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Aus dem Koran

3:195 Da erhörte sie ihr Herr: "Ich lasse kein Werk der Wirkenden unter euch verloren gehen, sei es von Mann oder Frau - ihr seid gleich zueinander..."

9:71 Und die gläubigen Männer und die gläubigen Frauen sind einer des anderen Beschützer: Sie gebieten das Gute und verbieten das Böse ...

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Geschrieben von: Kerem Adıgüzel   
Samstag, den 14. Mai 2011 um 18:17 Uhr
Salam, Prinzipiell gibt es mehrere Wege, etwas zu erlauben oder es zu verbieten. Die direkte Variante:
  1. Alles auflisten, was verboten ist (evtl. Ausnahmeregelungen festlegen)... der Rest ist erlaubt.
  2. Alles auflisten, was erlaubt ist (evtl. Ausnahmeregelungen)... der Rest ist verboten.
Die indirekte Variante:
  1. Alles, was zu einer direkt verbotenen Handlung führt, wird ebenso verboten.
  2. Alles, was eine direkt verbotene Handlung begünstigt, kann mit genaueren Angaben geklärt werden.
Und um all diese Varianten zu prüfen, muss man den kompletten Koran durchforsten, wenn man ein Thema begreifen will. Der Koran ist in dieser Hinsicht vollständig, lässt nichts übrig. Es ist auf klare Art und Weise beschrieben, dass es erlaubt ist, wenn es nicht im Koran direkt oder indirekt verboten wurde. Aus diesem Grunde ist das Schweinefett keine verbotene Nahrung. Es mag in jedem Schweinefleisch Fett vorhanden sein, ist aber in jedem Schweinefett auch Schweinefleisch vorhanden? Die Diskussion um die angebliche Verfälschung des Koran gehört nicht hierhin, aber wenn Sie genauer aufgepasst hätten, dann sähen Sie, dass wir gerade sagen, dass der Koran geschützt ist. MfG und in Frieden, Kerem
 
Dieser Kommentar ist von "aha"
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