Start Kommentar-Archiv Ungeordnete Kommentare Handabhacken für Diebstahl

Aus dem Koran

29:51 Genügt es ihnen denn nicht, dass wir die Schrift auf dich herabgesandt haben, damit sie ihnen verlesen wird? Darin liegt Barmherzigkeit und eine Mahnung für gläubige Leute.

54:17,22,32,40 Und wir haben doch den Koran zum Lernen leicht gemacht, gibt es also jemanden, der lernen will?

Social Bookmarks


Handabhacken für Diebstahl PDF Drucken E-Mail
Benutzerbewertung: / 0
SchwachPerfekt 
Geschrieben von: Sinan   
Samstag, den 05. Februar 2011 um 23:17 Uhr
Selam, erst einmal bedanke ich mich bei den Machern dieser Internetseite, da ich durch euch vieles über den Islam besser nachvollziehen kann und bestimmte Zweifel die ich hatte beseitigt wurden. Ich wollte noch etwas bezüglich des Handabhackens für Diebstahl posten. Und zwar lese ich seit kurzem die Predigten und Brife Imam Alis (http://www.eslam.de/manuskripte/buecher/nahdsch-ul-balagha/nahdsch-ul-balagha_inhalt.htm) und bin in einem Brief, den Imam Ali an seine Söhne geschrieben hat auf etwas Interessantes gestoßen, das darauf deutet, dass jegliche Art von Verstümmelung verboten ist. Hier der direkte Link zum Brief: http://www.eslam.de/manuskripte/buecher/nahdsch-ul-balagha/briefe/nahdsch-ul-balagha_47_brief.htm In den letzten Abschnitten steht geschrieben: Ihr Söhne Abdulmuttalibs, ich möchte euch nicht blindlings in das Blut (vergießen) der Muslime hineinstürzen sehen, indem ihr sagt: „Der Befehlshaber der Gläubigen wurde ermordet“. Nein, tötet meinetwegen niemanden außer meinen Mörder. Wartet, bis ich an diesem seinen (Ibn Muldschams, l.[1]) Schwertstreich gestorben bin, dann schlagt ihn Streich um Streich. Verstümmelt den Mann nicht, denn ich hörte den Gesandten Allahs (s.) sagen: „Hütet euch vor Verstümmelung, und sei es ein reißender Hund.“
 
Dieser Kommentar ist von "Strafjustiz und Gerechtigkeit"
© 2011 Al Rahman - Alle Rechte vorbehalten. Jeglicher Inhalt darf nur mit einer Quellenangabe verwendet werden | SG Design