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Geschrieben von: Kerem Adıgüzel
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Donnerstag, den 30. April 2009 um 22:30 Uhr |
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Salam Oguzhan,
Danke für den Hinweis, das ist in der Tat eine unklare Angabe. Es ist nicht nur dieser Vers, der diesen Umstand nahelegt. Vielmehr müssen auch die anderen Verse miteinbezogen werden, um diese Deutung schließen zu können. Wir sehen zum Beispiel, dass die Wartefrist verfällt, wenn kein Geschlechtsverkehr stattgefunden hat. Dies bedeutet anders gesagt, dass der Geschlechtsverkehr die endgültige Bindung dieser Partner bedeutet. Dieser Umstand muss also auch berücksichtigt werden, wenn wir die Wartezeit bei einer Scheidung betrachten.
mfG und in Frieden,
Kerem
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 02. Juli 2009 um 19:16 Uhr |