| "Peitschenvers" |
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| Geschrieben von: Kerstin . |
| Montag, den 06. September 2010 um 22:58 Uhr |
Salam turkishlady
Also was ich meine, im Koran steht dass Menschen, die Unzucht begehen, müssen mit 100 Peitschenhieben bestraft werden. Ist das wirklich wortwörtlich zu verstehen?
Kerem hatte Ihnen in seiner Antwort doch geschreiben, dass der Vers NICHT vom Peitschen spricht.
Eine nähere Erklärung zu diesem Vers könne Sie hier finden: http://islam.alrahman.de/26_radschm-steinigung.htm. Gleich zu Beginn des Kapitels 26 unter der Überschrift "Radschm: Steinigung"
Und wie definieren wir Zina überhaupt? Mit Unzucht (Vorehelichen Geschlechtsverkehr, Geschlechtsverkehr in der Öffentlichkeit, Küsse, Berührungen oder Ehebruch?)
Zina beschreibt den außerehelichen Geschlechtsverkehr, zu dem natürlich auch der Ehebruch gehört. Küssen oder Berührungen fallen nicht unter Zina
Was ist wenn zwei sich lieben und so dumm waren und halt einen Fehler machen und Vorehelichen Geschlechtsverkehr haben? Wenn sie schon Jahre lang zusammen sind und keine Möglichkeit haben zu heiraten, verdienen sie dann wirklich diese Peitschenhiebe?
Ehe nach dem Koran benötigt kein Heiratsritual oder Standesamt. Es ist eine Entscheidung zweier Menschen, die sich auch der Verantwortung in einer Ehe bewusst sind und die, wenn sie die Ehe eingehen wollen, dies vor Gott bekennen und dann natürlich auch öffentlich machen, dass sie nun verheiratet sind. Der Mann muss der Frau eine Morgengabe geben. Die Ehe sollte aber nicht leichtfertig eingegangen werden, sondern sollte wirklich ernst gemeint sein. Für den Fall einer Scheidung gibt es auch wieder bestimmte Vorschriften, die jeder einzuhalten hat. Auch das muss vor der Eheschließung beiden klar sein.
Zu diesem Thema gibt es aber auch schon einige gute Beiträge im Forum, die dieses Thema genauer beschreiben. Hier der link:
http://forum.alrahman.de/thread-261-post-1681.html#pid1681
Ich hoffe, dass Ihre Fragen beantworten konnte, ansonsten einfach weiter fragen.
Herzliche Grüße
Kerstin
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| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 06. September 2010 um 23:00 Uhr |
Dieser Kommentar ist von "Bestrafung"




























































