Die wissenschaftliche Vorgehensweise in der Islamologie kann folgendermaßen zusammengefasst werden:
- Bei Überlieferungen muss die Korrektheit nachgewiesen werden.
- Bei Behauptungen muss der Beweis erbracht werden.
1. Korrektheit einer Überlieferung Die Richtigkeit einer Überlieferung (d. h. reine Informationsweitergabe ohne eine Wertung, Kommentierung oder Interpretation) wird bewiesen durch: - Nachweis der Richtigkeit des Überlieferungsweges;
- Nachweis der Lückenlosigkeit der Tradentenkette von der Quelle bis zur schriftlichen Aufzeichnung;
- Nachweis der Vertrauens- und Glaubwürdigkeit, der Merk- bzw. Erinnerungsfähigkeit und der kommunikativen Kompetenz aller Tradenten (Überlieferer).
Zur Überprüfung einer Überlieferung, eines Hadith [(Überlieferungen von Aussprüchen oder Handlungen des Gesandten Muhammads] haben die Hadith-Wissenschaftler verschiedene Fachgebiete entwickelt, die es ermöglichen, mit Hilfe klar definierter Kriterien die islamischen Quellen wissenschaftlich zu bewerten. Diese Bewertungsskalen waren die objektive Entscheidungsgrundlage für das Akzeptieren bzw. das Zurückweisen einer Überlieferung als authentisch bzw. als nicht authentisch. Historisch betrachtet war die Ausarbeitung dieser Katalogisierung aufgrund politischen Entwicklung im 3. Jahrhundert n. H. (nach der Hidschra / Auswanderung des Gesandten von Mekka nach Medina) (9. Jahrhundert n. Chr.) notwendig, nicht aber aufgrund inner-islamischer Differenzen in religiösen Fragen. Ziel dieser Katalogisierung war die Schaffung von differierenden politischen Interessen unabhängigen Klassifizierungsverfahrens, sowie eines freien Handlungsrahmens für die Islamologen. Erwähnenswert sind folgende wissenschaftliche Disziplinen, die von den Muslimen zur (Er-)Forschung der Sunna entwickelt wurden und nur in den verschiedenen islamologischen Wissenschaftsbereichen bekannt sind und angewandt werden: - "Hadith-Definitionen": Überprüfung; Bewertung und Einleitung der Überlieferung in klar definierten Kategorien, z. B. "sahih" (wörtl. Richtig bzw. gesund), "hasan" (wörtl. Gut bzw. schön), "daif" (wörtl. Schwach), "maudu" (wörtl. Erfunden), usw. - "Biographien der Tradenten": Detaillierte Dokumentation wesentlicher Lebensdaten aller Tradenten (Frauen/Männer), z. B. Geburt, Tod, familiäres und soziales Umfeld, Charaktereigenschaft, Krankheiten, Islam- und Allgemeinbildung, Intellektuelle und praktische Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Lehrer, etc. - "Beurteilung der Tradenten": Überprüfung, Bewertung und Einleitung der Überlieferer in klar definierten Kategorien, z. B. vertrauenswürdig - nicht vertrauenswürdig, glaubwürdig - unglaubwürdig, zuverlässig - unzuverlässig, mit exzellentem, gutem mittelmäßigem, schlechtem Erinnerungs- bzw. Merkvermögen, kommunikative Kompetenz usw. Bei Überlieferungen unterscheidet die Hadith-Wissenschaft nach Anzahl der Tradenten in jeder Tradentengeneration insbesondere zwischen Ahad-Überlieferungen und Mutawatir-Überlieferungen. Ahad-Überlieferung Ahad-Überlieferungen sind Überlieferungen, die in einer oder mehreren Tradentengeneration/en nur von einzelnen bzw. von einer kleinen Anzahl Tradenten (d. h. von einer geringeren Anzahl als bei den Mutawatir-Überlieferungen, s. u.), überliefert wurden. Um eine Ahad-Überlieferung z. B. in der Sahih-Kategorie einordnen zu können, muss sie folgende Kriterien erfüllen:
- Lückenlosigkeit der Tradentenkette/n von der Quelle bis zur schriftlichen Aufzeichnung.
- Nachweis eines exzellenten Erinnerungsvermögen und der Vertrauenswürdigkeit (adalah) aller Tradenten.
- Die Überlieferung darf kein "schudhuh" enthalten, d. h. die Überlieferung eines vertrauenswürdigen Tradenten (thiqa) darf keine Abweichung aufweisen beim Vergleich mit Überlieferungen gleichen Inhalts von anderen höher eingestuften (d. h. vertrauenswürdigeren: authaq) Tradenten.
- Die Überlieferung darf keine "illa" enthalten, d. h. weder Hadith-Kette noch Hadith-Text dürfen irgendwelche versteckten Fehler bzw. Mängel enthalten, durch die ihre Eindeutigkeit und Richtigkeit beeinträchtig werden könnte.
Mutawatir-Überlieferung Mutawatir-Überlieferungen sind Überlieferungen, die über ihre gesamte Überlieferungskette hindurch (d. h. in jeder Tradentengeneration) von einer großen Tradentenmenge überliefert wurden, deren Mitglieder eine Falschaussage nicht hätten absprechen können. Weitergehende Detailfragen und ausführliche Erläuterungen insbesondere in Bezug auf die Größe der Tradentenmenge und weitere Kriterien der Mutawatir-Überlieferungen sind den Standardwerken der Hadith-Wissenschaften zu entnehmen. Bezüglich der 'Aqida (Definition s. o.) werden von den Islamologen, aufgrund ihrer besonderen Bedeutung, als authentische Quellen ausschließlich Mutawatir-Überlieferungen zugelassen, weil diese nach den Regeln der Vernunft die einzigen Belege sind, die unzweifelhaft und unanfechtbar sind und somit als gewiss angenommen werden können. Weitergehende Detailfragen und ausführliche Erläuterungen zu o. g. Kriterien sind den Standardwerken der Hadith-Wissenschaften zu entnehmen. 2. Beweis einer Behauptung/These Zur Überprüfung der Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit der Beweisführung einer Behauptung geht die Islamologie wie folgt vor: - Thesen, die einen materiellen Bezug haben, müssen durch die Empirie (d. h. durch Beobachtung, Experimente und Sinneserfahrungen) bewiesen werden.
- Thesen, die einen abstrakten Bezug haben oder sich auf verborgene, mit den menschlichen Sinnen nicht erfassbare Dinge stützen, müssen bewiesen werden, entweder durch:
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- Nachvollziehbare, vernunftgemäße Schlussfolgerungen und/oder
- durch Mutawatir-Überlieferungen, die ebenfalls vernunftgemäß bewiesen wurden (s. o.)" (Zaidan, 1999).
Quelle: "Al-'Aqida, Einführung in die Iman-Inhalte"; Amir M. A. Zaidan, ADIB-Verlag, Offenbach 1999, 2. neubearbeitete und erweiterte Auflage.
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