Das Verhältnis der Muslime zu Andersgläubigen

Kategorien: Gesellschaft,Theologie & Auslegung

basierend auf Das Verhältnis der Muslime zu den Andersgläubigen nach dem Koran von Hüseyin Yaşar

Ich suche Zuflucht bei Gott vor dem verfluchten Teufel,
Im Namen Gottes, des Gnädigen, des Barmherzigen

1. Das koranische Menschenbild

Nach den Aussagen des Korans wurde der Mensch im biologischen Sinne als ein vollkommenes Wesen geschaffen (95:4). Er ist ein soziales Wesen, das mit technischen und kulturellen Fähigkeiten begabt ist (17:70). Der Schöpfer hat den Menschen mit geistigen und moralischen Werten ausgestattet und ihn ein System der Nachfolge (Khalifa) gerufen (2:30; 6:165; 7:69,74; 10:14,73; 27:62; 35:39 und 38:26). Der Mensch hat im Vergleich zu den anderen Geschöpfen eine gesonderte Stellung vor Gott, während Gott absolut über den Menschen steht (112:2; 3:34; 2:255).

Der Mensch ist ein auf Gott bezogenes Wesen. Auch wenn die Menschen sich sozial und religiös unterscheiden, haben sie doch Gott gegenüber die gleichen Pflichten und sind somit einander gleichgestellt. Die Menschen mögen sich verschiedenen Stämmen und Völkern zugehörig fühlen und unterschiedlicher Hautfarbe sein, sie sind dennoch allesamt Nachkommen Adams (49:13), sind sie alle Kinder Adams (7:26,27,31). Der Beste unter ihnen ist daher auch nur derjenige, der die Weisungen Gottes am besten einhält (49:13).

 

2. Die Religionen im Koran

Gott hat die Menschen als Angehörige zivilisierter und kultivierter Völker geschaffen (5:49-50). Er hat zu den Menschen aller Nationen und Stämme, unabhängig von ihrer Hautfarbe, Gesandte und Propheten gesandt. Diese überbrachten ihnen die Offenbarung Gottes und warnten sie vor dem Unglauben (13:7; 35:24). Daraus folgt logischerweise, dass der Glaube an Gott universell ist, erreichten doch die Offenbarungen Gottes die gesamte Menschheit. Die geographischen Unterschiede und die mangelnde Kommunikation zwischen den Menschen führten jedoch allmählich zum Verlust der Originalität der religiösen und kulturellen Werte.

Da nach dem Koran Gott zu allen Völkern Propheten geschickt hatte, stammen alle Religionen und der Glaube aller Menschen von der göttlichen Religion ab. Daher anerkennt der Koran auch innere Verwandtschaft des Islams (Ergebung) mit den anderen Religionen, wie z.B. mit dem Christentum und das Judentum, die dem Islam bekanntlich geographisch und inhaltlich besonders nahe stehen. So nennt er Juden und Christen ebenfalls ‚Schriftbesitzer‘ (ahl al-kitâb). Der Koran erkennt den Anhängern der christlichen und jüdischen Religion einen höheren Stellenwert zu als den Angehörigen anderer Religionen, bestätigt er doch die Wahrheit ihrer Heiligen Bücher, die vor dem Koran offenbart worden sind (5:43-48). Dies zeigt unmissverständlich, dass der Koran auf diesen Traditionen fußt, und dass er die gleiche Botschaft wie die zwei vor ihm geoffenbarten Bücher verkündet (42:15).

Der Koran bestätigt aber nicht nur die früheren Heiligen Bücher, sondern er bringt auch neue Botschaften Gottes. Trotzdem ist jeder Muslim verpflichtet, an alle Heiligen Bücher Gottes zu glauben (42:15). Daraus folgt, dass in der himmlischen Botschaft der Muslime und der Angehörigen der Religionen der anderen Heiligen Bücher Gemeinsamkeiten bestehen. In Anbetracht der Gemeinsamkeiten der Offenbarungen können die Angehörigen der himmlischen Religionen bei der Suche nach Lösungen für die religiösen und kulturellen Probleme, denen die Menschheit ausgesetzt sind, kooperieren.

 

3. Die Respektierung der Andersgläubigen und ihrer Religionen

Die Koranexegese behandelt das Thema Glaube und Unglaube sehr ausführlich. Der Glaube aber, der mit dem islamischen Glaubensbekenntnis nicht im Einklang steht, wird nicht ignoriert und deren Anhängern wird ein unverbrüchliches Recht auf Leben, auf Gemeinschaft und Religionsausübung zugestanden. Dazu heißt es im Koran: „Euer Glauben für Euch, mein Glaube für mich“ (109:6; 18:29; 10:41; 2:256). Diese Verse dienen als Fundament der islamischen Lehre von der Religions-, Gewissens- und Meinungsfreiheit.

Der Koran missbilligt darüber hinaus die gegenseitige Missachtung von Judentum und Christentum (2:11,113). Er dagegen nimmt beide Religionen im Blick auf die Wahrheitsfrage ernst, sieht in ihnen notwendige Dialogpartner und schottet sich daher von ihnen religiös nicht ab. Die klaren Religionsunterschiede, die nicht übersehen werden, sollten aber kein Grund für feindselige Auseinandersetzungen zwischen den Religionen sein. Ganz im Gegenteil, sie sollten eher Grund für einen Wettstreit unter den verschiedenen Gläubigen sein. Eine solche friedliche Auseinandersetzung ist nach islamischer Lehre Gottes ausdrücklicher Wille. Gott wollte und will diesen edlen Wettstreit, damit Menschen unterschiedlichen Glaubens miteinander kommunizieren und in einen Dialog eintreten. Gott hätte es ansonsten so arrangiert, dass die Menschen nur eine einzige Religion pflegten, nur ein einziges Volk bildeten und immer nur den Einen Gott anbeteten. Aber das wollte Gott nicht. Durch die religiöse Unterscheidung und Vielfalt wollte Gott die Menschen zum Wettkampf geradezu zwingen, um sie so zu prüfen (5:48). Damit ist nun allerdings nicht gesagt, dass der Koran alle vorislamischen Religionen in jeder Hinsicht anerkennt. Der Koran bestätigt zwar die ursprüngliche Wahrheit der älteren Heiligen Bücher, gleichzeitig weist er aber auch auf, dass spätere Auslegungen sie entstellt, ja oft verfälscht haben (5:17,72-75,77-78). Deshalb lädt der Koran ja auch die Anhänger dieser Religionen ein, der die Entstellungen der Auslegung der älteren Heiligen Bücher aufgedeckt hat, anzunehmen (3:64).

Der Koran achtet gleichzeitig andere Religionen, denn in 6:108 heißt es:

Ihr sollt diejenigen, die andere außer Gott rufen, nicht beschimpfen, sonst beschimpfen sie Gott, ohne Wissen, aus Feindseligkeit. Nur so haben wir jedem Volk sein Tun geschmückt, letztendlich kommen sie alle zu Gott zurück, dann sagt Er ihnen, was sie getan haben.

Dieser Koranvers verbietet das Verfluchen anderer Religionen. Dergleichen führe nur zu unnötigen Auseinandersetzungen zwischen Muslimen und den Angehörigen anderer Religionen. Es heißt, dass der Vers zu einer Zeit offenbart wurde, als es bereits zu schweren Auseinandersetzungen zwischen Muslimen und Verfolgern von Mohammed gekommen war. Der zitierte Vers soll die Eskalation dieses gefährlichen Konflikts zwischen den Muslimen und Götterverehrern verhindert haben.

Dabei muss man sich vor Augen halten, dass die damaligen Andersgläubigen keineswegs Juden oder Christen, sondern vielmehr Polytheisten waren, die nach dem Koran niedriger als die Anhänger der Buchreligionen bewertet werden (6:106; 2:105) , gilt doch die Vielgötterei im Islam als die größte Sünde (31:13). Trotzdem verbietet der Islam das Verfluchen der Polytheisten. Es ist ein zeitloses und allgemeingültiges Verbot. Dieser Koranvers kann ebenfalls als die Grundlage für Religions- und Gewissensfreiheit interpretiert werden.

Der Mensch denkt im Rahmen der Gesetzmäßigkeiten, die Gott geschaffen hat. Der Mensch geht seinen Weg und er verteidigt sein Tun aus seinen Vorstellungen heraus, auch wenn sein Verhalten nicht korrekt ist. Derjenige, der den rechten Weg geht, findet sein Verhalten schön. Aber auch der Mensch, der den richtigen Weg nicht gefunden hat und schlecht handelt, sieht seine Handlungen als schön an, weil der das Handeln des Menschen relativiert, womit der auch versucht, das Handeln der Ungläubigen zu erklären.

Zusammenfassend kann man sagen, dass man Andersgläubige, unabhängig von Religion und Nation, nicht verfluchen oder beleidigen, dass man ihr Gewissen nicht verletzten darf. Das gilt auch unabhängig davon, wie falsch oder unsinnig die Religion des Andersgläubigen sein mag. Der Sinn dieser strengen Bestimmungen zum interreligiösen Frieden besteht also darin, der Achtung vor anderen Religionen gottgewollte, d.h. unbedingte Geltung zu verschaffen.

 

4. Nachbarschaftsrechte im Islam

Der Koran teilt die zwischenmenschlichen Beziehungen in die Grundkategorien Frieden und Krieg ein. Grundlage dafür sind die Verse 8 bis 9 der Sure 60:

Gott verbietet euch nicht, gegen diejenigen pietätvoll und gerecht zu sein, die aus religiösen Gründen nicht gegen euch gekämpft, und die euch nicht aus euren Wohnungen vertrieben haben. Gott liebt die, die gerecht handeln. Er verbietet euch nur, euch denen anzuschließen, die der Religion wegen gegen euch gekämpft, und die euch aus euren Wohnungen vertrieben oder bei eurer Vertreibung mitgeholfen haben. Diejenigen (Muslime), die sich diesen anschließen, sind die (wahren) Frevler.

Der Koran erlaubt also den Muslimen denjenigen Andersgläubigen zu helfen oder mit ihnen freundschaftliche Beziehungen zu pflegen, die sich mit ihnen nicht im Kriegszustand befinden. Der Koran verbietet also den Muslimen den freundschaftlichen Umgang nur mit den Andersgläubigen, die mit ihnen Krieg führen. Solange also die Nichtmuslime weder den Islam noch die Muslime bekämpfen, dürfen Muslime mit ihnen Freundschaft pflegen und darüber hinaus Hilfe leisten.

Da der Koran Gerechtigkeit als Fundament der Religion ansieht, verbietet er den Muslimen, Andersgläubigen Unrecht zu tun. Der Koran verbietet darüber hinaus, einen anderen Menschen überhaupt zu etwas zu zwingen (2:256). Denn derjenige Mensch, der einen anderen ungerecht behandelt, verliert die Liebe Gottes (2:190). Dagegen gewinnt der Muslim, der die anderen Menschen liebt, die Liebe Gottes (60:8).

Die Aussage im Vers „Gott verbietet nicht“ will also sagen, dass die Andersgläubigen gut behandelt werden müssen. Der Vers widerlegt also die Meinung vieler traditionellen Muslime, die meinen, dass man Andersgläubige nicht gerecht behandeln und auch nicht helfen dürfe. Der Vers macht unmissverständlich den Willen Gottes klar, dass die Muslime die Andersgläubigen, die nicht an den Islam glauben oder den Islam nicht bekämpfen, gut und gerecht behandeln müssen.

Auch der Koranvers 36 der Sure 4 weist in die gleiche Richtung, denn dort heißt es:

Und dient Gott und gesellt ihm nichts (als Teilhaber an seiner Göttlichkeit) bei! Und zu den Eltern (sollt ihr) gut sein und zu den Verwandten, den Waisen und den Armen, zum Verwandten und zum fremden Beisassen, zum Gefährten(, der euch) zur Seite (steht), zu dem, der unterwegs ist, und zu dem, was eure Rechte Hand besitzt. Wer eingebildet und prahlerisch ist, den liebt Gott nicht.

Die gute Behandlung der Eltern ist nach dem Gebet also die nächste moralische Pflicht für den Muslim (17:23-25; 29:8; 31:14-15; 46:15). Nach den Eltern kommen dann im Pflichtkatalog die nahen Verwandten, die Waisen, die Armen, die Nachbarn, die Freunde, die Reisenden und diejenigen, für deren Unterhalt man zuständig ist. Der Vers zählt alle möglichen Gruppen von Menschen, denen man im Leben begegnen kann, auf und fordert, dass man sie gut behandeln und mit ihnen ein harmonisches Zusammenleben suchen soll. Dieses sozialmoralische Verhalten gilt im Islam als eine Art von Gottesdienst.

In der islamischen Tradition gehören die Hilfeleistungen an Arme zu den wichtigen religiösen Handlungen. Sie werden durch die Vorschriften der ‚zakât‘, d.h. der Almosen, geregelt. Sie kommen nicht nur den nahen Verwandten zugute, sondern vor allen Dingen denjenigen, die diese Unterstützung am meisten benötigen (9:60).

Nach dem Koran wurde der Mensch geschaffen, um sich den Willen Gottes zu unterwerfen (15:99; 51:56; 67:2; 72:16-17). Sein Leben ist daher eine Prüfung. Der Koran ist ihm dabei die Rechtleitung. Der oben zitierte Koranvers 4:36 nennt zwar die Verpflichtung des Muslim zum Gottesdienst als erste Pflicht. Dann folgt aber sofort der göttliche Auftrag, alle Menschen gut zu behandeln und ihnen Hilfe zu leisten. Daraus folgt, dass auch diese ethischen Werke zu den gottesdienstlichen Handlungen gehören. Sie werden denn auch von Gott belohnt.

Jeder Muslim, der an Gott glaubt, hat also seine Nachbarn gut zu behandeln. Das heißt auch, dass der sich um ihre Sicherheit sorgen soll. Und wenn eine Notsituation entsteht, und er ihnen nicht helfen kann, soll er sie zumindest auch nicht stören. Ein Nachbar kann sowohl ein Muslim als auch ein Nichtmuslim sein. Der Muslim ist also gehalten, jeden Nachbarn gut zu behandeln, ohne irgendwelche Beurteilungen vorzunehmen.

Über die Nachbarschaftsrechte kann abschließend gesagt werden, dass der Muslim da, wo er lebt, sich im Rahmen, den der Islam ihm vorgibt, integrieren soll. Die eigene soziale Integration in die Gesellschaft, ist nach dem Koran eine notwendige moralische Aufgabe für jeden Muslim.

 

5. Die Speisevorschriften und das gemeinsame Mahl
mit Andersgläubigen in der Diaspora

Durch die modernen Kommunikationsmittel und durch die schnellen Verkehrsverbindungen ist unsere Welt kleiner geworden, und im Unterschied zur Vergangenheit leben wir in einem Weltdorf. Das führt zur Mobilität und Migration. Menschen aus unterschiedlichen Kulturen und Anhänger verschiedener Religionen leben heute auf engem Raum zusammen. Doch die kulturellen und soziale Probleme, die daraus entstehen, lassen sich nicht so schnell lösen. Im Koran werden lediglich vier Sorten von Nahrungen verboten, was das Leben der Muslime enorm erleichtert. In Sure 5:5 heißt es dazu auch:

Heute sind euch die guten Dinge erlaubt. Und was diejenigen essen, die die Schrift erhalten haben, ist für euch erlaubt und (ebenso) was ihr esst, für sie.

Diejenigen, denen die Schrift gegeben war, sind die Christen und die Juden. Der zweite Teil des Verses zeigt, dass Integration möglich ist, weil die Anhänger der Buchreligion gemeinsam essen können. Der Koran verbietet das gemeinsame Mahl von Muslimen mit Christen in keiner Weise. Doch das Verbot des Verzehrs von Schweinefleisch, Blut (5:3; 6:145) und die Meidung alkoholischer Getränke (5:90-91) gelten weiter.

Da der Koran den Muslimen nicht verbietet, gemeinsam mit den Nichtmuslimen zu essen, kann so das gemeinsame Mahl die nachbarschaftlichen Beziehungen verbessern helfen und die Integration fördern.

In seiner türkischen Übersetzung der Botschaft des Korans (Mesaj) schreibt Edip Yüksel bei Vers 5:4:

Wir sollten Gottes Namen gedenken, bevor wir zu trinken und zu essen beginnen. Dieser Vorgang des Gedenkens kann wörtlich oder gedanklich und in jeder Sprache erfolgen. Es gibt keine Pflicht, den allgemein als „Bismillah“ bekannten Vorgang des Gedenkens während dem Schlachten der Tiere zu vollbringen. Denn im 5. Vers wird das Essen der Schriftsbesiter als erlaubt beschrieben…

Des Weiteren ist es den Ergebenen erlaubt, einem bestimmten Essverhalten auf individueller Basis nachzugehen, wie zum Beispiel nur noch vegetarische oder gar veganische Kost zu sich zu nehmen, weil im Koran diesbezüglich keine regulatorischen Bestimmungen vorzufinden sind, die Entscheidung nach dem Koran also dem Individuum überlassen ist (5:101-103).

 

6. Die Herausforderung für die Muslime auf der Welt

7:128 Da sagte Moses zu seinem Volk: „Bittet Gott um Hilfe und seid geduldig! Die Erde ist Gottes, und Er vererbt sie, wem Er will unter Seinen Dienern. Das gute Ende gehört den Frommen.“

Die im Koran festgeschriebenen Pflichten und Verbote gelten für jeden Einzelnen und für alle Zeiten. Dazu gehören die Vorschriften zum Kontaktgebet sowie die ethischen Gesetze. Sie hängen aber nicht davon ab, ob der Muslim in einem „islamischen“ oder „nichtislamischen“ Land lebt. Der koranische Islam beabsichtigt es nicht, die Welt in ein so genanntes „Haus des Islam“ (Dar al-Islam) zu verwandeln, sondern zieht es eindeutig vor, die Vielfalt und die Verschiedenheit der unzähligen Völker als Vorteil aufzufassen (49:13). Der Muslim hat also den Aspekt zu berücksichtigen, dass die Erde der ganzen Menschheit vererbt wurde. Somit muss der Muslim auch das Recht der Immigration akzeptieren (4:97-98; 7:128). Die Vorschriften zu beten, gerecht zu handeln, sein Versprechen zu halten, nicht zu lügen, nicht zu töten, niemanden zu belästigen etc. sind überall auf der Welt zu befolgen.

Die Muslime müssen also in allen Ländern ihre Versprechen halten, sie dürfen die Einwohner nicht gefährden, d.h. sie dürfen sie nicht töten und ihre Ehre nicht verletzen. Der Muslim hat sich zu verantworten, wenn gegen die Gesetze des Landes verstoßen wurde, oder wenn ein Mitbewohner des Landes sich in seinen Rechten durch einen Muslim verletzt fühlt. Zuständig ist allein die Rechtssprechung des Gastgeberlandes. Daraus folgt, dass die Muslime die dort gültigen Gesetze achten müssen und nicht gegen sie verstoßen dürfen. Die Muslime sind verpflichtet, das Eigentum der Gastgeber zu respektieren und dürfen das Land, in dem sie leben, auch nicht verraten.

Aus dem Gesagten folgt, dass der Koran die Muslime auffordert, sich friedlich in eine andersartige Umgebung zu integrieren und ihre andersartigen neuen Mitmenschen gerecht und gut zu behandeln. Er ist sogar verpflichtet, die Werte und Traditionen seiner neuen Heimat auf einer friedlichen Weise kennenzulernen und – auch wenn er allenfalls nicht alle inhaltlich bejahen kann – zu achten (49:13).