Einige Muslim:innen führen die Verse 33:4-5 an, um die Adoption insgesamt im Namen des Islams (Deutsch: Gottergebenheit) zu verbieten. Schauen wir mal genauer auf die sinngemässe Übersetzung:

33:4 Gott machte keinem Menschen zwei Herzen in seinem Inneren. Und Er hat eure Partner, von denen ihr euch durch den Rückenspruch trennt, nicht zu euren Müttern gemacht. Und Er hat eure Adoptivkinder nicht zu euren Kindern gemacht. Das ist eure Aussage aus euren Mündern. Aber Gott sagt die Wahrheit, und Er leitet zum Weg recht.
33:5 Nennt sie nach ihren Vorfahren. Das ist gerechter bei Gott. Wenn ihr ihre Vorfahren nicht kennt, dann gelten sie als eure Geschwister in der Lebensordnung und eure Schützlinge. Und es ist keine Sünde für euch, was ihr hier verfehlt habt, sondern was eure Herzen vorsätzlich anstreben. Und Gott ist vergebend, gnädig.

Im ersten zitierten Vers werden also Aussagen des Aberglaubens verworfen. So lernen wir, dass wir in unserer Seele eine Einheit bilden und nicht mehrere Ursprünge haben. Ebenso wird der sogenannte Rückenspruch abgelehnt. Dieser kommt auch am Anfang der Sura 58 vor. Wir dürfen also Adoptivkinder nicht als leibliche Kinder missverstehen. Sie sind keine genetischen Nachfahren. Laut 33:4-5 müssen die Adoptivkinder weiterhin den Familiennamen der Eltern tragen. In Vers 5 erfahren wir, dass wir nicht nach Formalitäten, sondern nach dem, was in unseren Herzen als reine Absicht ist, gehen sollen. Zusätzlich ist der historische Kontext der Verse wichtig, damit wir die Botschaft hinter den Versen korrekt verstehen.

Durch die Adoption und falsche Gesetze nicht enterben

Insofern waren Erbstreitigkeiten ein Ausgangspunkt für die Gelehrten. Es geht darum, nicht mittels Gesetzen die Kinder zu enterben oder sie ihrer Rechte zu berauben. Heutzutage steht die Adoption in einem neuen Licht und so sind die Verse nicht ohne Weiteres anwendbar. Wir müssen die aktuelle Gesetzeslage unserer Gesellschaften kennen. Die Erbschaft ist eine wichtige Fragestellung im Koran. Denn die Menschenwürde zu achten ist in der Gottergebenheit wesentlich. Genauso wichtig ist es Verwandtschaften zu berücksichtigen (8:75). Berauben wir durch falsche Gesetze adoptierte Kinder ihrer Vermögen oder allgemein ihrer Entwicklung, machen wir uns Gott zum Feind. Wir handeln dann moralisch schädlich und ungerecht. In Sura 2 und Sura 4 gibt es u.a. ausführliche Verse zur Erbschaft.

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Kurz gesagt: Adoption ist erlaubt, sofern damit ein Akt der Liebe geschehen soll. Sie ist erlaubt, wenn einem Kind damit geholfen wird; dies unter Bewahrung der Erbschaftswege für das adoptierte Kind und unter Beibehaltung des Familiennamens.