahme – nur gläubige Ehepartner zu sich nehmen sollen:

2:221 Und heiratet keine Götzenanbeterinnen (Muschrik = Polytheistisch), ehe sie glauben. Und eine gläubige Dienerin ist besser als eine Götzenanbeterin, mag sie euch auch noch so gut gefallen. Und verheiratet nicht (gläubige Frauen) mit Götzenanbetern, ehe sie glauben. Und ein gläubiger Diener ist besser als ein Götzenanbeter, mag er euch auch noch so gut gefallen. Jene rufen zum Feuer, doch Allah ruft zum Paradies und zur Verzeihung mit Seiner Erlaubnis und macht den Menschen Seine Zeichen klar, damit sie Seiner gedenken mögen.


Warum diese Verordnung wichtig ist wird im gleichen Vers erläutert, nämlich dass die Beziehung zu einem Ungläubigen (Ableugner, Polytheist oder Heuchler) einen Schaden im Glauben mit sich bringt. Der Vers handelt im Allgemeinen von der Ehe gläubiger Menschen und nicht bezüglich bestimmter Religionen bzw. Konfessionen. Das Problem bei der Interpretation dieses Verses liegt eher im Verständnis des Wortes „gläubig“.

Wer ist nun gläubig?

Kann es unter den anderen Schriftvölkern außer der eignen Religion gläubige Menschen geben?

2:62 Diejenigen, die glauben, und diejenigen, die Juden sind, und die Christen und die Säbier, all die, die an Gott und den Jüngsten Tag glauben und Gutes tun, erhalten ihren Lohn bei ihrem Herrn, sie haben nichts zu befürchten, und sie werden nicht traurig sein.

5:69 Diejenigen, die glauben, und diejenigen, die Juden sind, und die Säbier und die Christen, all die, die an Gott und den Jüngsten Tag glauben und Gutes tun, haben nichts zu befürchten, und sie werden nicht traurig sein.


Die Verse 2:62 und 5:69 erläutern uns, dass der Glaube nicht mit einer bestimmten Religion verbunden ist, sondern mit den Grundsätzen:

  • Der Glaube an Gott als absolute Macht
  • Der Glaube an das Jenseits (Jüngster Tag, Engel, Hölle und Paradies usw.)
  • Das Gute tun und das Schlechte ablehnen

In anderen Worten, es steht uns frei – ob Mann oder Frau – die Person zu heiraten, die von diesen Grundsätzen überzeugt ist, egal wie seine Religion heißen mag, denn die wahre Einstellung im Leben ist letztendlich „die Hingabe“ zum Allmächtigen (3:19).

Der nächste Vers (5:5) spricht zwar die Männer in Bezug auf den Verkehr mit den Schriftvölkern an, doch nirgends ist es niedergeschrieben, dass die Frauen nicht die gleichen Rechte genießen dürften, besonders bei der Entscheidung, wen sie heiraten wollen.

5:5 Heute sind euch alle guten Dinge erlaubt. Und die Speise derer, denen die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt, wie auch eure Speise ihnen erlaubt ist. Und ehrbare gläubige Frauen und ehrbare Frauen unter den Leuten, denen vor euch die Schrift gegeben wurde, wenn ihr ihnen die Brautgabe gebt, und nur für eine Ehe und nicht für Unzucht und heimliche Liebschaften. Und wer den Glauben verleugnet, dessen Tat ist ohne Zweifel zunichte geworden; und im Jenseits wird er unter den Verlierern sein.


Den Beweis, dass die sunnitischen Gelehrten den Koran nicht wortgetreu übersetzt haben und ihre eigene Sichtweise in den Koran hineinlegen, finden wir in diesem Beispiel, das aus der Kairoer Azhar-Universität stammende Übersetzung des Korans stammt:

Azhar-Übersetzung
5:5 Heute sind euch die guten Dinge erlaubt. Das Essen der Schriftbesitzer ist euch erlaubt, wie euer Essen ihnen erlaubt ist. Ihr dürft freie, ehrbare muslimische Frauen (Mominaat = Gläubige Frauen) und freie ehrbare Frauen aus den Gemeinden der Schriftbesitzer heiraten, wenn ihr ihnen die ihnen zustehende Morgengabe entrichtet mit der Absicht, eine Ehe zu schließen und nicht uneheliche Verhältnisse zu unterhalten oder Konkubinen zu nehmen. Wer den rechten Glauben verleugnet, dem nützen gute Taten nichts, und am Jüngsten Tag gehört er zu den Verlierern.


Hier vertauschten die Übersetzer einfach das Wort „gläubig“ mit dem Wort „muslimisch“, um sich selbst und ihren Lehren Recht zu geben. Der Unterschied zwischen dem Wort Muslim (Gottergebener) und Momin (Gläubiger) wird im folgenden Vers (49:14) verdeutlicht:

49:14 Die arabischen Beduinen sagen: »Wir glauben« Sprich: Ihr glaubt nicht (wirklich). Sagt vielmehr: Wir sind Ergebene (Muslime) geworden. Der Glaube ist ja noch nicht in eure Herzen gedrungen. Wenn ihr aber Gott und seinem Gesandten gehorcht, verringert Er euch nichts von euren Werken. Gott ist voller Vergebung und barmherzig.


Wir hoffen, dass durch diesen kleinen Beitrag einiges geklärt wurde und wünschen allen gläubigen Menschen Gottes Segen und Heil

Salam

Justitia

Gleichwertigkeit von Frau und Mann

Ich suche Zuflucht bei Gott vor dem verfluchten Teufel,
Im Namen Gottes, des Gnädigen, des Barmherzigen

Ich wünsche Ihnen Frieden!

Gleich zu Beginn ein Wort zur Überschrift dieses Artikels. Er heißt deshalb „Gleichwertigkeit von Frau und Mann“ (und nicht etwa Gleichberechtigung), weil der Koran die Realität respektiert, die von uns verlangt, die Fähigkeiten des Mannes und der Frau nach Möglichkeit nach Geschlecht einzuordnen. Dies heißt aber auf jeden Fall, dass eine Frau eine Karriere machen, eine Staatsoberhäuptin sein und studieren kann bzw. darf. Vielmehr wird aufgrund der natürlichen biologischen Unterschiede zwischen Mann und Frau differenziert, wie etwa, dass ein Mann kaum biologisch dazu in der Lage ist, ein Kind zu stillen. In diesem Lichte werden auch die unterschiedlichen Pflichten und Rechte aufgeführt. Es kann aber allgemein gesagt werden, dass sowohl der Mann als auch die Frau prinzipiell dieselben Rechte besitzen, also das Prinzip der Gleichberechtigung genauso gültig ist.

Die Stellung der Frau im realen, in gewissen Teilen der Welt gelebten Mainstream-Islam reflektiert leider eine bedauernswerte und verabscheuungswürdige Denkhaltung unter Menschen, die Frauen von Grund auf als Menschen schwächeren Geschlechts – nicht nur etwa körperlicher, sondern auch geistiger Natur – betrachtet. Und so werden die Frauen unterdrückt und ihnen sind viele Rechte verwehrt. Diese Denkhaltungen sind häufig als Gegenstand gewisser Artikeln in Tageszeitungen wiederzufinden und beinhalten viele Anordnungen, die Frauen von den Männern trennen und die uns zu verstehen geben, dass sie manchmal gar von gesellschaftlichen Aktivitäten ausgeschlossen bzw. in ihrer Freiheit eingeschränkt werden sollen. Diese Haltung kann glücklicherweise nicht mittels Koran begründet werden, sondern beruht auf einem antikoranischen, heidnischen Bild über Frauen.

Die unmissverständlichen koranischen Vorstellungen der Positionen von Mann und Frau hingegen beweisen, dass im koranischen Islam sowohl der Mann als auch die Frau vor Gott gleichwertig sind. Die Unterdrückung der Frau widerspricht den Lehren und der Ethik des Koran. Die Erniedrigung, Unterdrückung, die Entehrung und die Missachtung der Frauen sowie sie in schwarze Säcke zu verpacken, ihnen ein nicht im Koran vorkommendes Kopftuch vorzuschreiben, sie vom Beten und Fasten abzuhalten, wenn sie menstruieren… und noch vieles mehr entsteht durch das Ignorieren der Gottesgesetze. Nehmen wir als Beispiel die Taliban, sie unterdrücken sowohl die Menschen als auch insbesondere die Frauen, die als minderwertig eingestuft wurden. Weder dürfen sie das Haus eigenständig verlassen noch dürfen sie sich bilden. Ihre Irrlehren haben nichts mit dem Islam des Koran zu tun. Sie erinnern uns viel eher an die im Koran erwähnte vorislamische Zeit, als die unwissenden und törichten Araber ihre lebendigen Töchter begruben aus Armut (17:31) oder gar aus Scham für das geborene Mädchen (16:58-60, 81:8-9)! Gott hat diese barbarischen Handlungen im Koran strengstens verboten und ermahnt uns, dass dies am Jüngsten Tag geahndet wird. Professor Bernard Lewis kommentiert hierzu:

„Generell gesehen brachte die Ausbreitung des Islam eine enorme Verbesserung der Position der Frau im alten Arabien, die ihnen neben anderen Rechten das Recht auf den Besitz von Eigentum gab; außerdem erhielten sie eine Reihe von Rechtsmitteln zu ihrem Schutz gegen Misshandlungen durch ihre Ehemänner oder Eigentümer. Die Tötung weiblicher Neugeborener, gewohnheitsmäßig toleriert im heidnischen Arabien, wurde durch den Islam verboten. Trotzdem ließ die Rechtsstellung der Frauen weiterhin viel zu wünschen übrig, und sie verschlechterte sich weiter, als die ursprüngliche Botschaft des Islam nicht nur in dieser Hinsicht ihre treibende Kraft verlor und unter dem Einfluss vormals ausgeübter Traditionen und Bräuche modifiziert wurde.“
– Bernard Lewis, Der Mittlere Osten, Weidenfeld & Nicolson, London, 1995, S. 210

Wir dürfen daher zu Recht behaupten: jegliche Frauen verachtende Mentalität entstammt einem Weltbild, das im Islam des Koran keine Berechtigung hat. Im Gegenteil, der Koran erwähnt einige religiöse Frauen als Vorbilder. Maria, die Mutter Jesus‘, wird im Koran als einzige namentlich erwähnt und gilt allgemein als eine der hervorragendsten Frauen. Ein weiteres Vorbild für die Menschheit ist die Ehefrau des Pharaos zur Zeit Moses, die trotz des teuflischen Charakters ihres Mannes als eine rechtschaffene Gottergebene beschrieben wird (66:11-12).

Noch vor einigen Jahrhunderten betrachtete man(n) in Europa die Frauen als minderwertig. Sie besaßen kein Wahlrecht und wurden oft als halbmenschliche Wesen angesehen. Der Koran hingegen gab den Frauen ihr Wahlrecht bereits mit seiner Offenbarung. Nur die Mainstream-Muslime, die den Koran verlassen (25:30) und die Gesetze Gottes mit einer anderen menschlichen Religion eingetauscht haben, die Gott nie verordnet hatte (42:21), haben es geschafft, dieses altertümliche Vorbild der Europäer wieder aufleben zu lassen.

Was die Ungleichheiten betrifft, so sind im Koran nicht nur die Frauen davon „betroffen“, sondern auch die Männer.Die Frage nach der koranischen Stellung der Frau ist zur heutigen Zeit, in der sich die Geschlechterrollen zunehmend vermischen, wichtiger denn je. Eine Reihe von ungeklärten Fragen, Missverständnissen, die häufig auf kulturelle Traditionen aber teils auch auf Vorurteilen zurückzuführen sind, lassen den Islam als eine unermessliche Fülle an Verpflichtungen und Verordnungen erscheinen, welcher die Frau in ihrer Freiheit einengt und ihr viele Sonderpflichten auferlegt. Gott sei Dank ist dies im Islam des Koran keineswegs der Fall. Der Koran gewährt beiden Geschlechtern viele unzählige Freiheiten und ermöglicht so mit seiner flexiblen Botschaft eine Möglichkeit, sich der Zeit anpassen zu können. Bei näherer Betrachtung können wir sehen, dass der Koran den Frauen hohe soziale Positionen zugesteht und große Wertschätzung einräumt.

Die Gebote Gottes über das Verhältnis zwischen Mann und Frau vermitteln uns die Idee einer universalen Gerechtigkeit. Unter diesem Gesichtspunkt sind beide Geschlechter gleich und es wird im Koran ausdrücklich betont, dass beide dieselbe Verantwortung tragen. Gott betont unzählige Male, dass die Gläubigen entsprechend ihrer Handlungen beurteilt werden. Sowohl was die Belohnung als auch die Bestrafung im Jenseits angeht, teilen beide Geschlechter dasselbe Schicksal. Was die religiösen, gottesdienstlichen Pflichten anbelangt, teilen beide dieselben Pflichten. Beide Geschlechter sind von Gott dazu verpflichtet worden, sich gegenseitigen Schutz zu bieten, solidarisch beizustehen und füreinander zu sorgen. Dies wird im folgenden Vers ersichtlich:

2:187 …Sie sind euch ein Kleid, und ihr seid ihnen ein Kleid…

In einem weiteren Vers wird ersichtlich, dass vor Gottes Augen Männer und Frauen gleichwertig sind.

33:35 Wahrlich, die Gottergebenen Männer und die Gottergebenen Frauen,
die gläubigen Männer und die gläubigen Frauen,
die gehorsamen Männer und die gehorsamen Frauen,
die wahrhaftigen Männer und die wahrhaftigen Frauen,
die standhaften Männer und die standhaften Frauen,
die demütigen Männer und die demütigen Frauen,
die Almosen spendenden Männer und die Almosen spendenden Frauen,
die fastenden Männer und die fastenden Frauen,
die ihre Keuschheit wahrenden Männer und die ihre Keuschheit wahrenden Frauen,
die Gottes häufig gedenkenden Männer und gedenkenden Frauen
– Gott hat für sie Vergebung und großen Lohn vorgesehen.

Des Weiteren hat der Gottergebene (ar.: Muslim) alle Menschen mit Liebe, Toleranz, Güte, Respekt und Barmherzigkeit zu behandeln. Wenn diese Annahme und Lebensweise akzeptiert wird, so kann im Koranischen Islam kein Platz sein für Diskriminierungen irgendwelcher Art, insbesondere was die Frau angeht.

Die Geschichten im Koran, welche Beispiele für moralisch-ethisches Verhalten darlegen (12:111), sind keine unerreichbaren, zeitabhängigen Ideale. Gott gibt uns in den Versen des Koran zu verstehen, dass Verantwortung und Aufgaben der Frauen dieselben wie die der Männer sind.

3:195 Da erhörte sie ihr Herr: „Ich werde keine Handlung unbelohnt lassen, die einer von euch begeht, (gleichviel ob) männlich oder weiblich. Ihr gehört zueinander (ohne Unterschied des Geschlechts)…“

16:97 Wer das Rechte tut, und gläubig ist, sei es Mann oder Frau, dem werden Wir ein gutes Leben geben. Und Wir werden ihn nach seinen besten Werken belohnen.

9:71 Und die Gläubigen, Männer und Frauen, sind einer des anderen Freund. Sie gebieten das Rechte und verbieten das Unrechte und verrichten das Gebet und zahlen die Almosen und gehorchen Gott und Seinem Gesandten. Wahrlich, Gott erbarmt sich ihrer. Siehe, Gott ist mächtig und weise.

Unzählige weitere Verse im Koran bekräftigen die Ansicht, dass Männer und Frauen gleich sind. Natürlich gibt es auch Ungleichheiten, aber wie bereits eingangs erwähnt, werden in den koranischen Geboten die natürlichen, durch die Biologie bedingten Unterschiede zwischen den Geschlechtern berücksichtigt. Die Ungleichheiten legen Gewicht auf die Aspekte, die am ehesten typischerweise von einem Geschlecht abhängig sind. Diese dienen dem Schutz des jeweiligen Geschlechts und der sozialen Sicherheit im allgemeinen Fall. Was die Ungleichheiten betrifft, so sind im Koran nicht nur die Frauen davon „betroffen“, sondern auch die Männer. Ein Beispiel sei hierfür die dem Manne auferlegte Pflicht, selbst nach der Scheidung für den Unterhalt der Frau und der Kinder aufzukommen. Ein weiteres Beispiel ist auch, dass der Mann die Pflicht hat, beim Herannahen des Todes, wie es etwa durch Krankheiten zu Tage treten kann, dafür zu sorgen, der zurückbleibenden Ehefrau Unterhalt für bis zu einem Jahr nach dem Tod sicherzustellen.

In einigen Fällen erhalten Männer also andere Pflichten als Frauen, und in anderen haben Frauen unterschiedliche Aufgaben als Männer wahrzunehmen. Diese Ungleichheiten sind jedoch ausbalanciert und deshalb kann sich in diesem Sinne in der Gesellschaft eine Gleichberechtigung der Geschlechter entwickeln.

Im Islam sind Frauen keine Objekte, und sie sind im Islam des Koran auch von Geburt aus nicht minder bemittelt. Diese Ansichten entstammen entweder einer heidnischen Denkweise oder den sogenannten Hadith-Büchern (arab. für Aussage, Wort; traditionell das Wort, welches dem Prophet auf Basis der Vermutung zugeschrieben wird), welche unzählige Frauen verachtende Aussagen beinhalten. Diese werden dann als legitim betrachtet, weil diese Aussagen (plural Ahadith) von den „Gelehrten“ dem Propheten höchstpersönlich untergejubelt werden. Der Koran enthält keinerlei solcher Ahadith. Er unterscheidet nur zwischen dem gerechten und schlechten Menschen, gleichgültig wessen Geschlechts er sein mag. Aus diesem Grund wird von der Heirat zwischen gerechten und ungerechten Menschen abgeraten. Sowohl Männer als auch Frauen können schlecht oder gut sein.

24:26 Schlechte Frauen sind für schlechte Männer, und schlechte Männer sind für schlechte Frauen! Und gute Frauen sind für gute Männer, und gute Männer sind für gute Frauen! Diese sind frei von dem, was sie ihnen nachsagen. Vergebung und eine ehrenhafte Versorgung (für sie)!

Auch für die Ehe, die auf freiem Willen beider Partner basiert, gilt Gleichheit. Gott wünscht, dass beide Partner sich gegenseitig beaufsichtigen und beschützen. Viele koranische Gesetze und Gebote behandeln den Schutz der Eherechte der Frauen. Der Koran sieht im Allgemeinen für den Mann die Rolle des Ehemannes vor, der für den Unterhalt seiner Ehefrau und für die Kinder sorgen sollte (4:4), und auch nach der ehelichen Scheidung hat er die Pflichten gegenüber seiner ehemaligen Frau zu erfüllen (65:6).

Die Verse des Korans zeigen auf eine klare Art und Weise, dass der Islam des Koran den sozialen Kontakt zwischen Mann und Frau auf eine rechtliche Grundlage stellt, die von der Gesellschaft ausgeweitet und weiter entwickelt werden kann.

Deshalb ist es für einen Gottergebenen unmöglich, eine scheinheilige Haltung gegenüber Frauen einzunehmen. Ein Volk, das den wahren Islam – den Islam des Koran – in die Tat umsetzt, wird allen Frauen ein erhöhtes Maß an Respekt und Höflichkeit entgegenbringen. Diese moralische Gesellschaft wird den Frauen ein Leben in Sicherheit und Freiheit sicherstellen.

Die Exegese des Korans erfordert die Einhaltung der folgenden grundlegenden Regel: die Erklärung einer Textstelle ergibt sich nur dann, wenn wir den Koran nicht mit der Sicht des fragmentierten „Frage-Antwort“-Prinzips betrachten, sondern ihn in seiner Gesamtheit als ein lebendiges Organ akzeptieren. Jedes Thema ist im Gesamtzusammenhang des Koran zu durchleuchten. Wir haben also die untereinander verknüpften Verse und ihre Beziehung zueinander zu betrachten. Wenden wir diese Faustregel auf unser Thema an, so wird ersichtlich, dass die Ordnungen Gottes, die sich mit dem zwischenmenschlichen Zusammenleben befassen, eine Sozialstruktur bilden, welche es den Geschlechtern ermöglicht, auf eine angenehme und glückliche Weise miteinander zu leben. Wir vertreten die Ansicht, dass ein Volk, in dem die moralischen Tugenden des Koran verständnisvoll und mit sorgfältiger Überlegung praktiziert werden, der Status der Frau noch höher sein wird als in den Gesellschaften, welche wir gewöhnlicherweise als „modern“ ansehen oder bezeichnen.

Selbst der statistische Zusammenhang zwischen Mann und Frau betont die Gleichheit der Geschlechter:

Wort (arabisch)
BedeutungIm Koran erwähnt
RajulMann24 Mal
Maraah (nisa)Frau24 Mal

 

Lassen Sie uns anschließend einige Verse unter die Lupe nehmen, die manchmal auch den Muslimen durchaus Kopfschmerzen bereiten können. Gott ist der einzig wahre Lehrer des Korans (55:1-2) und es ist Seine Aufgabe, uns die Bedeutung der Verse nahe zu bringen (75:19)! Ich möchte an dieser Stelle die LeserInnen höflichst darum bitten, sich stets an das im Vers 17:36 erwähnte Prinzip zu halten:

17:36 Und verfolge nicht das, wovon du keine Kenntnis hast. Wahrlich, das Ohr und das Auge und das Herz – sie alle sollen zur Rechenschaft gezogen werden.

 

Frauen – ein Saatfeld/Acker der Männer?

2:222-223 Und sie befragen dich über die Menstruation. Sprich: „Sie ist ein Unwohlsein. So haltet euch von den Frauen während der Menstruation fern und schlaft mit ihnen nicht, bis sie rein sind; und wenn sie rein sind, dann geht zu ihnen, wie Gott es euch geboten hat. Wahrlich, Gott liebt diejenigen, die sich (Ihm) reuevoll zuwenden und die sich reinigen.“ Eure Frauen sind ein Saatfeld für euch; darum bestellt euer Saatfeld wie ihr wollt. Doch schickt (Gutes) für eure Seelen voraus. Und fürchtet Gott und wisst, dass ihr Ihm begegnen werdet. Und verheiße den Gläubigen die frohe Botschaft.

Um die Frauen zu schützen verbietet der Koran nur den Geschlechtsakt während der Menstruation. Frauen, die ihre monatliche Regel bekommen, sollten das Kontaktgebet verrichten, fasten und den Koran lesen (all diese Dinge werden für menstruierende Frauen ohne jegliche Grundlage im Koran im Sunnismus verboten). Die Menstruation stellt einen Reinigungsprozess dar.

Die Menstruation wird in diesem Koranvers manchmal als Unreinheit übersetzt; doch ist es lediglich das weibliche Organ, das durch die Menstruation „verunreinigt“ ist, nicht aber der ganze Körper der Frau oder gar die Seele der Frau. Die Muslime dürfen mit ihren Frauen essen und trinken und sie während ihrer Periode auch umarmen und küssen. Nur der Geschlechtsverkehr ist untersagt, und zwar sowohl aus medizinischen wie auch aus hygienischen Gründen. Frauen dürfen selbstverständlich positive Gefühle, Stolz am Frausein und Glück über die Fruchtbarkeit mit der Menstruation verbinden. Weshalb aber werden Frauen als Acker bzw. Saatfeld bezeichnet? Wie wir aus den Versen 2:222-223 lesen können, handelt es sich hierbei also um die geschlechtliche Beziehung zwischen Mann und Frau. Die Sprache soll kurz und prägnant erläutert werden:

Mit dem Ausdruck „wie ihr wollt (anna)“ ist sprachlich auch gemeint „von welcher Seitenlage ihr wollt“. Der qur’anische Ausdruck „Saatfeld“ für Frauen entspricht in einer unmissverständlichen Weise der Tatsache, dass bei ihnen auch der „Samen“ gesenkt wird, von dem der „Lebensbaum“ weiter sprießt.

Der Grund, wieso Gott die Frauen in diesem Zusammenhang als Saatfelder bzw. Äcker bezeichnet, lautet wie folgt: Der Samen gedeiht in der Frau weiter. Dies ist eine der zahlreichen Stellen im Koran, in denen auf das natürliche, gottgegebene Wesen der Sexualität hingewiesen wird. Die Formulierung „wie ihr wollt“ stellt eine Erlaubnis für die Männer (und gleichzeitig auch für die Frauen) dar, beim ehelichen Geschlechtsverkehr jegliche Position ausüben zu können. Es werden keine speziellen Positionen verboten. Durch dieses Gleichnis der Frau als Acker wird dem Mann indirekt auch mitgeteilt, das Acker dementsprechend zu behandeln. Sorgt sich der Mann um sein Acker respektvoll und aufmerksam, so hat er nichts zu befürchten. Die Aussage „und fürchtet Gott“ bringt dies deutlich zum Ausdruck.

Der Satz „Doch schickt Gutes für eure Seelen voraus…“ bedeutet unter anderem nichts anderes, als dass der Allgütige Gott den Frauen und Männern befohlen hat, vor ihrer lustvollen ehelichen Betätigung zärtlich zueinander zu sein und in einer Art miteinander zu verkehren, dass beide Seelen sich im Wohlsein ergehen können und im Frieden beieinander liegen. Selbst auf dem Höhepunkt fleischlicher Freuden dürfen die moralischen und geistigen Gesichtspunkte nicht vollkommen vergessen werden. Yusuf Ali kommentiert diese Stelle wie folgt:

Die geschlechtliche Bindung stellt eine der wichtigsten Tatsachen des Lebens dar und wird hier mit dem Feld des Landmannes verglichen: für ihn ist dies etwas sehr Ernstes er sät den Samen aus, um die Ernte einbringen zu können. Doch wählt er dazu die richtige Zeit und Art und Weise der Bestellung. Er sät nicht zur unrechten Jahreszeit und bestellt das Feld auch nicht so, dass er den Boden erschöpft. Er geht weise und überlegt vor, treibt nicht Raubbau. Von diesem Gleichnis ausgehend, begreifen wir, dass auch unter den Menschen beiderlei Geschlechts die Berücksichtigung der gegenseitigen Belange von größter Bedeutung ist, vor allem aber, dass auch diese Dinge einen geistigen Aspekt besitzen.

 

Intelligenz der Frauen halb soviel wie der von Männern?

2:282 O ihr, die ihr glaubt, wenn ihr eine Anleihe gewährt oder aufnehmt zu einer festgesetzten Frist, dann schreibt es nieder. Und ein Schreiber soll es in eurem Beisein getreulich niederschreiben. Und kein Schreiber soll sich weigern zu schreiben, so wie Gott es gelehrt hat. So schreibe er also, und der Schuldner soll es diktieren und Gott, seinen Herrn, fürchten und nichts davon weglassen. Und wenn der Schuldner schwachsinnig oder schwach ist oder unfähig, selbst zu diktieren, dann soll sein Sachwalter getreulich für ihn diktieren. Und lasset zwei Zeugen unter euren Männern es bezeugen, und wenn es keine zwei Männer gibt, dann ein Mann und zwei Frauen von denen, die euch als Zeugen geeignet erscheinen, damit, wenn sich eine der beiden irrt, die andere von ihnen sie daran erinnert. Und die Zeugen sollen sich nicht weigern, wenn sie gerufen werden. Und verschmäht nicht, es niederzuschreiben – seien es große oder kleine Beträge – bis zur festgesetzten Frist. Das ist rechtschaffener vor Gott und zuverlässiger, was die Bezeugung angeht und bewahrt euch eher vor Zweifeln, es sei denn es handelt sich um eine sogleich verfügbare Ware, die von Hand zu Hand geht unter euch; dann ist es kein Vergehen für euch, wenn ihr es nicht niederschreibt. Und nehmt Zeugen, wenn ihr miteinander Handel treibt. Und weder dem Schreiber noch dem Zeugen soll Schaden zugefügt werden. Und wenn ihr es tut, dann ist es wahrlich ein Frevel von euch. Und fürchtet Gott. Und Gott lehrt euch, und Gott ist über alles kundig.

Diese Darstellung finden wir nur beim Geschäftlichen (Anlass dafür: Darlehen). Wer in diesen Vers hinein interpretiert, dass die Frauen weniger intelligent, gedächtnisstark oder vertrauenswürdig als Männer seien, hat ein großes Problem: den Koran. Nirgends wird im Vers angedeutet, dass die Frau weniger Intelligenz besäße. Aus 24:6-9 können wir herauslesen, dass das Zeugnis vor Gott bei einer Frau genau gleich viel Wert trägt wie das Zeugnis eines Mannes. Aus Vers 3:195 lernen wir ausdrücklich, dass Gott Mann und Frau als gleichwertig sieht. Es ist zu folgern, dass dieser Vers lediglich eine Anweisung Gottes darstellt, hinter der keine weitere Bedeutung gefunden werden könnte. Weiter ist anzumerken, dass in der vorislamischen Zeit die Frauen keinerlei Rechte hatten und die damaligen Araber die Frauen, die gewillt waren, sich im Geschäftlichen zu betätigen, auslachten (Ausnahmen gab es natürlich auch). Gott aber sieht gleich zwei Frauen für diese Aufgabe vor und gibt ihnen eine gesellschaftlich wichtige Aufgabe, die damals hauptsächlich von Männern allein geführt wurde.

Freunde und Verwandte können dazu neigen, Darlehensangelegenheiten nicht schriftlich niederzulegen, weil sie meinen, das sei ein Zeichen für mangelndes Vertrauen. Doch Gott ermahnt dazu, dass alle Übereinkünfte bezüglich Schulden und geschäftliche Dinge aufgeschrieben und bezeugt werden sollten, damit alles seine Ordnung hat. Damit eine völlige Neutralität bei der Niederschreibung einer Schuld gewährleistet ist, wird wohlweislich ein Dritter hinzugezogen. Dieser Schreiber wird zur Gerechtigkeit bei seinem Tun ermahnt. Es wird genau bestimmt, wer die Schuld zu diktieren hat, da zu befürchten ist, dass der Kreditgeber, falls er selber diktiert, sich Vorteile verschaffen und somit den Schuldner schädigen könnte. Deshalb ist es die Aufgabe des Schuldners, dies zu tun. Er befindet sich in der schwächeren Position und es liegt in seinem Interesse, dass das Geschäft zu beider Zufriedenheit abgewickelt wird, wobei auch an ihn die Ermahnung ergeht, Gerechtigkeit walten zu lassen.

Die Anweisung, dass zwei Frauen anstelle eines Mannes Zeugnis ablegen können, hat nichts mit den ethischen oder intellektuellen Fähigkeiten der Frau zu tun; sie kann vielmehr darauf zurückgeführt werden, dass Frauen in der Regel ihr Wort (leider!) nicht immer so verteidigen können wie Männer. Männer tendieren beispielsweise dazu, die Lautstärke ihrer Stimme zu erhöhen, wenn eine Frau in einem Gespräch einen Einwand erheben will. Eine Zeugin kann manchmal dem Zorn einer der Geschäftsparteien ausgesetzt sein und ist in diesem Falle in der Regel körperlich unterlegen. Um dem vorzubeugen, ist es strengstens verboten, sie bei der Wahrheitsfindung auf irgendeine Weise zu behelligen. Der Versuch, auf einen der Zeugen Druck auszuüben, wird als Angriff auf die Gesetze Gottes angesehen.

Es gibt einen Vers, der besagt „und Wir lassen eine Ayah verschwinden für einen noch besseren“. Auf diesen Vers projiziert könnte das also folgendes bedeuten: Wie wir sehen, lernen wir aus diesem Vers, dass es wichtig ist, das Geschäftliche (Darlehen) mit zwei männlichen bzw. einem männlichen und zwei weiblichen Zeugen zu verrichten. Wir wissen aber heutzutage auch, dass das Geschäftliche nicht mehr unter Aufsicht von Zeugen verrichtet wird. Wir haben Dokumente, Schriften, Verträge und dergleichen, die beim Geschäft einsetzt werden und vor dem Gericht als Beweislast (Zeugen) benutzt werden können! Kann dies die Bedeutung von „und eine noch bessere Ayah“ sein?

 

Frauen schlagen!

4:34 Die Männer stehen den Frauen in Verantwortung vor, weil Gott die einen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen hingeben. Darum sind tugendhafte Frauen die Gehorsamen und diejenigen, die (ihrer Gatten) Geheimnisse mit Gottes Hilfe wahren. Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht gegen sie keine Ausrede. Wahrlich, Gott ist Erhaben und Groß.

Dieser Vers wird auf den folgenden Seiten unterschiedlich, aber mit gleichem Ergebnis erklärt:

Gedanken zur Sure 4 Vers 34

Schlüssel zum Verständnis des Koran (siehe Punkt 4)

Dürfen Frauen geschlagen werden?

 

Kopftuch und Frauen?

33:59 O Prophet, sag deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen etwas von ihrem Überwurf über sich herunter ziehen. Das bewirkt eher, dass sie erkannt werden und dass sie nicht belästigt werden. Und Gott ist voller Vergebung und barmherzig

Der Vers ist ein Ratschlag für Frauen, die Gefahr laufen durch Männer belästigt zu werden, dass sie sich äußerlich abgrenzen sollen um als anständige Frauen erkannt zu werden. Überspitzt und übertrieben gesagt sollten anständige Frauen sich von freizügigen, sexuell offenen Frauen (u.a. auch Prostituierte) unterscheiden – nicht nur im Charakter, sondern als zusätzliche Hilfe auch äußerlich. Weder eine bestimmte äußerliche Erscheinung noch ein bestimmtes Verhalten der Frau ist jemals als Rechtfertigung zu verstehen, unmoralisches Handeln zu legitimieren! Dies stellt nämlich einen Angriff auf die Gesetze Gottes dar.

Das Wort „Überwurf“ im Vers ist eher eine schlechte Wortwahl. Das arabische Wort „jalabib“ ist ein anderes Wort als das Wort in 24:31, was man als „Kopftuch“ verstehen will. Aber weder in 24:31 noch in 33:59 ist von Kopftuch die Rede, sondern von etwas Bedeckendem: die Tücher, die den Körper bedecken. Aus 24:31 können wir sehen, dass es um die Reize einer Frau geht, also um die Brüste und die Beine. Sich zu bedecken und die Tücher über sich herunter ziehen bedeutet, ihre Reize so zu bedecken, dass sie auch nicht durch die Kleidung „erahnt“ werden können. Es geht um das rechtschaffene, gesittete Kleiden. Wenn man nun unbedingt die Haare als Reize einer Frau verstehen will, dann ist das die individuelle, nicht auf dem Koran basierende Entscheidung der Frau selbst, ob sie ihre Haare dennoch bedecken will. Der Mann hat da keinerlei Einfluss – nur, dass die Männer mit ihren Frauen darüber reden können. Zwingen sollten wir sowieso niemanden (2:256).

 

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Gepriesen sei der Herr, der uns mittels Koran eine universale Lebensweise,
eine Lebensweise des gegenseitigen Respekts und der Liebe bescherte!

Schweinefleischverbot – bis wohin?

Ich suche Zuflucht bei Gott vor dem verworfenen Satan,
Im Namen Gottes, des Erbarmers, des Gnädigen

Es gibt Leute, die unter dem Einfluss der Gelehrten, welche eine neue Religion im Namen Gottes kreieren und meinen, es besser als Gott zu wissen, die diese Frage nach dem Schweinefleischverbot wie folgt beantworten: Es besteht ein Konsens unter den Gelehrten, sowohl den heutigen als auch den früheren, dass alle Teile des Schweins haram (verboten) sind.

Dass solch ein angeblicher Konsens keiner Überprüfung standhält, ist ja noch die eine Angelegenheit. Der viel wichtigere Umstand ist, dass man glaubt, den Gelehrten vertrauen zu müssen, wohingegen in der Gottergebenheit (Islam) das Prinzip der Selbstaufklärung und Überprüfung gilt (17:36). Über die Verbote oder Gebote des Koran lässt sich des Öfteren streiten, doch in wenigen Fällen ist die Sachlage deutlich.

Prinzipiell gibt es mehrere Wege, etwas zu erlauben oder zu verbieten. Die direkte Variante beinhaltete eine komplette Liste von Verbotenem oder Erlaubtem. Die indirekte Variante geht über Umwege und verbietet oder erlaubt ebenso alles, was zu einer sonst klar als verboten oder erlaubten bezeichneten Handlung führt. Das Wort Gottes beinhaltet keine abschließende Liste an Verboten. Es ist auf klare Art und Weise beschrieben, dass es erlaubt ist, wenn es nicht im Koran direkt oder indirekt verboten wurde (5:101-103).

Gelehrte wurden über Jahrhunderte hinweg als unfehlbare Autoritäten hingestellt. Ihre Meinungen sind jedoch unwichtig. Im Koran steht, dass der Schweinefleisch verboten ist und nicht „alle Teile des Schweins“, und egal wie man es umbiegen will, diese Tatsache ist unveränderbar.

Führen wir das Argument am Beispiel von Schweinefett. Schweinefett ist nicht verboten und diese Verse sind die beste Antwort für solche selbsternannte Gelehrte:

 

6:145-146 Sage: „Ich finde in der mir verkündeten Offenbarung keine den Menschen verbotene Nahrung, es sei denn: tote Tiere, beim Schlachten verflossenes Blut, Schweinefleisch, da es unrein ist, und das einem Wesen außer Gott geweihte und geschlachtete Tier. Wer gezwungen ist, davon zu essen, ohne vorsätzlich eine Übertretung oder eine Sünde begehen zu wollen, dem verzeiht Gott, ist dein Herr doch voller Vergebung und Barmherzigkeit. Den Juden haben Wir verboten, von den Tieren zu essen, die Krallen haben. Das Fett der Kühe und Schafe haben Wir ihnen zu essen verboten, außer dem, was am Rücken oder an den Eingeweiden haftet oder mit Knochen verwachsen ist. Das war eine Strafe für ihre bösen Taten. Was Wir dir verkünden, ist die Wahrheit.

 

Wie es klar ersichtlich ist, kann Gott es uns leicht mitteilen, wenn Er Fett verbieten will, weil Er es deutlich formulieren kann, wie in den obigen Versen gezeigt wurde. Er hat sogar detailliert, welches Fett für die Juden verboten war und sogar mit welchen Ausnahmen. Schweinefett hat Er nicht verboten. Er soll uns also über die detaillierten Verbote bzgl. der Nahrung der Juden aufklären und vergisst dabei, uns Schweinefett zu verbieten?

Die Juden werden im Koran an zahlreichen Stellen erwähnt, sowohl für schlechtes wie auch für vorbildliches Verhalten. Sie mischen in beiden Richtungen in der Weltklasse mit. Dass den Juden zusätzlich weitere Nahrungsmittel verboten wurden ist eine disziplinarische Maßnahme unseres Schöpfers. Es sind weitere Verbote für die besonderen Umstände, in denen Juden auf ihre Weise reagierten. Es stellt sich nun die Frage, was denn nun mit den heutigen Juden ist? Was können die dafür, was die früheren gemacht haben? Dass sich die Juden an diese Regeln halten, die sie in der Thora wiederfinden, ist ihre eigene Entscheidung. Kein Zwang, der nur aus dem Koran käme. Der Koran gibt lediglich wieder, was in den Schriften bereits steht.

Wie gesagt, es gibt Leute, die meinen, die die Offenbarungen Gottes korrigieren zu müssen, weil sie denken, dass sie es besser wüssten! Man beachte solche Leute nicht, die Gottes Gebote missachten!

 

16:116 Sagt nicht von dem, was eure Zungen lügnerisch behaupten: „Dieses ist erlaubt, und jenes ist verboten“, indem ihr eine Lüge gegenüber Gott erdichtet. Diejenigen, die ihre Lügen Gott zuschreiben, erzielen keinen Erfolg.

2:173 Für verboten erklärte ER euch doch nur (1) verendete Tiere zu essen, sowie (2) Blut, (3) Schweinefleisch und (4) Tiere, die anderen Gottheiten außer Gott geweiht wurden. Wer aber in der Not davon isst, ohne zu übertreiben oder eine böse Absicht zu hegen, der bürdet sich keine Schuld auf. Gott ist voller Vergebung und Barmherzigkeit.

 

Durch den Koran hindurch werden nur vier Nahrungen aus Tieren verboten (6:145; 16:115). Die erfundenen Verbote außerhalb dieser fußen auf den untereinander unterschiedlichen Rechtsschulen, welche die Erfindungen „Hadith & Sunna“ dem Koran beigesellen. Etwas zu verbieten, was Gott nicht verboten hat, bedeutet Gott einen Partner beizugesellen (siehe auch: 6:121,147; ebenfalls: 10:59-60 und 16:112-116).

Als Gottergebene (Muslime) dürfen wir prinzipiell Nutzen aus Schweinen ziehen. Nur der Verzehr vom Fleisch ist verboten. Der Genuss von Erzeugnissen wie Haribo, in denen Gelatine enthalten ist, ist also unbedenklich und erlaubt. Gelatine ist nämlich kein Fleisch, sondern ein Erzeugnis aus Bindegeweben von vor allem Haut und Knochen. Dass etwas „aus dem Schwein“ ist, ist noch keine hinreichende Bedingung. Es muss klar sein, aus welchem Teil des Schweins. Sind etwa Fleischbestandteile drin, also ist das Fett nicht getrennt vom Fleisch, ist das Produkt für den Konsum (als Nahrung) verboten. Auch das Pferdefleisch wie etwa in Pferdewürstchen ist erlaubt. Gottes Gebote einzuhalten ist für uns in erster Linie wichtiger als gesellschaftliche Harmonie mit irgendwelchen Gruppierungen, die Gottesworte eigenmächtig erweitern oder abändern. Sie erdichten eine Lüge über Gott.

Übrigens, wenn man nicht nur das Fleisch, sondern alles vom Schwein als verboten ansieht, so sind dann auch viele Medikamente, Zahnpaste, Brot, Kaugummi und weitere Dinge verboten, wo man es gar nicht vermuten würde. Es ist auch nicht immer erkennbar. Also nicht nur Gummibärchen können Bestandteile vom Schwein enthalten.

Um mehr über das Thema Schweinefleisch zu erfahren, können Sie folgenden Artikel lesen: Schweinefleisch und Gesundheit oder eine kürzere Übersicht hier durchlesen.

Frieden sei mit Ihnen!

Der Islam und die Menschenrechte

Die westliche und die islamische Welt – wenn es so etwas überhaupt gibt – stehen sich offensichtlich noch immer konfrontativ gegenüber. Streitpunkte sind dabei nicht nur dogmatische bzw. ideologische Unterschiede, sondern Fragen der Moral. Wenn ein Muslim sich mit einem Verfechter der westlichen Moderne oder Postmoderne unterhält, geht es häufig nicht vorrangig um die Existenz oder Nichtexistenz Gottes oder um das jeweilige Gottesbild, sondern um gesellschaftspolitische Fragen. Dabei finden sich die Muslime nur allzu oft hinsichtlich der folgenden drei Themen in der Defensive: Demokratie, die Menschenrechte im Allgemeinen und die Rechte der Frau im Besonderen. Es ist keine Übertreibung festzustellen, dass die Zukunft des Islam im Westen von den Antworten abhängt, welche die Muslime auf diese drei Fragen geben.

Beim Menschenrechts-Dialog machen die Muslime zunächst die verblüffende Feststellung, dass ihre westlichen Partner erstens glauben, die Menschenrechte erfunden oder gepachtet zu haben, und zweitens, dass Menschenrechte grundsätzlich nur im Westen beachtet, in der muslimischen Welt aber grundsätzlich missachtet werden.

Die erste dieser Überzeugungen ist verständlicher, da es tatsächlich nur im Okzident – vor allem in England – zur Herausbildung eines besonderen Menschenrechtskodex gekommen ist, der die Bürger vor dem Staat schützen sollte: Freiheitsrechte als Abwehrrechte (»freedom from«). Damals dachte noch niemand an bürgerliche Anspruchsrechte an den Staat (»freedom to«), die heute eine so große Rolle spielen. Wichtige Etappen der westlichen Menschenrechtsgeschichte waren die

  • britische Magna Charta libertatum (1215),
  • die Habeas Corpus Akte (1679) und die Bill of Rights (1689),
  • die amerikanische Unabhängigkeitserklärung von 1776, die noch auf Gott Bezug nahm
  • und die französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789, die keinen Bezug mehr auf Gott nahm.

Auf diesen ausschließlich westlichen Grundlagen entwickelten sich schließlich die berühmte Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen (1948), die beiden Internationalen Pakte über zivile, politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966 und die Menschenrechts-Instrumente des Europarats. Doch diese Entwicklung vollzog sich nicht etwa dank des Christentums, sondern trotz des Christentums; und sie bedeutet nicht, dass es zuvor keine »Human Rights« entsprechende Rechtspositionen gegeben hätte, zumal auf Qurʾanischer Grundlage.

Schlimmer ist die andere Unterstellung einer geschichtlich erwiesenen essentiellen Unfähigkeit islamischer Länder zur Beachtung von Menschenrechten. Richtig ist vielmehr, dass es im Verlauf der Weltgeschichte nahezu immer und überall schlecht um die Rechte der einfachen Menschen stand und auch heute – nahezu weltweit – schlecht steht, auch aber nicht nur in von Muslimen bewohnten Ländern. Man denke nur an China, Südamerika, Schwarzafrika, Serbien… Dabei muss klargestellt werden, dass die vielfache Verletzung von Menschenrechten in sogenannten islamischen Staaten – darunter Folter, Staatsterror, Polizeibrutalität, Wahlfälschung und Zensur – weder islamisch motiviert noch islamisch legitimiert sind. Im Gegenteil, es sind vor allem bekennende, friedliche, wenngleich politisch aktive Muslime, welche die Gefängnisse in der muslimischen Region bevölkern. Und schließlich dürfen wir unseren westlichen Dialogpartnern folgende Fragen nicht ersparen: Hat es je quantitativ und qualitativ schlimmere massenhafte Verletzungen der Menschenrechte gegeben als während der beiden Weltkriege in Europa, des Einsatzes von chemischen und atomaren Waffen, des stalinistischen Terrors, der industriellen Vernichtung von Juden, Geisteskranken, Homosexuellen, Zigeunern und politischen Gegnern im Holocaust, des Apartheit-Regimes und der ethnischen Säuberungen in Bosnien und im Kosovo? Und hat sich irgend eine dieser Scheußlichkeiten außerhalb der westlichen Zivilisation ereignet oder gar in der islamischen Region?

Obwohl beide Fragen ehrlicherweise verneint werden müssen, erlebt man doch, dass westliche Partner moralisch sich aufs hohe Ross setzen und – bei Strafe des Entzugs von Entwicklungshilfe – ihre, also die euro-amerikanische Ausprägung der individuellen Menschenrechte, vom Rest der Welt einfordern. Dabei werden die Menschenrechte bisweilen wie eine Keule geschwungen. Insofern hatte Parvez Manzoor recht, als er 1994 im Muslim World Book Review formulierte: »Human Rights talk is power talk.«. Das heißt beim Menschenrechtsdiskurs geht es [auch] um Macht.

Doch klagen hilft nichts. Es gilt, als Muslim Stellung zu beziehen.

Die Länder der Dritten Welt, euphemistisch Entwicklungsländer genannt, zu denen die meisten muslimischen Staaten gehören, selbst wenn sie im Petrodollar-Regen stehen, haben eine erste Verteidigungslinie aufgebaut, indem sie auf die Interdependenz der zivilen und der sozialen bzw. ökonomischen Menschenrechte verwiesen. Es liegt auf der Hand, dass Wahlen nur Stammeshäuptlinge bestätigen, solange die Wähler Analphabeten sind. Es ist ferner unbestritten, dass die Demokratie eine Zivilgesellschaft braucht, die ihrerseits wirtschaftlichen Wohlstand voraussetzt. Den Drittweltstaaten ist es daher tatsächlich gelungen, in die erwähnten Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen einen ganzen Katalog »ihrer« speziellen Menschenrechte mit aufnehmen zu lassen, darunter das Recht auf Erziehung, Arbeit und Lebensunterhalt.

Dieselben Länder glaubten, sich gegen den Menschenrechtsknüppel auch damit wehren zu können, dass sie die Universalität der Menschenrechte in Frage stellten. Diese seien eurozentrisch und ethnozentrisch und anderen Kulturen, etwa in Asien und Schwarzafrika, wesensfremd. Diese Ansicht mag hinsichtlich inflationärer, modischer »Menschenrechte« zutreffen, wie etwa eines »Rechts auf Angst« »Rechts auf Rausch« oder eines Rechts auf gleichgeschlechtliche Eheschließung – alles Forderungen aus der grünen Ecke. Diese Ansicht trifft jedoch hinsichtlich des klassischen Kerns der Menschenrechte nicht zu, wozu das Recht auf Leben, Freiheit von Folter, Meinungs- und Gewissensfreiheit, Religionsfreiheit und Freizügigkeit gehören. Muslime schaden sich selbst, wenn sie sich dazu hinreißen lassen, die Universalität dieses Kernbestands an Rechten zu leugnen.

Weitaus bessere Strategie ist es, sich im islamischen Rahmen mit dem Menschenrechtsphänomen zu befassen.

Dabei stellt man zunächst fest, dass sich der Begriff »Menschenrechte« weder im Judentum noch im Christentum oder Islam entwickelt hat – nicht nur, weil dieser Begriff in den islamischen Rechtsquellen nicht auftaucht, sondern weil es einem gläubigen Menschen gegen den Strich geht, ein Individuum als Inhaber von Rechten zu begreifen. Göttliche Rechte für Menschen, ja, aber Rechte des Menschen, nein. In der Tat ist dieser Begriff unmittelbar mit der Vorstellung der Aufklärer des 18. Jahrhunderts verbunden, dass der Mensch autonomer Maßstab aller Dinge sei. Das ist für Menschen mit transzendenter Bindung inakzeptabel.

Zum Zweiten musste es muslimischen Juristen widerstreben, ja als blasphemisch erscheinen, göttliche Normen in eine hierarchische Ordnung höher und niederrangiger Rechten zu zwängen. Das deutsche Recht kennt zum Beispiel die normative Rangfolge von

  1. Völkerrecht,
  2. Grundgesetz,
  3. Gesetzen,
  4. Verordnungen,
  5. Verwaltungsrichtlinien,
  6. Verwaltungsakte.

Im Gegensatz dazu führen muslimische Juristen seit jeher sämtliche Normen der Scharia als gleichrangig auf, von der rituellen Reinigung bis zum Zinsverbot.

Beides – der mangelhafte Begriff »Menschenrechte« und die Ablehnung einer Rechtshierarchie hätten indessen der Entwicklung einer islamischen Menschenrechtslehre nicht im Wege stehen müssen. Dass dies gleichwohl versäumt wurde, setzte den Islam dem falschen Verdacht aus, menschenrechtsfeindlich zu sein. Dabei wäre es relativ einfach gewesen, mit etwas Einfallsreichtum zu beweisen, dass der Islam (i) alle klassischen Menschenrechte schon seit 1400 Jahren kennt und (ii) besser verankert hat als der Okzident seinen Kodex.

Das Verfahren dazu ist einfach: Wenn Allah (t.) in 4:92 Mord verbietet und den Mörder eines einzelnen in 5:32 mit jemand gleichsetzt, der die ganze Menschheit ermordet hat, dann kann man daraus zwar nicht unmittelbar, aber mittelbar – als Reflex – ein allgemeines Recht auf Leben ableiten. Wenn Allah (t.) in 42:38 die Muslime dazu anhält, ihre Angelegenheiten im Benehmen miteinander zu regeln, dann kann man daraus zumindest mittelbar ein allgemeines Recht auf politische Partizipation herleiten. Wenn die ersten drei Kalifen durch Wahl ermittelt wurden, ohne mit dem Propheten blutsverwandt zu sein, kann man daraus ableiten, dass ein islamischer Staat eine demokratische Republik sein kann, jedenfalls aber keine Monarchie sein muss. Stolpern wir also nicht über Terminologie, wo ein islamischer Rechtsschutz für Menschen konzeptuell nachweisbar ist.

Dass solche Rechte – als von Gott gewährt und Ihm gegenüber zu beobachten – im Prinzip wirksamer verankert sind als vertraglich vereinbarte (und somit vertraglich abänderbare) Rechte, liegt auf der Hand. Im Westen – sei es die verflossene Sowjetunion, seien es die Vereinigten Staaten – hat sich jedenfalls der Menschenrechtkatalog allzu häufig nur als ein Stück Papier erwiesen; man befrage nur Afro-Amerikaner oder amerikanische Indianer. Unbestritten ist jedenfalls, dass es der Menschheit noch nie gelungen ist, unter bloßem Einsatz ihrer Ratio ein allgemein anerkanntes und als bindend empfundenes »Naturrechtssystem« zu erfassen. Auch deshalb bemühen sich neuerdings Persönlichkeiten wie Altbundeskanzler Helmut Schmidt und der emeritierte Theologieprofessor Hans Küng um eine Erklärung der Vereinten Nationen über die Menschen-Pflichten, zur besseren Absicherung der offenbar zu schlecht gesicherten Menschenrechte. Papier über Papier! Auch hier geht es offensichtlich ohne Offenbarung nicht.

Die Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) raffte sich am 5. August 1990 immerhin zu einer Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam auf, einem bloß politischen Dokument. Rechtlich noch weniger verbindlich ist eine vorausgegangene Menschenrechtserklärung eines obskuren Islamrats von Europa vom 19. September 1981. Doch auch einzelne islamische Persönlichkeiten haben sich inzwischen in die Menschenrechtsdiskussion eingeschaltet, darunter Prof. Hamidullah, Abu ‚Ala Mawdudi und Prinz Hassan von Jordanien. Während einer von ihm einberufenen »Roundtable Conference« in ‚Amman vom 10.-13. Dezember 1994 zur »Förderung der Universalität der Menschenrechte«, sagte Hassan: »Bezüglich der Menschenrechte brauchen wir unbedingt einen globalen Konsensus… Die universelle Erklärung der Menschenrechte umgrenzt den Minimumstandard menschlichen Lebens. Ich glaube, dass mein Glaube, der Islam, das gleiche Ziel anstrebt. Für jeden der 30 Artikel der Erklärung findet sich entsprechendes in Qur´an, Hadith und Sunna des Propheten.« Die erste Schlussfolgerung der Konferenz lautete »Alle Menschen sind Träger von Menschenrechten.«

Dank dieser Vorarbeit ist es relativ einfach, diejenigen wenigen Unterschiede darzustellen, welche es scheinbar zwischen den westlichen und den islamischen Menschenrechtskatalogen gibt. Es handelt sich um

  1. Apostasie,
  2. Sklaverei,
  3. Statut der Schutzbefohlenen,
  4. Rechte der Frau,
  5. und Körperstrafen.

Wie sich dank zeitgenössischem Idschtihad ergibt, liegen die Ansichten beider Seiten allerdings weniger weit auseinander als es den Anschein hat. Maßgeblich dafür sind bzw. waren muslimische Gelehrte wie Fazlur Rahman, Muhammad Asad, Fatih Osman, Alija Izetbegović, Hassan und Maher Hathout, Rashid al-Ghannuschi, Yusuf al-Qaradawi, Jeffrey Lang, Mohamed Talbi und Hassan al-Turabi.

Was Apostasie anbetrifft, verschwindet jeder Konflikt, wenn muslimischerseits erkannt wird, dass es nach Qur’an und Sunna in dieser Welt keinerlei Strafe für den bloßen Abfall vom Islam gibt. Der Qur’an beschreibt sogar mehrere Fälle von Glaubensabfall, ohne daran eine zeitliche Strafe zu knüpfen. La ikraha fi-d-din [Kein Zwang in der Religion] gilt auch, ja erst Recht, zwischen Muslimen. Strafverfolgt wurden abtrünnige ex-Muslime ursprünglich nur, und das zu Recht, wenn sie Hochverrat (ar-ridda) begingen, also im Sinne von 5:33 aktiv kämpften und auf Erden Unheil stifteten. Das aber, die Bestrafung von Hochverrat, möglicherweise (besonders im Krieg) mit dem Tod, ist weltweite Praxis und verstößt nicht gegen die Menschenrechte. [So bleibt in diesem Zusammenhang allenfalls der Vorwurf, dass ein Apostat erbrechtlich benachteiligt werden kann. Doch ist auch hier die Zugehörigkeit zum Islam wie eine evtl. ebenfalls erbrechtlich relevante Staatsangehörigkeit zu sehen.]

Ähnlich steht es mit der Sklaverei. Vorschriften darüber dürfen wir nicht aus dem Qur’an entfernen. Aber wir können diese Vorschriften dahin deuten, dass Allah (t.) mit Hilfe der qur’anischen Offenbarung die Sklaverei tendenziell, Schritt für Schritt abschaffen wollte. Daher kann ein muslimischer Staat heute einem völkerrechtlichen Sklavereiverbot ohne weiteres vorbehaltlos zustimmen.

Der Schutz religiöser Minderheiten (al-dhimmi) ist im Islam sehr stark ausgeprägt und äußerst modern. Aber die Schutzbefohlenen halten sich heute für Bürger zweiter Klasse, wenn sie keine volle Staatsbürgerschaft genießen. Nach Ansicht unter anderem von Fatih Osman gibt es indessen kein rechtliches Hindernis, Nichtmuslimen in einer nationalstaatlich verfassten muslimischen Gesellschaft die nationalen Bürgerrechte zu verleihen, wenn sie dies wollen; das Minderheitenstatut der Scharia schreibt insofern einen Mindeststandard fest, nicht das absolute Maximum der zu gewährenden Rechte. Als Bürger sind Nichtmuslime natürlich wehrpflichtig und der allgemeinen Besteuerung unterworfen. Sowohl der Sudan wie Ägypten handhaben es hinsichtlich ihrer christlichen Bevölkerungen so, mit Billigung der Muslimbrüder.

Eine andere Frage ist es, ob es völkerrechtlich zulässig ist, das Amt des Staatsoberhaupts in einem muslimischen Staat einem Muslim vorzubehalten. Auch dies halte ich für irrelevant: Zum einen ist es unwahrscheinlich, dass in einem mehrheitlich muslimischen Land ein Nichtmuslim als Amir gewählt würde. Zum anderen betrachtet die Umma die Zugehörigkeit zum Islam als Kriterium für die Mitgliedschaft zu ihr. Muslimsein entspricht insofern einer Staatszugehörigkeit, und das Völkerrecht überlässt die innere Organisation eines Staates den jeweiligen Staatsbürgern.

Was die Rechte der Frau anbetrifft, ist vorab festzustellen, dass der Gleichheitsgrundsatz nur erfordert, gleiche Sachverhalte gleich zu behandeln. Ungleiche Sachverhalte dürfen also grundsätzlich ungleich behandelt werden. Ob es modisch ist oder nicht gehen die muslimischen Männer und die muslimischen Frauen nun aber einmal davon aus, dass Frauen und Männer physiologisch und damit auch psychologisch nicht identisch sind, wie es Allah (t.) so köstlich in 3:36 sagt: »… das Männliche ist nicht wie das Weibliche …« Daher sind aus islamischer Sicht unterschiedliche Regelungen gerechtfertigt, soweit sie sich aus dem biologischen Unterschied der Geschlechter ergeben.

Die westliche Menschenrechtsdoktrin ignoriert diese Unterschiede allerdings ganz bewusst zugunsten einer Gleichheitsfiktion, die mit fundamentalistischem Ingrimm verfochten wird. Gleichwohl ist der Konflikt im Praktischen geringer als mancher gerne glauben möchte:

Die erbrechtliche Ungleichstellung der Frau gemäß 4:11 ist aus islamischer Sicht de facto keine Benachteiligung, weil sie im Gegensatz zu ihrem Bruder keinerlei erbrechtliche Verpflichtungen hat. Im Übrigen kann jeder Erblasser den Erbteil seiner Töchter testamentarisch vergrößern.

Der geringere Wert der Zeugenaussage einer Frau vor Gericht gem. 2:282 f. ist nach Auslegung zahlreicher zeitgenössischer fuqaha von der im Qurʾan geschilderten Situation abhängig, also davon, dass die Zeuginnen auf dem zu bezeugenden Gebiet unerfahren sind. Es geht also nicht um das Geschlecht, sondern um Kompetenz. Dem Zeugnis einer muslimischen Geschäftsfrau mag man also volles Gewicht beimessen, wenn es um Wirtschaftsangelegenheiten geht.

Die Rolle von Mann und Frau in der Ehe wurde in der Vergangenheit von einem traditionellen, möglicherweise vorislamischen Verständnis von 2:228 bestimmt, wonach die Männer »das letzte Wort« haben, und von 4:34, wo es heißt: ar-rijal qawwamuna ’ala n-nisa. Typischerweise wurde dies bis in die jüngere Zeit so verstanden, als stehe der Ehemann als Chef über seiner Frau. So kann man es noch immer in Qur’an-Übersetzungen ins Deutsche, Englische und Französische lesen, zum Beispiel bei

  • Max Henning,
  • Lazarus Goldschmidt,
  • Rudi Paret,
  • Muhammad Rassoul,
  • Marmaduke Pickthall,
  • Muhammad Hamidullah,
  • Hamza Boubakeur,
  • Denise Masson
  • und O.Pesle/Tijani.

Heute verstehen maßgebliche Qurʾan-Übersetzer von Yusuf Ali und Muhammad Asad über T. B. Irving und al-Hilali / Muhsin Khan bis Jaques Berques, Adel Khoury und Ahmad von Denffer diesen Schlüsselsatz etwa wie folgt: »Die Männer stehen für die Frauen ein« – und zwar wegen ihrer normalerweise größeren physischen oder finanziellen Möglichkeiten. Nichts Grundrechtswidriges also aus meiner Sicht! Noch leichter ist die Macho-Fehlinterpretation von 2:228 zu entlarven: Hier handelt es sich gar nicht um eine Statusfrage, sondern um eine technische Einzelheit des Scheidungsrechts. Der Mann hat hier [klassisch interpretiert] das letzte Wort nur, weil es sich um sein bei der Ehefrau eingebrachtes Vermögen handelt.

Dass eine Muslima – im Gegensatz zum Muslim – nach Umkehrschluss aus 5:5 keine interreligiöse Ehe mit einem Juden oder Christen eingehen kann, hängt unmittelbar mit dem soeben geschilderten Verständnis der Rolle des Mannes in der Ehe zusammen; denn wenn dieser eine Chefrolle hat, kann seine muslimische Frau kaum erwarten, dass er ihre Überzeugungen sensibel honoriert. Schließlich ist nur ein Muslim gehalten, alle Propheten zu ehren.

Dass eine Frau gleichzeitig nur einen Ehemann ehelichen kann, mag ursprünglich damit zu tun gehabt haben, dass schon aus römischer Sicht pater semper incertus. Die Mehrehe mag Männern aber auch angesichts des großen Frauen- und Witwen- »überschusses« in kriegerischen Zeiten erlaubt worden sein. Wie dem auch sei: Auch hier sehe ich auf Grund der zivilisatorischen Entwicklung der umma keine signifikante Benachteiligung der Frau mehr; hat sich doch die Einehe im islamischen Bereich im Einklang mit dem Qurʾan de facto durchgesetzt. Mehrehen in der muslimischen Welt sind heute nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen seltener als ehebrecherische Verhältnisse mit bestallten Maitressen im Okzident. Es kann kein Zweifel sein, dass dies der von Allah (t.) im Qurʾan selbst in Gang gesetzten Entwicklung entspricht; denn Allah hat gemäß 4:129 Selbst ausgeschlossen, dass ein Mann mehreren Ehefrauen gerecht werden könnte, selbst wenn er es wünschte. Allah hat die Mehrehe in 4:3 zusätzlich unter eine klare Bedingung gestellt, die fast nie eingehalten wurde, ja von Männern beim Zitieren des Verses gewöhnlich unter den Tisch fallen gelassen wird. Dort heißt es nämlich: »Und wenn ihr fürchtet, sonst den Waisen nicht gerecht werden zu können…« Vor diesem Hintergrund war die ungehemmt polygame Praxis der Muslime über Jahrhunderte meist illegal. Auch auf diesem Gebiet können wir also menschenrechtlichen Vorwürfen gelassen entgegen sehen.

Die vom Strafrecht (hudud) der Schari’a vorgesehenen Körperstrafen sind nach westlichem Menschenrechtsverständnis grausam und entwürdigend, also völkerrechtswidrig. Dabei denkt man an

  1. die Steinigung bzw. das Auspeitschen von Ehebrechern
  2. und die Amputation bei Dieben.

Auch hier sollten die Muslime nicht in apologetische Panik verfallen, statt als erstes festzuhalten, dass sogar die amerikanische Vormacht des Westens an der Todesstrafe festhält, die – sei es durch Köpfen, Hängen oder Spritzen – gewiss die grausamste aller Körperstrafen ist. Solange dies so ist, ist es scheinheilig, sich über den Islam zu beklagen, zumal die islamische Praxis im Strafrechtsbereich sich von der bloßen Rechtstheorie enorm unterscheidet.

Ich stehe nicht allein mit der dezidierten Meinung, dass es keine islamische Rechtfertigung für Steinigen gibt. Eine Vorschrift, Ehebrecher zu steinigen, findet sich im Qurʾan nicht, sondern nur in der Bibel, nämlich im 5. Buch Moses (22:20-22). […] Dass der Qurʾan die Steinigung nicht vorsieht, ergibt sich im Übrigen auch daraus, dass für unfreie Ehebrecher die Hälfte der Strafe für freie Ehebrecher angeordnet ist. Was aber wäre die Hälfte der Todesstrafe?? Schließlich ist das Beweisrecht des islamischen Strafverfahrensrechts derart anspruchsvoll, dass wegen Ehebruchs kaum jemand verurteilt werden kann, der dies mit einem freiwilligen Bekenntnis nicht selbst will. (Präsident Clinton wäre es nach den Regeln des islamischen Rechts besser ergangen.)

Das Verständnis der Abschreckung dienenden qurʾanischen Strafandrohung für Diebstahl in 5:38 setzt voraus, dass man ihre sozialpolitische Funktion sieht: Dass man weiß, wie sehr die soziale Absicherung der Frau, vor allem im Alter, praktisch darauf beruht, dass ihr die in Form von Edelmetall erhaltene Brautgabe nicht gestohlen wird. Außer in bargeldlosen Gesellschaften ist Diebstahl ein Anschlag auf das System. Im übrigen hat die islamische Jurisprudenz auch diesen Straftatbestand über die Definition von Diebstahl so entschärft, dass man sich Jahrzehnte in der muslimischen Welt aufhalten kann, ohne jemand zu begegnen, dem eine Hand fehlt. Dies liegt nicht am Mangel an Dieben, sondern an der liberalen Diebstahlsdefinition der islamischen Jurisprudenz. Danach liegt Diebstahl nur bei Wegnahme größerer, gesicherter Wertgegenständen vor, die nicht in öffentlichem Eigentum stehen. In Notzeiten wurde die Verfolgung von Diebstahl schon seit dem Kalifen ‚Umar suspendiert. Doch selbst in normalen Zeiten lässt man dieses Delikt in nur wenigen Wochen »verjähren« so dass es auch hier nur äußerst selten zu einer Verurteilung – und noch seltener zu einer Vollstreckung des Urteils – kommt. Wenn Islamkritiker positive Vorschriften im Qur’an finden – wie etwa das Toleranzgebot in 2:256 oder 5:48 – wischen sie diese Normen gerne vom Tisch, weil die Realität ganz anders sei. Finden sie aber eine auf sie negativ wirkende Vorschrift – wie die Strafe für Diebstahl – fixieren sie sich auf die Norm, ohne die Realität zu berücksichtigen. Der islamischen Weit die normative Behandlung des Diebstahls ohne Berücksichtigung der humanen Praxis entgegenzuhalten, entspricht daher einem Messen mit zweierlei Maß.

Dieser Überblick führt zu der Schlussfolgerung, dass die Menschenrechte im Islam nicht voll mit den Menschenrechts-Pakten der Vereinten Nationen übereinstimmen, weshalb diese denn auch von vielen muslimischen Ländern nur unter dem Vorbehalt ratifiziert wurden, dass die Scharia davon unberührt bleibt. Wie wir gesehen haben, ist der Konfliktsbereich andererseits so klein, dass der Islam als ein komplementäres Menschenrechtssystem verstanden werden kann.

Was den Konfliktbereich anbetrifft, habe ich gezeigt, wie er auf einzelnen Gebieten im Wege einer islamkonformen Neuinterpretation der Quellen (idschtihad) und der strikten Einhaltung des islamischen Strafverfahrensrechts wenn nicht bereinigt, so doch entschärft werden kann.

Doch dieses Verfahren hat Grenzen, weil die Scharia als göttliches Recht letztlich nicht zur Disposition steht, auch dann nicht, wenn Änderungen scheinbar im öffentlichen Interesse (maslaha) stünden. Soweit sich der Konflikt deshalb nicht lösen lässt, bleibt den Muslimen nur übrig, ihn auszusitzen, bis der Wind der Moderne und Postmoderne in einer Post-Post-Moderne wieder dreht. Das gilt zum Beispiel hinsichtlich der rechtlichen Aufwertung gleichgeschlechtlicher Verhältnisse analog zur normalen Ehe. In dieser und anderer Hinsicht gilt es einfach, Geduld zu zeigen. Geduld ist eine muslimische Primärtugend.

Schlüssel zum Verständnis des Koran: Beispiel 2 – Kāfir: Der Mensch als Ableugner

Wer ungläubig scheint,
kann in Wahrheit gläubig sein.

Dieser Satz fasst das Ergebnis dieses Beispiels zusammen. Der Begriff Kāfir (كافر) wird in den gängigen Übersetzungen oft mit „Ungläubiger“ übersetzt. Leider wird in anderen, durchaus bekannten, sich als muslimisch ausgebenden Plattformen dieser Begriff offen und in voll abwertender Bedeutung auf alles „nichtmuslimische“ angewandt. Dieser Zustand ist höchst bedauerlich. Daraus resultieren auch manchmal verständliche empörte Reaktionen derjenigen, die an keinen Gott glauben wollen, weil sie glauben, dass diese (rassistische) Haltung allgemein aus der Lesung abgeleitet wird. Die von bestimmten Gruppierungen übliche pauschale Betitelung eines Nichtmuslims als „Kāfir“ wirkt in der Tat mittlerweile wie ein rotes Tuch. Aber auch „muslimische Abweichler“ vom sog. „rechten Glauben“ (und das scheint die Mehrheit zu sein) werden in bestimmten Kreisen geradezu mit Wonne und inflationär den Kāfirūn oder Kuffār (كفّار , plural von Kāfir) zugerechnet. Deshalb ist bei der Beschreibung der Kāfirūn geboten, sich Folgendes zu merken: Ein Ablehner oder Ableugner zu sein, hat nicht zwingend allein mit einem Glaubensbekenntnis zu tun, sondern mit bestimmten Wesenszügen. Hierbei stehen immer die inneren Werte im Vordergrund und nicht, wie viele glauben, das Aussprechen eines Bekenntnisses. Denn laut der Lesung ist das bloße Aussprechen eines Bekenntnisses kein Zeichen wahren Glaubens (2:8–10).

Die nachfolgende Liste soll deutlich machen, dass ein Ableugner nicht lediglich jemand ist, der sich nicht zum gottergebenen (muslimischen) Glauben bekennt, sondern auch ein offizieller Gottergebener sein kann, der beispielsweise gewisse Regeln der Gottergebenheit zu seinem eigenen Vorteil auszulegen versucht. Einem Menschen steht es nicht wirklich zu, andere Menschen als Ableugner im von Gott verurteilten Sinne zu betiteln; dieser Urteilsspruch steht am Jüngsten Tag allein Gott dem Allweisen und Allwissenden zu. Deshalb sollte folgende Liste nicht dazu dienen, die Fehler bei anderen zu suchen, sondern wohl eher dazu, dass wir uns selbst an der eigenen Nase fassen und an uns arbeiten, damit unsere Seele im Positiven gedeihen kann! Kurz gesagt: Diese Liste dient für die Selbstüberprüfung und nicht für die Verurteilung anderer Menschen. Im Gegenteil, die Lesung Gottes mahnt uns, dass wir ihnen stattdessen mit Vergebung entgegentreten sollen:

 

45:14–15 Sprich zu denen, die glauben, sie mögen denen vergeben, die nicht mit den Tagen Gottes rechnen, auf dass Er die Leute für das belohne, was sie verdienen. Wer Gutes tut, tut es zu seinem eigenen Vorteil. Und wer Böses tut, tut es zu seinem eigenen Schaden. Zu eurem Herrn werdet ihr dann zurückgebracht.

45:18–19 Dann brachten Wir dich auf einen klaren Pfad in der Sache des Glaubens: So befolge ihn, und folge nicht den Launen derer, die nichts wissen. Sie können dir vor Gott nichts nützen. Diejenigen, die Unrecht tun, sind einander verbündet. Gott aber ist der Verbündete der Rechtschaffenen.

 

Ayman Teryaki, mein werter Freund, schrieb zu diesem Vers den folgenden Satz, dem ich nichts hinzuzufügen habe:

 

Dass Gott uns aus Seiner Barmherzigkeit Sein Wissen gab, heißt nicht, dass wir Anderen gegenüber überheblich sein dürfen. Andere zu verurteilen, gilt sicher nicht als Pluspunkt bei unserem Herrn. Nur wer rechtschaffen handelt und sich unter Gottes Willen verbündet, kann von Gott Beistand erhalten.

 

Außerdem tauchen dermaßen viele verschiedene Faktoren auf, dass Sie sie sicherlich nicht alle bei einem einzigen Menschen finden werden. Die meisten der genannten „Eigenschaften der Ableugner“ könnten sowohl auf Gottergebene als auch auf solche zutreffen, die nicht Gott ergeben sind.

Es darf natürlich nicht vergessen werden, und das ist bei solch einer Auflistung schlichtweg unmöglich darzustellen, dass die Eigenschaften auch in der Lesung nochmals verschieden bewertet werden. Beispielsweise ist die einzig unverzeihliche Eigenschaft des Menschen das Ableugnen der Einheit Gottes – damit verbunden auch die Ableugnung des Jüngsten Tages, wenn sie unveränderlich bis zum Tod beibehalten wird. Dies ist uns aus den vorigen Kapiteln als Beigesellung bekannt. Alles andere ist verzeihlich. Doch nur Gott kann verzeihen, weswegen wir stets um Vergebung bitten müssen. Niemand ist ohne Sünde, so dass er ohne Vergebung auskäme (35:45, 16:61). Die Mindestkriterien zum Erlangen des Seelenheils und um in die Barmherzigkeit Gottes auch am Jüngsten Tag aufgenommen zu werden sind, dass ein Mensch, ob er sich „Muslim“ nennt oder nicht, an Gott und an das Konzept der Verantwortlichkeit für die eigenen Taten (also an das Jüngste Gericht) glaubt und gute Werke vollbringt (2:62, 5:69).

 

2:64 … Ohne die Huld Gottes gegen euch und seine Barmherzigkeit wärt ihr gewiss unter den Verlierern.

 

Gelobt sei der Herr aller Welten und jeglicher Dank gebührt Gott für seine großzügige, allumfassende Barmherzigkeit.

Menschen können nicht in die Herzen ihrer Mitmenschen blicken. Wir sollten deshalb auch nicht urteilen. Wer ungläubig scheint, kann in Wahrheit gläubig sein. Viele hungern und dürsten im geistigen Sinn, aber sie finden keinen Ausweg und hängen sich deshalb an vergängliche, meist irdische Dinge, obwohl wir uns und unser Herz zuerst an Gott hängen sollten. Ein Fehler ist der, dass die „Gläubigen“ sich anmaßen fromm und besser als die „Ungläubigen“ zu sein. Das ist eine Sünde, denn:

 

Lukas 14:11 Wer sich selbst erhöht, der wird erniedrigt werden; und wer sich selbst erniedrigt, der wird erhöht werden.

 

Vor Gott zählt der Mensch mit seinen rechtschaffenen Taten und nicht der Status (49:13).

 

Verwendung des Wortes „Kufr“ in der Lesung

Wenn wir das Verbalnomen „Ableugnung“ (kufr) betrachten, so werden wir in der Lesung sehen, dass damit nicht nur der spirituelle Aspekt gemeint ist, also nicht nur „Unglauben an eine Gottheit“. Beispielsweise werden in 57:20 die Säleute als „kuffār“ bezeichnet: Arbeiter auf dem Feld, die den Boden bestellen. In dieser Verwendung der Wurzel kāf-fā-rā sehen wir bereits die Grundbedeutung: Das „Verbergen“ oder „Bedecken“ irgendeiner Sache oder Angelegenheit, in 57:20 also das Verbergen des Samens in der Erde.

In vielen Fällen wird das Wort „kufr“ im Sinne einer „Undankbarkeit“ verwendet.106 Meistens aber wird das Wort als Gegenteil von Glaube (Īmān) verwendet. Daher erhält dieses Wort auch die Nebenbedeutung von „jemand, der nicht an Gott glaubt“ oder auch jemand, der „ständig alles anzweifelt und die Wahrheit innerlich oder äußerlich ableugnet“ (ich erinnere an die vorigen Kapitel, in denen ich erklärte, dass Īmān mit einer gesicherten Überzeugung zu tun hat). Ich hatte in unserer Methodik die semantische Ebene betont. Das heißt, wenn ein Wort als klares Gegenwort zu einem anderen Wort steht, erhält es beträchtlichen semantischen Wert als das Gegenwort. Nichtsdestotrotz ist dies nur eine Nebenbedeutung, der in der Lesung am meisten Gewicht verliehen wurde. Im Versuch, ein all diese Kategorien von kufr umfassendes Wort zu finden, entschieden wir uns in unserer Ḥanif-Übersetzung für „Ableugnung“ und dementsprechend ist ein Kāfir also ein Ableugner.

Die Ableugung ist jedoch keine rein dogmatische Kategorie, die sich am Fehlen und am Ableugnen der Glaubensbezeugung (schahādah) erkennen ließe, sondern stellt eine Lebenshaltung dar, die aktiv und bewusst auftritt. Dies ist besonders daran zu erkennen, dass die Ableugnung immer wieder im Sinne einer Undankbarkeit verwendet wird, denn in Undankbarkeit verbirgt man die Gaben und die Gunst Gottes und allgemein betrachtet verbirgt man also wissentlich die Wahrheit. Dieses Ableugnen findet meist als aktive Zurückweisung statt. Nicht von ungefähr werden dann in der Lesung mit diesem Wort Haltungen verknüpft, die als aktiv arrogant und unterdrückerisch beschrieben werden.

Wer ungläubig scheint, kann in Wahrheit gläubig sein.Ableugnung darf infolgedessen nicht mit der rein religiösen oder weltanschaulichen Ablehnung des Monotheismus in Verbindung gebracht werden. Es ist äußerst interessant, wenn wir sehen, dass ein solcher Ableugner laut der Lesung früher gar das Vorhandensein einer solchen Gottheit anerkannte (2:61–63; 31:25; 33:9,78), aber keine Konsequenzen daraus zog, wie etwa sich selbst und seine eigene Lebensweise auf politischer, soziologischer und kultureller Ebene zu ändern (9:34,35; 13:18).

Die 525 Stellen in der Lesung, welche die Wurzel kāf-fā-rā (ك ف ر) betreffen, kommen in insgesamt 465 Versen vor. Dabei werden die nachfolgend aufgeführten Formen der Wurzel verwendet, wobei ich hierbei daran erinnern möchte, dass die klassisch-arabischen und nicht die modernen Bedeutungen des heutigen Standardarabisch untersucht werden.

  • 289 Mal als das Verb des ersten Verbstammes: ableugnen (kafara – كَفَرَ)
  • 53 Mal als das Verbalnomen des ersten Verbstammes: Ableugnung (kufr – كُفْر; kufrān – كُفْرَان; kufūr – كُفُور; kafūr – كَفُور, letzteres im Sinne von Undankbarkeit)
  • 157 Mal als das aktive Partizip als Singular oder Plural des ersten Verbstammes: Ableugnende/ableugnend (kāfirūn – كَٰفِرُون und kuffār – كُفَّارٌ ; synonym dazu fünfmal kaffār – كَفَّار als Adjektiv oder Nomen), ableugnend (kāfira – كَافِرَة) und Ableugnender/Ableugner (kāfir – كَافِر)
  • 14 Mal als das Verb des zweiten Verbstammes: verbergen/entfernen/zurückweisen (kaffara – كَفَّرَ), auch im Sinne von wiedergutmachen oder Sühne
  • Viermal als Nomen abgeleitet vom zweiten Verbstamm: „Sühne“ (kaffāra – كَفَّٰرَة)
  • Einmal als das Verb des vierten Verbstammes: Ableugnung veranlassen, undankbar sein (ʾakfara – أَكْفَرَ)
  • Einmal je nach Sichtweise als das Nomen Kampfer oder als das Adjektiv entlastend (kāfūr – كَافُور) und einmal als das Nomen „Ableugnende“ (kawāfir – كَوَافِر)

Wir sehen also deutlich, dass die Grundbedeutung eher im „Verbergen“ liegt und sowohl negativ (in Bezug auf die Ableugner und Undankbaren) als auch positiv (das Verbergen von Sünden: Die Sühne) verwendet werden kann. Die Lesung zeigt uns vor allem auf, dass das „Ableugnen“ immer auch ein Bezugssystem braucht, man also je nach Kontext ein „erwünschter Ableugner“ oder „unerwünschter Ableugner“ sein kann. So etwa, wenn Abraham zu seinem Volk sagt, dass er sie ableugnet im Sinne von Ablehnung der Falschheiten. Insofern war Abraham ein Ableugner, nur in einem anderen Kontext! (60:4)

Ein Beigeseller (muschrik) ist des Weiteren per Definition auch ein Ableugner (kāfir), da er mindestens dem Prinzip der absoluten Einheit Gottes (tawḥīd) widerspricht, indem er beispielsweise die absolute, alleinige Autorität Gottes in der Religion nicht in vollem Umfang akzeptiert, sondern in anderen Worten diese Wahrheit vor sich selbst oder anderen verbirgt. Er lehnt das Prinzip ab, leugnet es also in seinen Grundzügen. Ein Ableugner hingegen verbirgt die Wahrheit, um sein eigenes Ego, sein Selbst (nafs) zu schützen, weshalb er sich selbst Gott beigesellt, statt sich allein Gott zu ergeben.

Die Begriffe Ableugner und Beigeseller sind zwar unterschiedliche Worte, doch es gibt keinen Ableugner, der kein Beigeseller ist und umgekehrt genauso. Die beiden Begrifflichkeiten beschreiben verschiedene Aspekte desselben Zustands, in dem sich der Mensch befindet. Leugnet man die Wahrheit ab, so gesellt man eine Unwahrheit bei und folgt seinen eigenen Neigungen. Die eigene Neigung wird also beigesellt. Gesellt man Gott etwas bei, so wird die Wahrheit der Einheit Gottes abgeleugnet, man ist also ein Ableugner.

Weitere wesentliche Merkmale von Ableugnern:

  • Halten sich nicht an Friedensverträge, die sie unterschrieben haben, kooperieren mit den Feinden. (9:4)
  • Geben keine Acht auf die Rechte der Anderen, wie Freiheit, Sicherheit und Wohlstand der Gesellschaft. (9:7, 9:45–49)
  • Sie würden sogar Profites wegen die Beziehungen der Verwandten trennen. (9:8)
  • Sind äußerst aggressiv und tätlich. (9:12-13, 2:191)
  • Treiben Menschen aus dem Land fort und beginnen mit fadenscheinigen Gründen einen Krieg. (9:13, 60:7-9)
  • Die Bestimmungen der Gesellschaft bewerten sie nach ihrem eigenen Interesse, und führen sie nach eigenem Interesse aus. (9:37)
  • Wollen nicht, dass andere es besser haben als sie selbst, prahlen mit ihren Erfolgen. (9:50)
  • Leben ihre Religion, der sie angehören, nicht angemessen und nur oberflächlich aus und wollen lediglich gesehen werden. Sie geben die Spenden nicht von Herzen und sind in Wahrheit Heuchler. (9:52–54, 9:63–66, 107:4)
  • Befolgen ihre eigene Meinung, Ideologie oder Religion nicht, alles bleibt beim Wörtlichen. (62:5)
  • Provozieren Streit und Missverständnisse in der Gesellschaft durch Täuschung. (9:56-59)
  • Geben ihren Freunden ein falsches Vertrauen und lügen; wenn die Situation ernst wird, lassen sie sie im Stich, stehen nicht zu ihrem Wort. (59:11–20, 9:56–57, 96:16)
  • Sind gierig, äußerst geizig und gehen dem Geld nach; ordnen sich ihren eigenen Gelüsten unter. (9:58–59, 9:76–77)
  • Spornen einander nicht zu rechtschaffenen Eigenschaften an. (9:67–68)
  • Haben keine Interessensgebiete außer Besitz, Anwesen und Kindern. (9:69)
  • Ermorden oder versuchen Gottes Propheten und diejenigen zu ermorden, die für die Gerechtigkeit kämpfen. (4:155; 5:70; 8:30)
  • Sehen in den guten Taten der Menschen stets das Lückenhafte, sehen auf jene herab, die keine Hilfe anbieten können aufgrund der fehlenden nötigen Mittel. (9:79)
  • Teilen die Menschheit in einander feindlich gesinnte Gruppen und stiften Unfrieden. (9:107, 3:103-105, 85:10, 42:13)
  • Bei Hilfeleistungen stehen sie im Weg, statt zu helfen. (107:7)
  • Denken stets, dass jemand sie angreifen will, und haben das Bedürfnis sich zu verteidigen. (63:4)
  • Stellen sich über andere und versklaven die Menschen. (79:24; 12:39–42)
  • Solange Andersdenkende ihre Gedanken/Ideen nicht für den Vorteil der Ableugner ändern, gehen sie mit ihnen nicht geziemend um. (68:9)
  • Schwören, demütigen und rügen andauernd, halten sich nicht an ihre Worte, sind Tyrannen (Despoten) und respektlos, verhindern die Wohltat. (68:10–13)
  • Möchten die Gesetze zu ihrem Vorteil anwenden. (36:41)
  • Nähern sich keiner Idee gelassen oder sachlich, welche nicht mit ihren Gedanken übereinstimmt, sondern wollen regelrecht den Eigentümer dieser Idee mit großer Respektlosigkeit angreifen. Glauben nur dem, das ihrem Ego, ihren Begierden und ihrer Neigung passt, hinterfragen nicht, was die Wahrheit ist. (53:23, 68:51, 74:16–25)
  • Trotz der Gaben, schönen Kinder, Güter, Reichtümer und ihrer unzähligen Möglichkeiten sind sie unersättlich. (74:11–16)
  • Streiten sinnlos über die Verse Gottes und Gott selbst. Statt dass sie sich vom Buch ermahnen lassen, hängen sie an bildlichen Formulierungen fest, verzeichnen keinerlei ethischen/moralischen Fortschritt. (2:139, 3:7, 40:4, 74:31)
  • Obwohl sie keine Veranlagung dazu haben, die Wahrheit sehen zu können, warten sie darauf, dass sie sogar Offenbarungen erhalten, um glauben zu können. (74:52)
  • Sind (im Herzen) unselig und elend. Werden auf eine allegorische Weise mit den Toten verglichen. (35:22, 6:122; 27:80; 30:52, 87:11–13)
  • Schreiben weltlichen Gelüsten eine große Wichtigkeit zu. (87:16–17)
  • Spenden den Waisen nicht, behandeln sie schlecht und sättigen die Armen nicht. Sie kennen keine Testamentsgrenzen und verzehren (das Erbgut) auf verbotene Weise. Sie lieben materielle Güter sehr. Weigern sich allgemein, von ihrem Wohlstand etwas für die Armen abzugeben. (2:254, 3:179, 9:34–35, 41:7, 89:17–20, 107:2-3)
  • Möchten wenig geben, aber viel nehmen. Obwohl sie wenig Wissen besitzen, möchten sie in jedem Thema die Bestimmungen festlegen. (53:33–35)
  • Sind dazu geneigt, das kleinste bis zum größten Lebewesen zu ermorden, sind barbarisch/erbarmungslos. (91:11–14)
  • Sie dienen falschen Göttern. (21:98)
  • Verschwören sich und planen Ränke gegen die Gottergebenen und versuchen sie auf hinterlistigste Art zu bekämpfen. (8:30, 4:101–102)
  • Hängen dem Stammestum und Elitendenken an, sind generell rassistisch. (7:48; 9:79; 19:77, 42:42, 48:26)
  • Verachten die Anrufung Gottes. (40:14)
  • Machen sich über die Propheten lustig und schikanieren und verfolgen sie. (14:13, 21:36)
  • Betrachten die Lesung als eine Lüge, Hexerei und Zauberei und dementieren die göttliche Natur der Offenbarung. (6:25, 46:7, 34:43)
  • Spotten über die Vorstellung der Stunde (Tag des Gerichts) und lehnen die Existenz des Jenseits ab. (34:3,7; 64:7; 50:2,12; 27:67)
  • Lehnen alle Schriften Gottes ab. und beharren spöttisch darauf, die Wahrheit abzulehnen (34:31, 85:19, 4:140)
  • Disputieren mit sinnlosen Argumenten, um die Wahrheit abzuschwächen. (18:56)
  • Feiern ihre „Eigen-Herrlichkeit“ und ihren Separatismus. (38:2)
  • Sind fehlgeleitet, aber meinen, es nicht zu sein. (2:78, 3:154, 6:116, 6:148, 10:36, 10:66, 18:103-105, 28:85, 41:23, 48:12, 53:23)
  • Verlangen ein Entgelt für Almosen und verrichten gute Taten nicht aus Selbstlosigkeit. (92:19)
  • Meinen, dass Jesus Gott sei und sprechen ohne Wissen über Gott. (5:72, 22:8)
  • Verharren in ihrem Nichtglauben und selbst wenn sie glauben, verharren sie lieber in ihren traditionellen, götzendienerischen Denkmustern. (2:170, 12:103, 12:106)
  • Begehen Beigesellung (schirk), eine der Gefahren des Ableugnens, wie etwa die Macht und die Quelle der Lebensordnung bei anderen Wesenheiten als Gott zu suchen. Gesellen beispielsweise Gott auch ihre Kinder bei. (6:100, 7:189–190, 16:86, 30:13, 34:40)
  • Nehmen die Aussagen von Gelehrten, Theologen, Priestern, Predigern, Scheichs usw., als ob sie die Religion und das Wort Gottes darstellten. (9:31)
  • Töten ihre eigenen Kinder. (6:137)
  • Führen den Kampf auf dem Wege des Bösen. (4:76)
  • Sie glauben sporadisch an die Macht und Einheit Gottes, geben sich geistig aber mehreren Herrschern und Beigesellten hin. (30:28, 39:29, 29:65)
  • Sie vergöttern sich selbst und ihr Besitztum. (2:258, 18:32–42, 6:136)
  • Unterdrücken die Schwachen. (4:168, 14:13, 4:75-76, 8:26, 28:4)
  • Gründen ihre Meinungen lediglich auf Vermutungen, Schätzungen und Gedankenspielereien. (10:66, 24:15)
  • Zeigen Eigenschaften wie Hochnäsigkeit oder Hochmut ähnlich wie Iblis. (38:76, 28:76–82)
  • Schweigen angesichts von Unterdrückung. (5:63, 5:79)
  • Bemühen sich unter anderem auch finanziell darum, die Menschen von Gott und der Gerechtigkeit abzubringen. (6:26, 7:45, 8:36, 8:73, 96:9–10)
  • Verachten die Gottergebenheit und verspotten die Gottergeben regelmäßig. (10:79, 15:11, 18:106)

Und natürlich viele weitere Verse…

Möge Gott die Gläubigen vor den Gefahren der Ableugnung beschützen, so Gott will.