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Aus dem Koran

31:20 Seht ihr nicht, dass Gott euch alles, was es in den Himmeln und auf Erden gibt, dienstbar gemacht und euch mit Seinen sichtbaren und verborgenen Gaben überhäuft hat? Manch einer debattiert über Gott ohne Wissen, Rechtleitung oder ein einleuchtendes Buch.

5:87 Ihr Gläubigen! Erklärt nicht die guten Dinge, die Gott euch erlaubt hat, für verboten! ...

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Geschrieben von: Kerem Adıgüzel   
Donnerstag, den 30. April 2009 um 22:30 Uhr
Salam Oguzhan, Danke für den Hinweis, das ist in der Tat eine unklare Angabe. Es ist nicht nur dieser Vers, der diesen Umstand nahelegt. Vielmehr müssen auch die anderen Verse miteinbezogen werden, um diese Deutung schließen zu können. Wir sehen zum Beispiel, dass die Wartefrist verfällt, wenn kein Geschlechtsverkehr stattgefunden hat. Dies bedeutet anders gesagt, dass der Geschlechtsverkehr die endgültige Bindung dieser Partner bedeutet. Dieser Umstand muss also auch berücksichtigt werden, wenn wir die Wartezeit bei einer Scheidung betrachten. mfG und in Frieden, Kerem
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 02. Juli 2009 um 19:16 Uhr
 
Dieser Kommentar ist von "Unklare Referenz"
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