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Geschrieben von: Oguzhan
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Dienstag, den 28. April 2009 um 13:21 Uhr |
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65:1 O Prophet! Wenn ihr euch von den Frauen scheidet, beachtet die Wartezeit, die ihr genau berechnen sollt! Hört auf Gott, euren Herrn. Treibt sie nicht aus ihren Häusern, noch lasst sie hinausgehen, es sei denn, sie hätten eine bewiesene Unzucht begangen. Das sind die Rechtsbestimmungen Gottes. Wer Gottes Rechtsbestimmungen übertritt, hat sich selbst unrecht getan. Du weißt nicht, vielleicht lässt Gott nach der Scheidung etwas Unerwartetes geschehen.
Die Scheidung wird automatisch widerrufen, wenn die Partner während der Wartefrist geschlechtlichen Verkehr miteinander hatten. (65:1)
Ich kann in 65:1 nichts von einem geschlechtlichen Verkehr miteinander lesen, da ist meiner Ansicht nach vielmehr die Rede von Unzucht oder irre ich mich ?
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 30. April 2009 um 22:19 Uhr |
Danke für den Hinweis, das ist in der Tat eine unklare Angabe. Es ist nicht nur dieser Vers, der diesen Umstand nahelegt. Vielmehr müssen auch die anderen Verse miteinbezogen werden, um diese Deutung schließen zu können. Wir sehen zum Beispiel, dass die Wartefrist verfällt, wenn kein Geschlechtsverkehr stattgefunden hat. Dies bedeutet anders gesagt, dass der Geschlechtsverkehr die endgültige Bindung dieser Partner bedeutet. Dieser Umstand muss also auch berücksichtigt werden, wenn wir die Wartezeit bei einer Scheidung betrachten.
mfG und in Frieden,
Kerem