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Aus dem Koran

31:20 Seht ihr nicht, dass Gott euch alles, was es in den Himmeln und auf Erden gibt, dienstbar gemacht und euch mit Seinen sichtbaren und verborgenen Gaben überhäuft hat? Manch einer debattiert über Gott ohne Wissen, Rechtleitung oder ein einleuchtendes Buch.

5:87 Ihr Gläubigen! Erklärt nicht die guten Dinge, die Gott euch erlaubt hat, für verboten! ...

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Geschrieben von: Kerem Adıgüzel   
Montag, den 23. Februar 2009 um 10:57 Uhr
Salaam, Dass der Konsum von Rotwein erlaubt wäre, stimmt so nicht ganz. Nur weil es nicht explizit und im strengen Sinne verboten wird, heißt es noch nicht, dass wir nun mit gutem Gewissen Wein oder sonstige alkoholische Getränke trinken dürften. Das drei Mal tägliche Kontaktgebet dient da auch als Möglichkeit einer Betrachtung (4:43). Da auch ein kleiner Rausch zwangsläufig dazu führt, wegen der Berauschtheit nicht beten zu dürfen (womit eine wichtige Pflicht eines Ergebenen nicht erfüllt werden kann), ist es wichtig und besser, sich vom Alkohol fern zu halten. Im Koran wird nicht der Khamr an sich als eine Übertretung beschrieben, sondern in ihm liegt diese. Es kommt also auf die Art und Weise an, wie wir damit umgehen: so können Schmerzmittel sinnvoll eingesetzt werden, gleichzeitig können wir damit aber auch unsere Gesundheit zerstören. Des Weiteren macht uns 2:219 darauf aufmerksam, dass der Schaden überwiegt. Der Einsatz von Khamr steht also im Zusammenhang mit dessen Notwendigkeit: der Nutzen ensteht durch die Not! In 5:90 wird Khamr in einer Reihe mit Glückspielen und Wahrsagerei und sonstigen negativen Brauchtümern genannt, welche "das Werk des Satans" darstellen, d.h. sie dienen dazu den Menschen vom Wege Gottes abzubringen. Kurz zusammengefasst: der Koran verbietet Khamr nicht gänzlich, aber gebietet sich von diesen Substanzen zu distanzieren, sie zu meiden. Der persönliche Erfolg (z.B. Karriere) wird im Koran davon abhängig gemacht. mfG und in Frieden, Kerem
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 23. Februar 2009 um 11:00 Uhr
 
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